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Schlag­lich­ter von der 84. NBG-Sit­zung

Kurzbericht | 11.04.2024

Wie geht es weiter mit der Endlagersuche? Werden die Qualitätskriterien an das Verfahren eingehalten und wie müssen sie in Zukunft weiterentwickelt werden? Auch auf der Agenda der April-Sitzung: Welche Temperatur ist für das zukünftige Endlager sinnvoll?

Es sind oft die kleinen, zunächst unscheinbar wirkenden, trockenen Details, die das Große maßgeblich beeinflussen und prägen. Die sogenannte Grenztemperatur ist solch ein kleines Detail mit einer großen Bedeutung. Sie bezeichnet die zulässige Temperatur, die an der Außenfläche der Behälter in einem Endlager zulässig ist.

Und warum ist das so wichtig? Weil die Grenztemperatur z.B. die Tiefe und die Fläche beeinflusst, die für ein Endlager gesucht wird. Eine höhere Grenztemperatur würde eine Standortsuche in größeren Tiefen und für kleinere Flächen erlauben – so Dr. Wolfram Rühaak von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die das Verfahren operativ umsetzt.

Temperatur beeinflusst Sicherheit

Im Standortauswahlgesetz, dem gesetzlichen Fundament der Endlagersuche, wurden einst 100 Grad/Celsius als Grenztemperatur festgelegt, allerdings mit der Empfehlung diese Zahl bis zum Ende der Phase 1 nochmal unter die Lupe zu nehmen – vor allem unter Sicherheitsaspekten. 

Denn bei der Bewertung der Sicherheit des zukünftigen Endlagers spielt die Grenztemperatur eine entscheidende Rolle. Einfluss auf die Temperatur haben z.B. das Behältermaterial oder die Abstände zwischen den Behältern.

In den eingelagerten Abfällen findet während und auch nach ihrer Einlagerung radioaktiver Zerfall statt. Die dabei freiwerdende Wärme wird über die Oberfläche der Behälter an die Umgebung abgegeben. Somit erwärmt sich auch das Wirtsgestein des Endlagers. In Deutschland kommen mit Salz, Kristallin und Ton gleich drei Gesteinsarten mit unterschiedlichen geologischen Eigenschaften für ein Endlager infrage.

Unterschiedliche Gesteine & Eigenschaften

Ist es da sinnvoll, für alle Wirtsgesteine eine Grenztemperatur von 100 Grad/Celsius anzulegen? Nicht unbedingt, wie Dr. Rühaak in seinem Vortrag unterstreicht. Viele wissenschaftliche Studien zur Langzeitsicherheit hätten gezeigt, dass unterschiedliche Temperaturen für verschiedene Gesteine günstig seien. So wäre bei Salz z.B. auch bei 150 Grad/Celsius eine sichere Einlagerung möglich.

Die BGE hat die bisherige Grenztemperatur daher durch die sogenannte Auslegungstemperatur abgelöst, die stärker die spezifischen Eigenschaften der einzelnen Wirtsgesteine bei der Auslegung und Bewertung des Endlagersystems im Blick hat.

Zügige Eingrenzung ohne Abstriche

Ziel von allen Akteuren ist: Die Eingrenzung der potentiell geeigneten Standorte muss zügig weitergehen – natürlich ohne Abstriche bei der Sicherheit und der Partizipation. Noch ist halb Deutschland im Rennen als Endlagerstandort. Und das hat weitreichende Folgen, wie auch die NBG-Reihe „Endlagersuche dauert länger – was nun?“ im letzten Jahr verdeutlicht hat.

Auf der April-Sitzung stellten die Mitglieder ihr Resümee aus den Veranstaltungen und ihre Folgerungen für mögliche Weiterentwicklungen des Standortauswahlgesetzes nach dem Abschluss der Phase I vor. Solange das Verfahren läuft, ist die Nutzung des geologischen Untergrunds in den potentiell geeigneten Gebieten z.B. für Geothermie-Bohrungen oder die Speicherung von Wasserstoff eingeschränkt. Eine schnelle Eingrenzung würde also auch mehr Tempo in die Energiewende bringen.

Kriterien für ein besseres Verfahren

Das NBG plädiert auch dafür, die Zwischenlager-Standorte nicht zu vergessen. Denn je länger die Suche nach einem Endlagerstandort dauert, desto länger müssen die bisherigen radioaktiven Abfälle in Zwischenlagern untergebracht werden. Die meisten davon liegen oberirdisch und ihre Genehmigungen laufen in den nächsten Jahren aus. Der Gesetzgeber sollte frühzeitig sich diesem Problem annehmen, so das NBG.  

Wie sieht es mit den „fünf Säulen“ der Endlagersuche aus? Diese soll ja partizipativ, transparent, wissenschaftsbasiert sowie selbsthinterfragend und lernend realisiert werden. Große Schlagworte, aber wie kann man diese mit Leben füllen? Eine Fachgruppe des NBG hat messbare Indikatoren erarbeitet, mit denen man die Qualität des Verfahrens, im Blick behalten und weiterentwickeln könnte.

Die Reichweite von Formaten sowie die Diversität der Mitwirkenden könnten Kriterien sein, um etwa die Partizipation besser beurteilen zu können. Die klare Benennung von Unsicherheiten und vorläufigen Arbeitsständen wären Qualitätskriterien, die ein lernendes und selbsthinterfragendes Verfahren auszeichnen würden. Die NBG-Mitglieder wollen weiter an den Kriterien feilen und diese sprachlich schärfen.

All diese Aspekte und Diskussionspunkte der 84. NBG-Sitzung finden Sie auch im Video-Mitschnitt auf unserem Youtube-Kanal.

YouTube-Mitschnitt 84. NBG-Sitzung (11.4.2024, Online)

Aygül Cizmecioglu

Ausführliche Informationen finden Sie bald in einem Ergebnisprotokoll.

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