Sicherheitsanforderungen und vorläufige Sicherheitsuntersuchungen – sperrige Wörter. Doch sie sind entscheidend bei der Endlagersuche. Denn erst durch sie wird der dauerhafte Schutz von Mensch und Umwelt vor hoch radioaktiver Strahlung am Ende möglich sein.
Durch sie wird z.B. geregelt, welchen Anforderungen das Sicherheitskonzept genügen muss und wie die Überwachung eines Endlagers aussehen könnte. Gebündelt werden diese Aspekte in einer Verordnung des Bundesumweltministeriums (BMU).
Die Fachgruppe Strahlenschutz und Sicherheit achtet dabei, dass auch die Öffentlichkeit bei der Gestaltung der Sicherheitsaspekte mit einbezogen wird. Dazu gehört insbesondere die Wahrung angemessener Fristen, damit auch jene Personen, die nicht mit Fach- und Hintergrundwissen ausgestattet sind, genügend Zeit haben, sich einzuarbeiten.
Darüber hinaus begleitet die FG III kritisch die Anwendung dieser Sicherheitskriterien und setzt sich für einen wissenschaftlichen Diskurs und Dialog ein.
Wer ist dabei?
Folgende NBG-Mitglieder sind Teil der Fachgruppe Strahlenschutz und Sicherheit:
- Klaus Brunsmeier
- Armin Grunwald
- Annette Lindackers
- Werner Rühm
- Roland Sauerbrey
- Manfred Suddendorf