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Inga Kjer / Photothek

07.06.2020

Zentrale Aufgabe des Nationalen Begleitgremiums ist die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens. Das Gremium soll insbesondere die Öffentlichkeitsbeteiligung im Auge behalten. Das Ziel: Vertrauen in das Verfahren ermöglichen.

Die Auswahl eines Endlagerstandorts für hoch radioaktive Abfälle kann nur erfolgreich sein, wenn sich das Verfahren durch Fairness und Transparenz auszeichnet. Die Suche sollte von Anfang an ergebnisoffen sein und wissenschaftlichen Kriterien folgen. Ein Schlüsselfaktor: die Beteiligung der Öffentlichkeit. Das Verfahren ist komplex und wird Jahre dauern. Ursprünglich wurde die Entscheidung, wo das künftige Endlager hinkommen soll, für 2031 angepeilt. Im November 2022 wurde offiziell mitgeteilt, dass der Zeitplan nicht zu halten ist.

Das Nationale Begleitgremium achtet während dieses langen Suchprozesses darauf, dass all diese wichtigen Punkte berücksichtigt werden und nicht in den Hintergrund rücken. Es ist eine Art unabhängige Kontrollinstanz.

Einsicht in Akten

Um diese Aufgabe erfüllen zu können, verfügt das NBG über ein Selbstbefassungs- und Beschwerderecht. Es kann sich mit sämtlichen Fragen des Standortauswahlverfahrens befassen und Stellungnahme zum Verfahren abgeben.

Es darf jederzeit zuständige Institutionen wie das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE / ehemals BfE) oder die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) befragen. Seine Mitglieder können beim BASE, bei der BGE, bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) sowie bei den Staatlichen Geologischen Diensten Einsicht in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens nehmen. 

Zudem kann das NBG dem Deutschen Bundestag weitere Empfehlungen zum Standortauswahlverfahren geben. Die Empfehlungen des Gremiums an das Parlament können Änderungs- und Innovationsbedarf bei der Durchführung des Verfahrens aufzeigen, z. B. wenn es um Anpassungen oder Verfahrensrücksprünge geht.

Spannungen erkennen, Konflikte schlichten

Zu den Aufgaben des Nationalen Begleitgremiums gehört es auch, einen Partizipationsbeauftragten zu berufen. Der hat als Mitarbeiter der NBG-Geschäftsstelle den Job, Spannungen zwischen den Beteiligten im Standortauswahlverfahren frühzeitig zu erkennen und zu analysieren sowie die Beilegung und Schlichtung von Konflikten zu unterstützen. Diese Aufgabe füllt Hans Hagedorn seit August 2019 aus.

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