Das NBG besteht aus anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die von Bundestag und Bundesrat berufen wurden. Neben diesen Expertinnen und Experten sind auch Bürger*innen Teil des NBG. Diese werden in einem Beteiligungsverfahren nominiert und von der Bundesumweltministerin ernannt.
18 Mitglieder soll das NBG umfassen – zwölf anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und sechs Bürgervertreter*innen, wobei zwei von ihnen der jungen Generation angehören.
Unabhängig und neutral
Grundlage der Arbeit des Begleitgremiums ist Paragraf 8 des Standortauswahlgesetzes. Dieses Gesetz legt das Verfahren und die Kriterien für die Auswahl des Endlagerstandorts fest. Es regelt zudem die Beteiligung der Öffentlichkeit am Verfahren.
Das NBG versteht sich als eine unabhängige gesellschaftliche Instanz - gegenüber Behörden, Parlament, oder der Wirtschaft. Seine Mitglieder dürfen keiner gesetzgebenden Körperschaft oder Regierung des Bundes oder eines Bundeslandes angehören. Zudem dürfen sie keinerlei wirtschaftliche Interessen in Bezug auf Standortauswahl oder die Endlagerung haben.
Transparent und fair
Das Gremium möchte durch Fachwissen und Neutralität Vertrauen vermitteln und schlichtend zwischen verschiedenen Akteuren aktiv werden. Damit will das NBG dazu beitragen, dass in einem transparenten und fairen Auswahlverfahren der bestmögliche Standort für ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle gefunden wird.
Bis zur Änderung des Standortauswahlgesetzes im Mai 2017 fungierte das Begleitgremium auch als Brücke zur Arbeit der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“. Die sogenannte Endlagerkommission hatte unter anderem Kriterien zur Auswahl eines Standorts und Vorschläge zur Beteiligung der Öffentlichkeit entwickelt. „Die Berufung von Bürgerinnen und Bürgern ist ein deutliches Signal für die besondere Rolle des Nationalen Begleitgremiums“, hieß es im Abschlussbericht der Kommission.