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Emp­feh­lun­gen zur Be­tei­li­gung der Öf­fent­lich­keit in der End­la­ger­su­che

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NBG bezieht Position | 16.06.2021

Partizipation ist der Gradmesser für den Erfolg dieses Verfahrens. Auch deshalb steht das Thema am 23. Juni auf der Agenda des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag. Das Nationale Begleitgremium ist eingeladen, seine Sicht darauf zu präsentieren. Hier gibt es die NBG-Empfehlungen in puncto Öffentlichkeitsbeteiligung schon mal zusammengefasst.

Kurz & knapp

Der Deutsche Bundestag möge darauf hinwirken, dass

  1. eine kontinuierliche substanzielle Öffentlichkeitsbeteiligung für den Verfahrensschritt 2 der Phase 1 festgelegt wird. Wir appellieren an den Bundestag und das BMU, die Beteiligung ebenso wie die Berücksichtigung der Beratungsergebnisse zwecks Verbindlichkeit gesetzlich oder untergesetzlich zu verankern.

  2. eine Strategie zur Beteiligung der jungen Generation durch das BASE entwickelt wird.

  3. alle für die Standortauswahl relevanten geologischen Daten veröffentlicht werden – auch die Bergwerksdaten.

  4. das Zusammenwirken der Bundesgesellschaft für Endlagerung und der Staatlichen Geologischen Dienste der Länder im Standortauswahlverfahren eindeutig definiert wird.

  5. die seismische Risikoabschätzung auf Grundlage einer DIN für Hochbauten für ein (untertägiges) Endlagerbergwerk angepasst wird.

  6. man sich bereits heute mit Ungewissheiten und daraus resultierenden Risiken im Auswahlprozess befasst und Lösungen entwickelt, diese verständlich zu kommunizieren, so dass ein konstruktiver Austausch mit der Öffentlichkeit erreicht wird.

  7. unterschiedliche Szenarien für die zu erwartenden Volumina der zusätzlich endzulagernden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle entwickelt und der Öffentlichkeit kommuniziert werden.

  8. ein selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren systematisch und dringend implementiert wird.

Einleitung

Das Nationale Begleitgremium hat sich seit Beginn seiner Tätigkeit für eine kontinuierliche substanzielle Beteiligung der Öffentlichkeit ausgesprochen – auch schon beim ersten Schritt der aktuellen Phase 1 des Standortauswahlverfahrens, der Ermittlung der Teilgebiete. Der am 28. September 2020 von der BGE veröffentlichte Zwischenbericht weist rund 54 Prozent der Fläche Deutschlands als Teilgebiete aus, die somit deutlich größer als erwartet sind. Dadurch ist eine Betroffenheit der Bürger*innen bisher kaum entstanden. Die breite Öffentlichkeit wurde durch die vergangenen Beteiligungsformate bisher nur unzureichend erreicht.

Die nun in Schritt 2 der Phase 1 vorzunehmende weitere Eingrenzung der Gebiete wird wiederum eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Hier entsteht nach Auflösung der Fachkonferenz Teilgebiete und vor der Einrichtung der Regionalkonferenzen am Ende der Phase 1 eine große und längere Beteiligungslücke. Zu diesen und anderen Fragen hat das NBG Empfehlungen an den Deutschen Bundestag formuliert, die im Folgenden aufgeführt sind. Diese Empfehlungen wird das Gremium auch am 23. Juni 2021 in einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses im Deutschen Bundestag vorstellen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

1. Eine kontinuierliche substanzielle Öffentlichkeitsbeteiligung für den Verfahrensschritt 2 der Phase 1 muss festgelegt werden. Das NBG appelliert an den Bundestag und das BMU, die Beteiligung ebenso wie die Berücksichtigung der Beratungsergebnisse zwecks Verbindlichkeit gesetzlich oder untergesetzlich zu verankern.
Das unerwartete Ergebnis des Zwischenberichts Teilgebiete verdeutlicht, dass eine Fortentwicklung der im StandAG verbrieften Beteiligungsformate zwingend erforderlich ist. Die Eingrenzung der Teilgebiete muss, anders als bisher, transparent und mit Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Arbeitsfähige Dialogformate sowie assoziierte Strukturen sind in Kooperation zwischen Zivilgesellschaft (Teilnehmer*innen der Fachkonferenz Teilgebiete) und dem Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung (BASE) in Absprache mit dem Vorhabenträger (BGE) zu entwickeln.

2. Das BASE muss eine Strategie zur Beteiligung der jungen Generation entwickeln.
Trotz der allseits betonten Bedeutung, junge Menschen für das Standortauswahlverfahren zu interessieren und ihnen eine Beteiligung zu ermöglichen, sind bisherige Ansätze nur punktuell und zu wenig wirksam. Notwendig ist eine langfristige Strategie. Dabei müssen zielgruppenorientierte Beteiligungsformate entwickelt werden. Dies muss zwingend unter Mitarbeit von jungen Menschen geschehen. Zudem müssen Bildungs- und Ausbildungsstätten sowie gesellschaftliche Organisationen in den Prozess einbezogen werden. Im Interesse eines generationenübergreifenden Konsenses darf die Beteiligung der jungen Generation keine freiwillige, sondern muss eine verpflichtende Aufgabe für den Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung sein.

Geologie & Grundlagendaten

3. Alle für die Standortauswahl relevanten geologischen Daten sind zu veröffentlichen – auch die Bergwerksdaten.
Das NBG setzt sich konsequent für die öffentliche Bereitstellung aller relevanten geologischen Daten ein, da nur ein transparentes Verfahren Vertrauen ermöglichen kann. Die Verabschiedung des Geologiedatengesetzes (GeolDG) 2020, war ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Viele, aber noch nicht alle geologischen Daten, die bei der Ermittlung der Teilgebiete entscheidungserheblich waren, konnten seitdem öffentlich bereitgestellt werden. Die verbliebenen Daten müssen zeitnah veröffentlicht werden - dazu gehören explizit auch die Bergwerksdaten.

4. Das Zusammenwirken der Bundesgesellschaft für Endlagerung und der Staatlichen Geologischen Dienste der Länder muss eindeutig definiert werden.
Das Zusammenwirken der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) muss eindeutig geklärt werden, mit dem Ziel die Zusammenarbeit weiter zu verbessern und die Expertise der SGD in die Standortauswahl einzubinden.

5. Die seismische Risikoabschätzung auf Grundlage einer DIN für Hochbauten ist für ein Endlagerbergwerk unter Tage anzupassen.
Die im Standortauswahlgesetz für die Anwendung des Ausschlusskriteriums „seismische Aktivität“ vorgesehene Erdbeben-DIN (§ 22 Abs. 2 Nr. 4 StandAG) ist für die Risikoabschätzung eines Endlagerbergwerks ungeeignet, da sie für Hochbauten konzipiert wurde. Es bedarf daher einer Klärung, ob und wie die Risikoabschätzung durch ein Erdbeben auf Bauwerke an der Erdoberfläche für untertägige Bauwerke modifiziert werden muss.

Strahlenschutz & Sicherheit

6. Man muss sich bereits heute mit Ungewissheiten und daraus resultierenden Risiken im Auswahlprozess befassen und Lösungen entwickeln, diese verständlich zu kommunizieren, so dass ein konstruktiver Austausch mit der Öffentlichkeit erreicht wird.
Sicherheitsbewertungen ohne die Ausweisung von Ungewissheiten sind nicht möglich. Bei einem Zeitraum von einer Million Jahre sind diese nicht nur schwer ermittelbar, sondern auch vor allem für die Allgemeinheit nur sehr schwer vorstellbar. Der Deutsche Bundestag möge daher darauf hinwirken, dass man sich bereits heute mit Ungewissheiten und daraus resultierenden Risiken im Auswahlprozess befasst und Lösungen entwickelt. Beides ist verständlich zu kommunizieren, so dass ein konstruktiver Austausch mit der Öffentlichkeit erreicht wird.

7. Unterschiedliche Szenarien für die zu erwartenden Volumina der zusätzlich endzulagernden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle müssen entwickelt und der Öffentlichkeit kommuniziert werden.
Da anhand des Volumens des örtlichen Wirtsgesteinsvorkommens beurteilt wird, ob an einem Standort auch eine zusätzliche Endlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle möglich wäre, das zu erwartende Volumen dieser Abfälle aber bisher nicht bekannt ist, möge der Deutsche Bundestag darauf hinwirken, dass unterschiedliche Szenarien für die zu erwartenden Volumina schwach- und mittelradioaktiver Abfälle entwickelt werden. Diese müssen dann der Öffentlichkeit kommuniziert und im Rahmen der Beteiligung diskutiert werden.

Selbsthinterfragendes Verfahren & Institutionengeflecht

8. Das NBG empfiehlt dringend, ein selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren systematisch zu implementieren.
Der Anspruch an ein selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren gilt sowohl für jede einzelne Institution, als auch für das Zusammenspiel aller Akteure im Standortauswahlverfahren. Aus Sicht des NBG ist bereits eine Situation entstanden, die Grund zur Sorge bietet. So gibt es z.B. Reibungsverluste beim Informationsaustausch zwischen den Institutionen. Auch der Rollenkonflikt zwischen Aufsicht und Öffentlichkeitsbeteiligung wird bislang nicht ausreichend adressiert. Das NBG möchte daher einen Mechanismus etablieren, in dem ein wechselseitiger, konstruktiver Austausch im Institutionengeflecht stattfindet. Ein „Runder Tisch“ der Institutionen sollte befähigt werden, die gemeinsame Arbeit kritisch und systematisch zu hinterfragen. Die politische Unterstützung des Bundestages für dieses Vorhaben ist wünschenswert.

Ausblick

Das Nationale Begleitgremium hat in seiner 46. Sitzung im Dezember 2020 beschlossen, ein Peer Review Verfahren des bisherigen Standortauswahlprozesses zu initiieren. Dieses soll die aktuell durch das steigende Interesse der Öffentlichkeit am Standortauswahlverfahren gebotene Chance zum (Wieder-)Aufbau von Vertrauen nutzen. Außerdem soll durch die Begutachtung des bisherigen Verfahrens und des aktuellen Herangehens im Hinblick auf die fünf Prinzipien des Standortauswahlgesetzes (StandAG) - partizipativ, wissenschaftsbasiert, transparent, selbsthinterfragend und lernend - durch unabhängige internationale Expert*innen größtmögliche Transparenz erreicht werden.

Großer Peer Review

Ein internationaler Peer Review erfordert langfristige Vorbereitung, das Verfahren soll daher in zwei Peer Reviews unterteilt werden. Es soll ein internationaler Peer Review von Phase 1, d.h. dem Weg von der weißen Landkarte zu möglichen Standortregionen für die übertägige Erkundung, durchgeführt werden und ein weiterer kleinerer Peer Review von Schritt 1 der Phase 1, d.h. im Wesentlichen dem Zwischenbericht und der Fachkonferenz Teilgebiete.

Der große Peer Review fokussiert sich übergreifend auf vier wesentliche Bereiche: Transparenz, Partizipation, Wissenschaftlichkeit, sowie Selbsthinterfragen und Lernen.

Kleiner Peer Review

Der kleine Peer Review konzentriert sich im Wesentlichen auf den Zwischenbericht und die Fachkonferenz Teilgebiete. Auch hier sollen alle fünf Prinzipien des StandAG betrachtet werden. Vor allem sollen jedoch Hinweise für mögliche Verbesserungen im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Transparenz für die nächsten Schritte in Phase 1 gesammelt werden. Diese könnten dann auch schon während der Konzeption der Regionalkonferenzen und evtl. weiterer Formate der Beteiligung in das laufende Verfahren einfließen.

Für beide Projekte wünscht sich das NBG die Unterstützung durch die Mitglieder des Deutschen Bundestages.

NBG-Veranstaltung am 6. November 2021

Nach Abschluss der Fachkonferenz Teilgebiete im Herbst 2021 will das Nationale Begleitgremium gemeinsam mit der interessierten Öffentlichkeit auf das erste formelle Beteiligungsformat der Endlagersuche zurückblicken. Grundlage sind die drei Rückblick-Veranstaltungen des NBG, die den Teilnehmenden der Fachkonferenz Raum für Feedback geboten hatten. 

Zudem begleitet ein vom NBG beauftragter Gutachter die Fachkonferenz und geht insbesondere der Frage nach, wie sich die eingesetzten Online-Formate und das Prinzip der Selbstorganisation auf die Beteiligungsqualität ausgewirkt haben. Dieses Gutachten wird ebenfalls am 6. November 2021 vorgestellt.

Abschließend will das Gremium gemeinsam mit Bürger*innen, Wissenschaftler*innen, gesellschaftlichen Gruppen und Vertreter*innen der Gebietskörperschaften u.v.a. Interessierten einen Ausblick auf die kommenden Beteiligungsformate in der Endlagersuche werfen.

Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind herzlich eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen.

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