In der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens werden potenziell für ein Endlager geeignete Flächen anhand bereits vorhandener geologischer Daten eruiert. Das heißt, dass geologische Daten, die bei den geologischen Diensten vorliegen, von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) abgefragt und ausgewertet wurden.
Doch nicht alle Daten, die die BGE verwendet hat, können (unmittelbar) für die Öffentlichkeit zugänglich und damit der Prozess transparent gemacht werden. Das NBG kann allerdings Sachverständige beauftragen, die in den Datenraum der BGE Einsicht nehmen und unter Einhaltung einer Verschwiegenheitserklärung der Öffentlichkeit Bericht erstatten.
Der Sachverständige Dr. rer. nat. Christian Bücker hat Einsicht in den Datenraum der BGE genommen und ermittelt, welche Daten bis einschließlich 18.03.2021 öffentlich zugänglichen waren.
Kurz & verständlich
Zusammenfassende Bewertung
- Alle entscheidungserheblichen Daten sind in den Zwischenbericht Teilgebiete eingeflossen.
- Zum Stichtag 20.03.2021 sind 54% der entscheidungserheblichen Daten öffentlich verfügbar.
- Die eingeschränkte öffentliche Verfügbarkeit der Daten begründet sich im Wesentlichen in der noch nicht vollständig durchgeführten Kategorisierung der Daten.
- Im Zuge weiterer eingehender Kategorisierungsvorschläge werden die bisher noch nicht freigegeben Daten öffentlich zur Verfügung gestellt.
- Daten, die aufgrund der Paragraphen 31, 32 und 34 des Geologiedatengesetzes nicht öffentlich verfügbar sind, bilden nur einen geringen Prozentsatz im einstelligen Bereich.
Empfehlungen an das NBG und das weitere Vorgehen bei der Standortauswahl
- Die digitale Steuerung der Datenbank sollte für die Sachverständigen ermöglicht werden.
- Grafische Oberfläche für schnellen und zielorientierten Zugriff auf die vorhandenen Daten schaffen.
- Kategorisierung der Daten nach Geologiedatengesetz und Einteilung in „entscheidungserhebliche Daten“ sollten transparent und nachvollziehbar für die Öffentlichkeit dargestellt werden.
- Bei der Ermittlung von Standortregionen, sollte eine Plausibilitäts- und Qualitätskontrolle der geologischen Daten erfolgen (z.B. mithilfe Künstlicher Intelligenz), wobei auch die gegenseitige Abhängigkeit zwischen Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien betrachtet werden sollen.
Hinweis: Herr Bücker hat am 22. April 2021 eine Revision seines Gutachtens übermittelt. Diese enthält formale Korrekturen und kleinere Ergänzungen. Diese Fassung des Gutachtens finden sie hier. Herr Bücker hat zusammen mit den anderen NBG-Gutachtern seine Arbeit auf der 50. NBG-Sitzung (27.4.2021) vorgestellt. Sie können seine Präsentation im Livestream der Sitzung auf dem YouTube-Kanal des NBG verfolgen.
Wiebe Förster