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Wel­che Rol­le spie­len Re­fe­renz­da­ten bei der Aus­wahl der Teil­ge­bie­te?

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Gutachten | 17.05.2021

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat für die Ausweisung der Teilgebiete hauptsächlich auf sogenannte Referenzdatensätze zurückgegriffen. Ob diese für diesen Zweck überhaupt geeignet sind, beantwortet nun ein NBG-Gutachten.

Was sind überhaupt Referenzdaten? Das sind Daten, die die generelle Eigenschaft des jeweiligen Wirtsgesteins widerspiegeln und die nicht ortsspezifisch erhoben worden sind.  Es sind also Literaturdaten, die einen allgemeinen Charakter haben.

Bei der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zu großen Teilen auf diese Referenzdatensätze zurückgegriffen.

Der Sachverständige Prof. Dr. Michael Kühn sollte klären, ob die Referenzdatensätze, die die BGE eingesetzt hat, dem „state of the art“ entsprechen. Er sollte prüfen, ob sie in ihrer Fachlichkeit für die Aufgabe der Ermittlung von Teilgebieten angemessen sind und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.

Der Sachverständige hat für diesen Auftrag neben den öffentlich verfügbaren Dokumenten zu den Referenzdatensätzen auch unveröffentlichtes Datenmaterial bei der BGE eingesehen.

Neben seinem Recht auf Akteneinsicht im Standortauswahlverfahren kann das NBG eine Sachverständigengruppe von Geologen einsetzen, die unter Verschluss befindliche geologische Daten einsehen und bewerten sollen. Dies betrifft Daten, die noch nicht veröffentlicht sind oder generell nicht veröffentlicht werden. Prof. Dr. Michael Kühn gehört dieser Gruppe von NBG-Sachverständigen an.

Kurz & verständlich

Zusammenfassende Bewertung

  • Durch die BGE wurde eine einmalige, zusammenfassende, geologische Datengrundlage geschaffen, und soweit ist im Verfahren alles unvoreingenommen, praktikabel, nachvollziehbar und fachlich vertretbar durchgeführt worden.
  • Die theoretische Bedeutung der Referenzdatensätze ist zum jetzigen Zeitpunkt im Verfahren außerordentlich hoch, jedoch durch deren pauschalen Einsatz praktisch ohne Einfluss, und hat so zu sehr großen Teilgebieten geführt.
  • Die Datendichte ist in Deutschland sehr unterschiedlich, aber deren Verfügbarkeit wurde nicht differenziert bzw. nachvollziehbar belegt. Stattdessen wurden die Referenzdatensätze deutschlandweit pauschal für die Wirtsgesteine angewendet.
  • Sowohl eine Bewertung und zusammenhängende Einschätzung der Literaturdaten, als auch eine daraus resultierende regionalgeologische oder stratigrafische Differenzierung bei der Herleitung der Referenzdatensätze für die verschiedenen Gesteinstypen fehlt.
  • Die Referenzdatensätze sollten basierend auf einer wirtsgesteinsspezifischen Datenbank auf den aktuellen Stand der Wissenschaft gebracht, und die generelle Datenlage kritisch beurteilt werden.
  • Die bislang vorliegenden drei Referenzdatensätze sind im Ergebnis ausreichend, aber können nicht als Stand der Wissenschaft und Technik bezeichnet werden.
  • Das Verfahren war bis hierher (Phase I, Schritt 1) praktikabel und nachvollziehbar.
  • In Zukunft wird ein anderer Umgang mit dem vorhandenen „Datens(ch)atz“ notwendig.

Empfehlungen an das NBG und das weitere Vorgehen bei der Standortauswahl

  • Es wird eine fachöffentliche Rezension der Referenzdatensätze benötigt, um
    a) die verfügbare Literaturbasis zu prüfen, zu erweitern und zu vervollständigen und
    b) neue sowie differenzierte Referenzdatensätze für Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein zu erstellen, die dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.
  • Der erneute und ggf. mehrfache Durchlauf des Bewertungsmoduls der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien zur Ermittlung der Standortregionen (Phase I, Schritt 2) ist notwendig mit den neuen Referenzdatensätzen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Fachkonferenz Teilgebiete, der Stellungnahmen der Landesämter und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sowie der Empfehlungen aus allen bislang durch das NBG in Auftrag gegebenen Gutachten.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat zu dem Gutachten mit einem Schreiben an das NBG mit Datum 19.05.2021 Stellung genommen. Das Dokument ist auf der BGE-Website verfügbar.

Hinweis: Der NBG-Gutachter hat auf der 51. NBG-Sitzung (18.5.2021) seine Arbeit vorgestellt. Sie können diese Präsentation im Livestream der Sitzung auf dem YouTube-Kanal des NBG verfolgen.

Dr. Stefan Banzhaf

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