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Wie kam die geo­lo­gi­sche Be­wer­tung der Teil­ge­bie­te zu­stan­de?

Collage zu den Wirtsgesteinen Ton, Salz und Kristallin Collage zu den Wirtsgesteinen Ton, Salz und Kristallin
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)/Peter-Paul Weiler/Bildkraftwerk

Gutachten | 26.04.2021

Drei NBG-Gutachter haben diese Frage unter die Lupe genommen – für die drei Wirtsgesteine Kristallin, Ton und Salz. Sie haben anhand mehrerer Teilgebiete stichprobenartig Überprüfungen durchgeführt. Hier die Ergebnisse - kurz & verständlich zusammengefasst.

Die im Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ausgewiesenen Teilgebiete wurden nach Anwendung von Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen letztlich anhand der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien ausgewiesen.

Diese Abwägungskriterien umfassen viele Einzelbewertungen. Eine abschließende Einschätzung der Eignung als Teilgebiet – und damit den Verbleib im Standortauswahlverfahren – nahm die BGE nicht nach einem Punktesystem vor, sondern im Rahmen einer Gesamtbetrachtung, der sogenannten „verbalargumentativen Bewertung“.

Neben seinem Recht auf Akteneinsicht im Standortauswahlverfahren kann das NBG eine Sachverständigengruppe von Geologen einsetzen, die unter Verschluss befindliche geologische Daten einsehen und bewerten sollen. Dies betrifft Daten, die noch nicht veröffentlicht sind oder generell nicht veröffentlicht werden.

Ob das oben genannte Vorgehen der BGE plausibel und fachlich nachvollziehbar ist, sollte durch drei dieser vom NBG beauftragten Sachverständigen anhand der stichprobenartigen Betrachtung von Teilgebieten in allen drei Wirtsgesteinen überprüft werden:

Gutachten Wirtsgestein Kristallin

Für das Wirtsgestein Kristallin sollte der NBG-Gutachter Prof. Dr. Jan Behrmann die „verbalargumentative Bewertung“ der BGE stichprobenartig anhand des Teilgebietes „013_00TG_195_00IG_K_g_MO“ im Böhmischen Massiv überprüfen. Aufgrund der Größe des Teilgebietes hat Herr Behrmann auftragsgemäß nur einen von ihm ausgewählten Ausschnitt näher betrachtet.

Kurz & verständlich

Zusammenfassende Bewertung

  • Insgesamt ist die verbalargumentative Bewertung für den analysierten Teilbereich des betrachteten Teilgebiets schlüssig und nachvollziehbar.
  • Das Zustandekommen der Gesamtbewertung aus den Einzelbewertungen wirft jedoch Fragen auf.
  • Die Bewertung des Kriteriums 3 („Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit“) anhand des Referenzdatensatzes scheint nicht schlüssig. Die gewählte Vorgehensweise geht an den natürlichen Gegebenheiten vorbei, da Kristallingesteine verschiedene Eigenschaften haben.
  • Die Gesamtbewertung des Kriteriums 10 („Bewertung der hydrochemischen Verhältnisse“) als „günstig“ ist anhand der Bewertungslage der einzelnen Indikatoren nicht nachvollziehbar.
  • Auch die Gesamtbewertung des Kriteriums 11 („Bewertung des Schutzes des einschlusswirksamen Gebirgsbereiches durch das Deckgebirge“) als „bedingt günstig“ erscheint nicht schlüssig anhand der Bewertung der einzelnen Indikatoren.

Handlungsempfehlungen

  • Es sollte geprüft werden, ob der Zuschnitt des Teilgebietes in allen Bereichen aus den Punktdaten richtig erfolgt ist.
  • Es wird geraten, bei den nächsten Schritten zunehmend und wo immer möglich durch Untersuchungen die für die Bewertung nötigen Daten aus dem Teilgebiet selbst zu generieren. Bei Erstellung des vorliegenden Zwischenberichts Teilgebiete war der weitgehende Gebrauch des Referenzdatensatzes Kristallingesteine sicher angezeigt. Eine geänderte Vorgehensweise ist aber nötig, um künftig Priorisierungen auf dem nationalen, regionalen und lokalen Maßstab zu ermöglichen.
  • Für die Gewinnung entscheidungsrelevanter Daten aus dem betrachteten Teilbereich wird empfohlen, bereits in diesem frühen Stadium des Auswahlprozesses weitergehende Untersuchungen in den zwei häufigsten Wirtsgesteinen, nämlich Gneis und Granit zu beginnen.

Gutachten Wirtsgestein Ton

Für das Wirtsgestein Ton sollte der NBG-Gutachter Dr. Jürgen Grötsch die „verbalargumentative Bewertung“ der BGE stichprobenartig anhand des Teilgebietes „006_00TG_188_OOIG_T_f_ju“ im Norddeutschen Becken überprüfen. Neben den unten aufgeführten Handlungsempfehlungen hat Herr Dr. Grötsch über die Kernfrage des Gutachtens hinaus eine Vielzahl von weiteren detaillierten Empfehlungen für die weitere Arbeit der BGE in seinem Gutachten abgegeben. Auf diese wird an dieser Stelle daher nur verwiesen.

Kurz & verständlich

Zusammenfassende Bewertung

  • Obwohl 7 der 11 geologischen Abwägungskriterien nur auf Referenzdatensätzen basierend als günstig eingestuft wurden, ist die günstige Gesamtbewertung des Teilgebietes zu diesem Zeitpunkt verständlich dargelegt und durch ausreichend Daten und Informationen untermauert.
  • Die verbalargumentative Bewertung kann daher als akzeptabel im derzeitigen Projektstadium des Standortauswahlverfahrens eingestuft werden.
  • Eine gute Datenbasis ist Ausgangspunkt für die weitere Arbeit der BGE, diese ist zu großen Teilen gegeben.
  • Teils stehen Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftliche Abwägungskriterien in Abhängigkeit. Dies ist mitunter schwer nachvollziehbar, wie das Beispiel Mindestanforderung an minimale Teufe und geowissenschaftliches Abwägungskriterium „Deckgebirge“ zeigt.
  • Es ist zu begrüßen, dass zum heutigen Stand der Evaluierung keine Rangfolge bei den Teilgebieten angegeben wird. Die Analyse zum Teilgebiet Wirtsgestein Ton hat bestätigt, dass eine solche Rangfolge, trotzt der gemeinsam verwendeten Kriterienbündel, zu diesem Zeitpunkt des Projektes noch nicht erfolgen kann.
  • Anhand von sechs vom Gutachter gewählten Parametern wurde die Entscheidungsqualität für das untersuchte Teilgebiet als „akzeptabel mit verbleibenden Empfehlungen“ bewertet.

Handlungsempfehlungen

  • Für eine weitere, regionale Bearbeitung des Teilgebietes sollte ein klarer, bei Untergrundstudien üblicher Prozess verwendet werden (siehe etwa Kohlenwasserstoffindustrie)
  • Eine weiter verbesserte Datengrundlage ist zu schaffen, für deren Harmonisierung zu sorgen und deren digitale Verfügbarkeit sicherzustellen.
  • Es sollte eine Fokussierung auf die Beschaffung von solchen entscheidungsrelevanten Daten für die weiteren Teilschritte und deren langfristige Planung verfolgt werden (z.B. Bohrlochmessungen, Bohrkerndaten, seismische Daten).
  • Es sollten effektive Evaluierungsprozesse zu Untergrundstudien und Vorgaben zur Methodik von neuen 3D Modellierungsstudien innerhalb und außerhalb der BGE eingeführt werden, da zu erwarten ist, dass die BGE nicht alle Studien mit dem beschränkt zur Verfügung stehenden Personal selbst durchführen kann.

Gutachten Wirtsgestein Salz

Für das Wirtsgestein Salz sollte der NBG-Gutachter Dr. Michael Weber die „verbalargumentative Bewertung“ der BGE stichprobenartig für die beiden Salzstöcke Gorleben (kein Teilgebiet) und Waddekath (Teilgebiet „062_00TG_146_00IG_S_s_z“) überprüfen. Für eine Überprüfung der Konsistenz des Vorgehens der BGE hat Herr Weber drei weitere Salzstöcke in seine Betrachtung mit aufgenommen.

Kurz & verständlich

Zusammenfassende Bewertung

  • Die Anwendung der verbalargumentativen Bewertung ist plausibel und fachlich nachvollziehbar. Im weiteren Verfahren sollten aber mehr ortspezifische Daten berücksichtigt bzw. erhoben werden.
  • Die verbalargumentative Bewertung der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (§ 24 StandAG) für das Wirtsgestein Salz in den Salzstöcken Gorleben und Waddekath ist plausibel und fachlich nachvollziehbar.
  • Der Vergleich der Bewertung zwischen den Salzstöcken Gorleben, Waddekath, Demsin, Nettgau, und Offlebener Sattel ergab ein plausibles und nachvollziehbares Vorgehen.
  • Es wäre wünschenswert die verbalargumentative Betrachtung noch umfangreicher zu erläutern, unterstützt durch Verweise auf weitere Informationen und Abbildungen.

Handlungsempfehlungen

  • Entwicklung eines „Daten-Pilots“, z.B. eine grafische Oberfläche, um relevante Daten / Unterlagen an den verschiedenen Stellen einfacher zu finden.
  • Bereitstellung einer kompakteren Zusammenfassung des Bewertungs-Moduls, d.h. der gesetzlichen Grundlagen als auch der Anwendungsmethodik.
  • Bereitstellung einer ergänzenden Kartendarstellung für die Gebiete die nicht Teilgebiete geworden sind.
  • Die Erstellung einer zusammenfassenden Bewertung aller Teilgebiete in farblich kodierter, tabellarischer Form, separat für die drei Wirtsgesteine, wäre hilfreich. Hier sollten die Bewertungen der Kriterien (11) mit den jeweiligen zugehörigen Indikatoren (total 40) ersichtlich sein.
  • Eine weitere Einbeziehung der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) sowie der Umweltbehörden der Kreise/Städte/Gemeinden der betroffenen Teilgebiete ist zu befürworten. Hierbei sollte auch dringend die Erarbeitung gemeinsamer Standards und die Bewertung von Unsicherheiten adressiert werden.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat zu den Gutachten als Reaktion auf eine Beschlussvorlage des NBG auf seiner 52. Sitzung (15.06.2021) eine Fachstellungnahme mit Datum 26.07.2021 erstellt. Das Dokument ist auf der BGE-Website verfügbar. Zur Fachstellungnahme der BGE haben die NBG-Sachverständigen wiederum Stellung genommen. Dieses Dokument finden Sie hier.

Hinweis: Die NBG-Gutachter haben auf der 50. NBG-Sitzung (27.4.2021) ihre Arbeit vorgestellt. Sie können diese Präsentationen im Livestream der Sitzung auf dem YouTube-Kanal des NBG verfolgen.

Dr. Stefan Banzhaf

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