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Sach­ver­stän­di­ge des NBG

17.06.2022

Sie bringen geologisches Knowhow und den Blick von außen mit. Die Sachverständigen des Nationalen Begleitgremiums begleiten mit ihrer Expertise die Endlagersuche und helfen dem NBG bei der Einordnung geologischer Fragen. Doch wer sind diese Wissenschaftler? Und welche Gutachten haben sie geschrieben? Hier gibt es alle Infos im Überblick.

Die Sachverständigengruppe

Das neue Geologiedatengesetz, das am 30. Juni 2020 in Kraft getreten ist, hat das Aufgabenspektrum des Nationalen Begleitgremiums erweitert. Das NBG soll jenseits seines ohnehin vorhandenen Rechtes auf Akteneinsicht eine Sachverständigengruppe von bis zu fünf Personen einsetzen. Das Ziel: Geologische Daten, die sich unter Verschluss befinden, einsehen und bewerten. Das betrifft vor allem Daten, die noch nicht veröffentlicht sind oder generell nicht veröffentlicht werden, da z.B. die Rechte bei Privatfirmen liegen. Diese neue Aufgabe ist in § 35 des Geologiedatengesetzes geregelt.

Das NBG soll damit eine herausfordernde Aufgabe übernehmen: Transparenz schaffen und die glaubwürdige Vermittlung in die Öffentlichkeit gewährleisten.

Nach einem öffentlichen Aufruf für Vorschläge zur Besetzung und Zusammensetzung der Sachverständigengruppe hat das NBG im September 2020 die Berufung von fünf Sachverständigen beschlossen. Durch ein Vergabeverfahren wurden die Sachverständigen schließlich im März 2021 in Form eines Rahmenvertrages zunächst für zwei Jahre beauftragt. Der Vertrag kann zweimal für jeweils ein Jahr verlängert werden.

Die Sachverständigen

Prof. Dr. Jan Behrmann

NBG-Sachverständiger Prof. Dr. Jan Behrmann NBG-Sachverständiger Prof. Dr. Jan Behrmann
Privat
  • Studium der Geologie an der Universität Erlangen
  • Lehre und Forschung in Oxford, Tübingen, Gießen, Freiburg und Kiel, Berufspraxis bei den Firmen Exxon und BP
  • Fachliche Expertise: Tektonophysik und Strukturgeologie

Dr. Jürgen Grötsch

NBG-Sachverständiger Dr. Jürgen Grötsch NBG-Sachverständiger Dr. Jürgen Grötsch
Foto Steinbauer
  • Studium der Geologie und Paläontologie an den Universitäten in Erlangen, Wien und San Diego
  • Berufspraxis bei Energy Transition Center Amsterdam
  • Lehrbeauftragter Geo-Energie an der Universität Erlangen-Nürnberg, Vize-Präsident des Dachverbandes Geowissenschaften e.V. (DVGeo)

Prof. Dr. Michael Kühn

NBG-Sachverständiger Prof. Dr. Michael Kühn NBG-Sachverständiger Prof. Dr. Michael Kühn
Privat
  • Studium der Chemie und Geologie an den Universitäten in Hannover, Bremen und Hamburg
  • Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ Potsdam
  • Professor für Hydrogeologie an der Universität Potsdam

Prof. Dr. Michael Weber

NBG-Sachverständiger Prof. Dr. Michael Weber NBG-Sachverständiger Prof. Dr. Michael Weber
Privat
  • Studium der Physik und Geophysik an den Universitäten in Tübingen, Toronto und Frankfurt am Main
  • Deutschen GeoForschungsZentrum GFZ Potsdam; Schöffe und Mentor für Wissenschaftlichen Nachwuchs
  • Spezialgebiete: Geophysikalische Erkundungsmethoden mit Schwerpunkt Seismik, Geophysikalische Daten und Archive

Fragen an die Sachverständigengruppe

Ihr Wohnort ist als Teilgebiet für ein Endlager ausgewählt worden. Die geologischen Daten dahinter sind aber nicht frei verfügbar. Dann richten Sie Ihre Fragen an die Sachverständigen des Nationalen Begleitgremiums.

Das NBG kann, in begrenztem Maße, Fragen von Bürger*innen zu nicht öffentlichen geologischen Daten im Standortauswahlverfahren an eine Sachverständigengruppe leiten. Diese können die geologischen Daten bei der BGE einsehen und prüfen, ob sie zutreffend bewertet und sachgerecht berücksichtigt worden sind. Die Ergebnisse der Begutachtung werden dann hier auf der Website veröffentlicht.

Ablauf

  1. Fragen zu der Verwendung geologischer Daten im Standortauswahlverfahren sollten zunächst an die BGE unter dialog@bge.de gerichtet werden.
  2. Wenn die Antwort der BGE aufgrund (noch) nicht öffentlicher geologischer Daten nicht hinreichend beantwortet werden kann, können Sie sich mit Ihrer Frage über geschaeftsstelle@nationales-begleitgremium.de an das NBG wenden.
  3. Die Geschäftsstelle des NBG prüft, ob die Fragen von der Sachverständigengruppe bearbeitet werden können. Im Anschluss berät das NBG über eine mögliche Beauftragung der Sachverständigen.
  4. Die Gutachten der Sachverständigengruppe werden auf der Website des NBG veröffentlicht und ggf. bei NBG-Sitzungen vorgestellt.

Dr. Stefan Banzhaf

Ehemalige NBG-Sachverständige

  • Dr. Christian Bücker (März 2021 - März 2023)

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