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Gutachten | 17.05.2021

Welche Strahlenbelastung käme durch ein Endlager auf Menschen zu? Dieser Punkt ist wesentlich, wenn man die langfristige Sicherheit eines Endlagers im Auge hat. Nun haben sich zwei NBG-Gutachten mit diesem komplexen Thema rund um die Dosisabschätzung beschäftigt. Hier das Wichtigste - kurz & knapp zusammengefasst.

Die Abschätzung der zusätzlichen jährlichen effektiven Strahlendosis einer Einzelperson ist ein wesentlicher Bestandteil der Bewertung der Langzeitsicherheit innerhalb der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen in den Phasen 2 und 3 des Standortauswahlverfahrens.

Im vergangenen September hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) den Entwurf einer Berechnungsgrundlage für die Dosisabschätzung bei der Endlagerung hochradioaktiver Abfälle veröffentlicht.

Die beiden Gutachter Dr. Anne Eckhardt und Prof. Dr. Franz Josef Maringer sollten im Rahmen der Begutachtung folgende Fragestellungen aus dem Themenbereich der Grundsatzfragen beantworten:

  • Entsprechen die Ziele und Grundsätze für die Abschätzung der Dosis sowie das Vorgehen für die Erstellung einer Strategie für die Dosisabschätzung dem Stand von Wissenschaft und Technik?
  • Sind die Ausführungen bezüglich potentieller Entwicklungen des Endlagers und zum Umgang mit Ungewissheiten für die Abschätzung der Dosis ausreichend oder sollten diese z. B. in einer eigenen Handreichung, Verwaltungsvorschrift, etc. weiter ausgeführt werden?

Kurz & verständlich

Inhaltliche Empfehlungen der beiden Gutachten

Sowohl für Dr. Anne Eckhard als auch für Prof. Dr. Franz Josef Maringer spiegeln die betrachteten Kapitel im BASE-Entwurf den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik im Bereich der Sicherheitsuntersuchungen wider. Beide sprechen sich jedoch weiter für mögliche Verbesserungen aus.

Verbesserungsvorschläge Dr. Anne Eckhardt
  • Fokussierung der Zielsetzung der Berechnungsgrundlage, so dass die Dosisabschätzungen zwischen den einzelnen Untersuchungsräumen vergleichbar sind.
  • Verdichtung der aktuell 21 Grundsätze auf neun Grundsätze.
  • Prominentere Platzierung der Information über den Stellenwert der Ergebnisse der Dosisabschätzung.
  • Eigene Vorgabe für den Umgang mit den potentiellen Entwicklungen des Endlagersystems, auf welche auch andere Bereiche der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen Bezug nehmen können.
  • Eigene Vorgabe für den Umgang mit Ungewissheiten und deren Beurteilung.
  • Eigene Vorgabe für den Umgang mit menschlichen und organisatorischen Einflüssen im Rahmen der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen.

Verbesserungsvorschläge Prof. Dr. Franz Josef Maringer

  • Explizite Angabe des übergeordneten Ziels des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung und der belebten Umwelt.
  • Eindeutige Festlegung der Geo- und Biosphäre sowie eine Detaillierung der Geosphäre.
  • Festlegung der Kenngrößen der Dosisabschätzung.
  • Direkte Bezugnahme innerhalb der Berechnungsgrundlage auf ein erprobtes und international anerkanntes Qualitätsmanagementsystem.
  • Hinweis auf die Bedeutung der Dosisabschätzung für die Bewertung der Langzeitsicherheit des Endlagers.
  • Zusätzliche, vereinfachte Darstellung der Dosisabschätzungen für Laien.
  • Unterteilung des Abschnitts Grundsätze in zweckmäßige Unterabschnitte.
  • Hinweis auf eine Zusammenschau von Unsicherheits- und Sensitivitätsanalysen.
  • Kontinuierliche Beobachtung der wissenschaftlichen Entwicklungen und gegebenenfalls notwendige Einbeziehung in die Standortentscheidung.
  • Deutliche Unterscheidbarkeit von Zielen, grundsätzlichen Anforderungen und spezifisch methodischen Vorgehensweisen.

Handlungsempfehlungen der beiden Gutachten

Dr. Anne Eckhardt empfiehlt ein weiteres Gutachten zu Sicherheitsaspekten, die sich im Dialog mit der interessierten Öffentlichkeit zu den vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen als sensibel erweisen könnten. Dieses würde es dem NBG und anderen Stakeholdern erleichtern, im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens frühzeitig ein Augenmerk auf solche sensible Sicherheitsaspekte zu richten.

Prof. Dr. Franz Josef Maringer empfiehlt ein weiterführendes Gutachten bzgl. des Schutzes aller Lebewesen der belebten Umwelt, zusätzlich zur menschlichen Bevölkerung. Außerdem sollte ein Gutachten potentielle Entwicklungen der Strahlungsempfindlichkeit des Menschen im Bewertungszeitraum von einer Million Jahren betrachten.

Dr. Claudia Strobl

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