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NBG-Gut­ach­ten zur Wei­ter­ent­wick­lung der Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung

Ordner und Mappen Themenbild Policy Papers
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Gutachten | 26.09.2022

Nach Abschluss der Fachkonferenz Teilgebiete sollen das Forum Endlagersuche und das vorbereitende Planungsteam die Beteiligungslücke im Standortauswahlverfahren füllen. Doch wie gut gelingt das Zusammenspiel zwischen den unterschiedlichen Akteuren? Ein NBG-Gutachten nimmt das unter die Lupe. Hier das Wichtigste – kurz & knapp im Überblick.

Michael Fuder und Sabine Neef wurden im April 2022 vom Nationalen Begleitgremium (NBG) damit beauftragt, das Forum Endlagersuche näher zu betrachten. Auf Vorschlag der Gutachter*innen erweiterte das NBG den Auftrag auf die gesamten Entwicklungen im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung und deren Einordnung in das Standortauswahlverfahren. Zu diesem Zwecke wurde auch die Zusammenarbeit der Akteure im Endlagersuchprozess ausgewertet.

Aus über 40 Interviews und Gesprächen mit Personen aus dem gesamten Spektrum der Endlagersuche (Institutionen, Zivilgesellschaft, etc.) sowie teilnehmenden Beobachtungen und Dokumentenlektüre entstand ein differenziertes Bild der Erfolge und Hürden der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Kernpunkte des Gutachtens sind nachfolgend zusammengefasst.

Kurz & verständlich
  • "Das Erreichte bewusst machen und die ganze Beteiligung würdigen"
    Fast alle Beteiligten erleben in der Praxis ein neues Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft. Die staatlichen Institutionen werden als offener erlebt. Die gesellschaftlichen Akteure aus Wissenschaft, Kommunen, Verbänden und auch Laien können sich umfassend informieren und einbringen. Diese Erfolge klarer zu kommunizieren wäre wichtig, weil sonst die jeweils aktuellen Detailprobleme das Gesamtbild  verzerren.
  • "Die Standortsuche als nationale Aufgabe und Schicksalshaftigkeit bewusst machen, dies in die Handlungsebene übersetzen und überzeugend kommunizieren"
    Das Verfahren muss ein fachliches Sicherheitsverständnis vermitteln. Gleichzeitig muss durch die öffentlich erkennbare Arbeit der Expert*innen auch ein „Sicherheitsgefühl“ entstehen, d.h. ein Vertrauen in die Arbeit der Fachleute Dies ist vor allem bei Themen wichtig, die mangels Zeit oder Kompetenz nur von wenigen Personen fachlich bewertet werden können. Damit dies gelingt, müssten die Akteure zwar zeigen, dass sie alle den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit anstreben, gleichzeitig für dieses Ziel aber auch kontrovers und öffentlich wahrnehmbar miteinander streiten. Dabei seien nicht nur die Hauptakteure, sondern auch Bundesländer, Abgeordnete, Kommunalvertreter*innen und Medien aufgefordert, ihre Rollen und Verantwortungen zu finden.
  • "Den Eindruck von Vorfestlegungen vermeiden"
    Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) kommuniziert bei der Eingrenzung der Teilgebiete transparent ihre Arbeitsschritte. Mögliche Schlussfolgerungen daraus können in der Öffentlichkeit den Eindruck von Vorfestlegungen vermitteln. Das Verfahren sieht aber vor, dass das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) als Aufsichtsbehörde erst am Ende der Phase 1 die Prüfung der Gesamtarbeit durchführt. Die Gutachter*innen empfehlen der BGE eine kontinuierliche Kommunikation bzgl. des Prüfvorbehalts des BASE sowie der Verankerung durch den Gesetzgeber. Passend dazu wird dem BASE die Entwicklung einer neuen Kultur als Aufsichtsbehörde nahegelegt.
  • "Standortsuche zügig vorantreiben"
    Wenn Verfahrensschritte im Sinne einer sorgfältigen Bearbeitung längere Zeit benötigen, hat dies nicht nur positive Auswirkungen auf die Sicherheit. Denn wenn sich das Verfahren in der Summe über einen sehr langen Zeitraum erstreckt, treten Effekte wie Wissensverlust, politische Paradigmenwechsel und wachsende Komplexität ein. Diese Effekte sollten bei zeitrelevanten Verfahrensentscheidungen berücksichtigt werden.
  • "Aktive Beteiligung einfach, effektiv und attraktiv machen!"
    Die Angebote zur Beteiligung sind sehr umfangreich. Für den Erfolg des Verfahrens ist aber ein besonderer Fokus auf die Menschen notwendig, die langfristig das Verfahren bewerten und davon berichten können. Sie sind u.a. im Planungsteam Endlagersuche (PFE) aktiv, werden dort aber durch ineffektive Arbeit ermüdet. Hier sehen die Gutachter*innen die besondere Aufgabe des BASE gute Arbeitsbedingungen herzustellen.
  • "Aufs Wesentliche konzentrieren: Weniger ist mehr!"
    Die Menge der Beteiligungsangebote erzeugt eine Unübersichtlichkeit, die den Einstieg in das Thema erschwert. In dem Bestreben eine möglichst umfassende Partizipation zu ermöglichen, werden Themen parallel bearbeitet, Synergien bleiben ungenutzt. Im Interesse eines erfolgreichen Beteiligungsprozesses sind alle Akteure aufgerufen, sich selbst Grenzen zu setzen und sich auf das wirklich Sinnvolle und Notwendige zu beschränken.
  • "Das BASE zu einem gleichwertigen ‚Akteur mit besonderen Aufgaben‘ entwickeln"
    Insbesondere das BASE muss zwei Legitimationsebenen ausfüllen, die sich teilweise widersprechen. Zum einen muss es die behördliche Kontrollfunktion ausüben in einer distanzierten und unabhängigen Rolle. Zum anderen ist es für die Partizipation verantwortlich, was eine nahbare und serviceorientierte Rolle erfordert. Die Widersprüchlichkeit dieser Ebenen führt zu sehr kontroversen Wahrnehmungen des BASE. Die Gutachter*innen empfehlen, dass das BASE sich gegenüber den zivilgesellschaftlichen Akteuren als gleichwertiger Partner versteht und deren Partizipationsprozesse ermöglicht. Dann könnte es parallel dazu seine besonderen Aufgaben der Verfahrensregulierung ausüben.
  • "Den zivilgesellschaftlichen Teil des PFE zum Bestandteil einer akteurs- und phasenübergreifenden Sicherheitsarchitektur entwickeln"
    Der aktuelle Schritt 2 in Phase 1 bietet die Chance, die notwendige zivilgesellschaftliche, sicherheitsorientierte Begleitung aufzubauen, und damit eine Arbeitsgrundlage für die Regionalkonferenzen zu etablieren. Die Gutachter*innen weisen aber auch darauf hin, dass die Asse-2-Begleitgruppe, die einen ähnlichen Auftrag hatte, für viele Akteure als negatives Vorbild gesehen wird. Für den Erfolg der Standortauswahl sei es daher unabdingbar, gute Arbeitsformen mit zivilgesellschaftlichen Gruppen zu finden.
  • "Eine gemeinsame Plattform für übergeordnete Prozessfragen etablieren"
    Das Standortauswahlgesetz (StandAG) hat sich als Rahmen für das Verfahren bewährt, in der Ausgestaltung treten aber erwartbar auch konfliktreiche Fragen auf. Die zentralen Institutionen sollten sich unter der Leitung des Bundesumweltministeriums (BMUV) diesen Fragen stellen und darüber – zum Teil auch bewusst hinter verschlossenen Türen – konstruktiv streiten.

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