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Zu­sam­men­fas­sung des NBG-Gut­ach­tens zum bis­he­ri­gen Ver­fah­ren

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Gutachten | 29.10.2021

Sie soll partizipativ, transparent, wissenschaftsbasiert, selbsthinterfragend und lernend ablaufen. Auf diesen Prinzipien beruht die Endlagersuche. Aber wie sieht es in der Realität aus? Ein NBG-Gutachten hat den bisherigen Verlauf des Verfahrens unter die Lupe genommen. Hier das Wichtigste - kurz & verständlich zusammengefasst.

Das Gutachten ist im Rahmen des ursprünglich angedachten „kleinen Peer Reviews“ zum bisherigen Verlauf des Verfahrens entstanden. Als Gutachter wurde Dr. Thomas Flüeler ausgewählt. Der Schweizer leitet den Bereich Kerntechnik im Kanton Zürich.  

Das NBG-Gutachten soll sich vor allem auf den Zwischenbericht und die Fachkonferenz Teilgebiete und die fünf Prinzipien des Standordauswahlgesetzes (StandAG) konzentrieren. Außerdem sollen Hinweise für mögliche Verbesserungen im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Transparenz für die nächsten Schritte in Phase 1 liefern.

Dr.-Ing. Claudia Strobl

Kurz & verständlich

Leitfragen

  1. Wurden in Schritt 1 der Phase 1 die Prinzipien des StandAG beachtet und gleichwertig gelebt oder wurden einzelne der fünf Prinzipien stärker gewichtet als andere?
  2. Welche Bedeutung haben in diesem Zusammenhang die Aufsichtsbehörde und die übrigen Kontrollgremien (z.B. NBG, Aufsichtsrat der Bundesgesellschaft für Endlagerung/BGE)?
  3. Ist es mit dem Format Fachkonferenz Teilgebiete gelungen, eine Beteiligung der breiten Öffentlichkeit am Verfahren herzustellen?
  4. Wer ist „die Öffentlichkeit“? Entsprechen die mit der Fachkonferenz Teilgebiete erreichten Gruppen dieser Öffentlichkeit?
  5. Inwieweit konnten die Kontrollorgane und Beteiligungsbehörden das Auswahlverfahren nachvollziehbar optimieren und somit nachhaltig zum Aufbau von Vertrauen beitragen?
  6. Werden Möglichkeiten gesehen, insbesondere in der Darstellung und Aufbereitung von Informationen und Ergebnissen, die zu einer besseren allgemeinen Verständlichkeit führen und somit mehr Transparenz ermöglichen könnten?
  7. Welche Empfehlungen ergeben sich daraus für die nächsten Schritte der Phase 1, insbesondere für die Entwicklung und Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen?
  8. Welche Empfehlungen ergeben sich daraus für die weiteren Beteiligungsformate im Verfahren, insbesondere auch für etwaige Nachfolgeformate der Fachkonferenz Teilgebiete?

Zusammenfassung

Das Gutachten von Dr. Thomas Flüeler umfasst alles in allem 40 Seiten. Nach einer Einführung in die „verzwickte“ Problematik der Endlagersuche (Kapitel 2) und einer Darstellung des aktuellen Standes des Verfahrens (Kapitel 3) werden in Kapitel 4 auf den Seiten 18-25 die einzelnen Leitfragen beantwortet. Abschließend definiert Dr. Thomas Flüeler fünf weiterführende Fragen:

  1. Wie wird die Kontinuität des Erkenntnisaufbaus sichergestellt?
  2. Wie wird die Beteiligung verschiedener Öffentlichkeiten in den kommenden Phasen sichergestellt? Wozu überhaupt wurde und wird die „Öffentlichkeitsbeteiligung“ organisiert?
  3. Wie wird der – tatsächliche – Austausch zwischen Akteuren sichergestellt? Insbesondere zwischen Vorhabenträger/Gesuchsteller, Aufsichtsbehörde, Genehmigungsbehörde, Verfahrensleitung, Gesetzgeber, Begleit- und Beobachtergremien, Gutachtern, nationalen bis regionale Öffentlichkeiten.
  4. Wie wird eine Diskurs-, Fehler- und Lernkultur initiiert, entwickelt, gepflegt und gelebt? Wie werden die verschiedenen Institutionen in diesem Sinn ausgestaltet?
  5. Wie wird die komplexe Beziehung zwischen Produkt- und Prozessbezogenheit angegangen? Stichworte sind beispielsweise Verfahrensentwicklung, Entscheidungsbeteiligung, Aufbau gegenseitigen Vertrauens, „Optimierung“ in Bezug auf welche Ziele, Stoppregeln, Zeitbedarf.

Inhaltliche Empfehlungen

Dr. Thomas Flüeler gab dem Gutachten den Titel „Öffentlichkeitsbeteiligung in der Beteiligungslücke nach Schritt 1 – aber sicher!“. Aus seiner Sicht „kann [die Fachkonferenz Teilgebiete] als selbst und mithilfe von BGE [Bundesgesellschaft für Endlagerung] und BASE [Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung] entstandene bundesweite Fachöffentlichkeit ein (fehlendes) Bindeglied der Beteiligungslücke nach Phase 1 Schritt 1 (Ebene Bund) zur Phase 2 (Ebene Regionen) schaffen, dies zusätzlich zum Managementwerkzeug `Prozessgestaltungsgruppe´ des BASE.“

Seiner Ansicht nach wurde im Rahmen der Fachkonferenz Teilgebiete (FKT) ein Wissens- und Erfahrungsschatz aufgebaut, „den es zu pflegen und auszubauen gilt. Denn mit der FKT ist nicht nur ein „Beteiligungsinstrument“ (BASE) geschaffen worden, sondern es ist eine pluralistische multiperspektivische Kompetenzbasis „von unten“ entstanden, die neben den BGE- und weiteren Expertenberichten Grundlage für Facherkenntnisse und Prozesssicherheit sein kann. Damit wird dem obersten Prinzip des Gesetzes zur Suche des „bestmöglichen Standortes“ (sicherheitsgerichtet) Nachachtung verschafft.“ Weiter würde die „Beibehaltung der zur Fachöffentlichkeit entwickelten FKT [geht] weit über die Konzepte eines „Fachforums“ (FKT) oder eines „Feedback-Forums“ (BASE) hinaus [gehen]“ und entspräche aus Sicht des Gutachters „der Forderung des StandAG nach „Fortentwicklung“ des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§5 Abs. 3) in einem „dialogorientierten Prozess“ (§5 Abs. 2)“.

Daran, wie die Beteiligungslücke nach Schritt 1 geschlossen wird, wird sich aus Sicht von Dr. Thomas Flüeler zeigen wie partizipativ das Verfahren ist und wie lernend und selbsthinterfragend sich die Akteure im Verfahren verhalten und es gestalten.

Der Gutachter sieht eine Aufgabenhäufung beim BASE - Aufsichts-, Genehmigungs- und Beteiligungsbehörde - und schlägt daher vor, dieses zu entlasten, indem das NBG die Beteiligung der Öffentlichkeit begleitet, „führt“ wäre ein zu einschränkender Begriff, wenn das Konzept der Eigenverantwortlichkeit und Selbstorganisation glaubhaft weiterverfolgt werden soll. Mit dieser (verstärkten) Begleitung der Partizipation verlöre das Gremium die in §8 Abs. 1 StandAG statuierte Unabhängigkeit in keiner Weise, sondern käme seiner ebenfalls gesetzlich geforderten Vermittlungsfunktion (aktuell zwischen FKT und BASE) noch näher, zumal sein „Partizipationsbeauftragter“ diese Aufgabe bereits, offenbar allseits zufriedenstellend, wahrgenommen hat. […] Die `Prozessgestaltungsgruppe´ dagegen obliegt dem BASE als Verfahrensleitung.“

Darüber hinaus empfiehlt Dr. Thomas Flüeler die Einrichtung eines „Zukunftsrats“, „der `über´ den Dingen – und der Tagespolitik – steht. Für ihn ist die „Gründung eines Rates der jungen Generation“ ein erster zaghafter kleiner Schritt auf dem Weg zu einer langfristigen gesellschaftlichen Einbettung dieser großen Aufgabe.

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