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Fo­kus Ton

Wirtsgestein Ton Wirtsgestein Ton
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)

Gutachten | 09.12.2020

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat die drei Wirtsgesteine Kristallin, Ton und Salz für ganz Deutschland nach geowissenschaftlichen Kriterien bewertet. Wie ist diese Anwendung der Kriterien einzuschätzen? Antworten für das Wirtsgestein Ton liefert das vorliegende Gutachten.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat für ihren Zwischenbericht Teilgebiete die gesamte Fläche Deutschlands unter die Lupe genommen und ihre geologische Eignung für einen Endlagerstandort bewertet. Grundlage waren die Kriterien, die im Standortauswahlgesetz festgelegt sind. Dabei wurden die drei Wirtsgesteine Kristallin, Steinsalz und Tongestein betrachtet und aufgrund bereits vorhandener geologischer Daten eingeschätzt. Wie ist diese Anwendung der Kriterien zu bewerten? Antworten für das Wirtsgestein Tongestein liefert das vorliegende Gutachten anhand zweier exemplarisch ausgewählter Regionen.

Stichproben in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern

Der Geologe Prof. Dr. Randolf Rausch war vom NBG damit beauftragt zu überprüfen, ob die Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien für zwei exemplarisch ausgewählte Regionen mit Tongestein vergleichbar angewendet wurden.

Dazu hat er stichprobenartig Einsicht in die bei der BGE vorliegenden Akten, Unterlagen und geologischen Daten genommen und eine Region westlich von Ulm (Teilregion des Teilgebiets 001_00TG_032_01IG_T_f_jmOPT) und eine Region zwischen Schwerin und Gadebusch (Teilregion des Teilgebiets 006_00TG_188_00IG_T_f_ju) bewertet.

Kurz & verständlich

Zusammenfassende Bewertung

  • Die von der BGE entwickelte Methodik zur Anwendung der Kriterien nach §§ 22-24 Standortauswahlgesetz ist nachvollziehbar und praktikabel.
  • Die Datengrundlage für die Bewertung der beiden Regionen ist ausreichend.
  • Die Anwendung der Kriterien auf die exemplarisch betrachteten Regionen mit Wirtsgestein Tongestein sind nachvollziehbar und fachlich korrekt.
  • Im derzeitigen Bearbeitungsstadium wurden von der BGE nicht alle verfügbaren Informationen zu den jeweiligen Lokationen miteinander im Detail abgeglichen.
  • Im derzeitigen Bearbeitungsstadium wurden sogenannte Tonsteinformationen betrachtet. Es wurden aber noch keine homogenen Tongesteine innerhalb dieser Formationen identifiziert.

Empfehlungen an das NBG und das weitere Vorgehen bei der Standortauswahl

  • Durchführung eines Peer-Review-Verfahrens durch unabhängige Gutachter für ausgewählte Teilgebiete in Ergänzung zu der bisherigen stichprobenartigen Akteneinsicht des NBG.
  • Vollständige Veröffentlichung der Daten und Unterlagen für eine weitere Beurteilung der Teilgebiete. Darstellung für jedes Gebiet, welche Bohrdaten öffentlich zugänglich sind bzw. durch Rechte Dritter geschützt sind.
  • Ranking der Daten und Unterlagen, um der Öffentlichkeit einen schnellen Überblick über die vorhandene Datenmenge und – güte zu geben.
  • Einbeziehung der Staatlichen Geologischen Dienste für die weitere Bearbeitung der Teilgebiete. Dies gilt insbesondere für Phase II, also bei der geologischen Erkundung möglicher Standorte.
  • Berücksichtigung der geologischen Expertise der Geologen*innen in den Umweltbehörden der Kommunen, Landratsämtern etc.

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