GSB 7.1 Standardlösung

Navigation und Service

Fo­kus Salz, Ton und Kris­tal­lin

Collage zu den Wirtsgesteinen Ton, Salz und Kristallin Collage zu den Wirtsgesteinen Ton, Salz und Kristallin
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR)/Peter-Paul Weiler/Bildkraftwerk

Gutachten | 11.12.2020

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat die drei Wirtsgesteine Kristallin, Ton und Salz für ganz Deutschland nach geowissenschaftlichen Kriterien bewertet. Wie ist diese Anwendung der Kriterien einzuschätzen? Antworten liefern drei NBG-Gutachten.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) hat für ihren Zwischenbericht Teilgebiete die gesamte Fläche Deutschlands unter die Lupe genommen und ihre geologische Eignung für einen Endlagerstandortbewertet. Grundlage waren die Kriterien, die im Standortauswahlgesetz festgelegt sind. Dabei wurden die drei Wirtsgesteine Kristallin, Steinsalz und Tongestein betrachtet und aufgrund bereits vorhandener geologischer Daten bewertet.

Gutachten zum Wirtsgestein Salz

Der Geologe Prof. Dr. Randolf Rausch war vom NBG damit beauftragt zu überprüfen, ob die Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien für zwei exemplarisch ausgewählte Salzstöcke vergleichbar angewendet wurden. Dazu hat er stichprobenartig Einsicht in die bei der BGE vorliegenden Akten, Unterlagen und geologischen Daten genommen und die Salzstöcke Gorleben und Waddekath begutachtet. Hier finden Sie das Gutachten.

Kurz & verständlich

Zusammenfassende Bewertung

  • Die von der BGE entwickelte Methodik zur Anwendung der Kriterien ist nachvollziehbar und praktikabel.
  • Die Datengrundlage für die Bewertung der beiden Salzstöcke ist ausreichend.
  • Die Anwendung der Kriterien auf die exemplarisch betrachteten Salzstöcke Gorleben und Waddekath sind nachvollziehbar und fachlich korrekt.
  • Im derzeitigen Bearbeitungsstadium wurden von der BGE nicht alle verfügbaren Informationen zu den jeweiligen Lokationen miteinander im Detail abgeglichen.

Empfehlungen an das NBG und das weitere Vorgehen bei der Standortauswahl

  • Durchführung eines Peer-Review-Verfahrens durch unabhängige Gutachter für ausgewählte Teilgebiete in Ergänzung zu der bisherigen stichprobenartigen Akteneinsicht des NBG.
  • Vollständige Veröffentlichung der Daten und Unterlagen für eine weitere Beurteilung der Teilgebiete. Darstellung für jedes Gebiet, welche Bohrdaten öffentlich zugänglich sind, bzw. durch Rechte Dritter geschützt sind.
  • Ranking der Daten und Unterlagen, um der Öffentlichkeit einen schnellen Überblick über die vorhandene Datenmenge und – güte zu geben.
  • Einbeziehung der Staatlichen Geologischen Dienste für die weitere Bearbeitung der Teilgebiete. Dies gilt insbesondere für Phase II, also bei der geologischen Erkundung möglicher Standorte.
  • Berücksichtigung der geologischen Expertise der Geologen*innen in den Umweltbehörden der Kommunen, Landratsämtern etc.

Gutachten zum Wirtsgestein Ton

Prof. Dr. Randolf Rausch war vom NBG ebenfalls damit beauftragt zu überprüfen, ob die Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien für zwei exemplarisch ausgewählte Regionen mit Tongestein vergleichbar angewendet wurden.

Dazu hat er stichprobenartig Einsicht in die bei der BGE vorliegenden Akten, Unterlagen und geologischen Daten genommen und eine Region westlich von Ulm (Teilregion des Teilgebiets 001_00TG_032_01IG_T_f_jmOPT) und eine Region zwischen Schwerin und Gadebusch (Teilregion des Teilgebiets 006_00TG_188_00IG_T_f_ju) bewertet. Hier finden Sie das Gutachten.

Kurz & verständlich

Zusammenfassende Bewertung

  • Die von der BGE entwickelte Methodik zur Anwendung der Kriterien nach §§ 22-24 Standortauswahlgesetz ist nachvollziehbar und praktikabel.
  • Die Datengrundlage für die Bewertung der beiden Regionen ist ausreichend.
  • Die Anwendung der Kriterien auf die exemplarisch betrachteten Regionen mit Wirtsgestein Tongestein sind nachvollziehbar und fachlich korrekt.
  • Im derzeitigen Bearbeitungsstadium wurden von der BGE nicht alle verfügbaren Informationen zu den jeweiligen Lokationen miteinander im Detail abgeglichen.
  • Im derzeitigen Bearbeitungsstadium wurden sogenannte Tonsteinformationen betrachtet. Es wurden aber noch keine homogenen Tongesteine innerhalb dieser Formationen identifiziert.

Empfehlungen an das NBG und das weitere Vorgehen bei der Standortauswahl

  • Durchführung eines Peer-Review-Verfahrens durch unabhängige Gutachter für ausgewählte Teilgebiete in Ergänzung zu der bisherigen stichprobenartigen Akteneinsicht des NBG.
  • Vollständige Veröffentlichung der Daten und Unterlagen für eine weitere Beurteilung der Teilgebiete. Darstellung für jedes Gebiet, welche Bohrdaten öffentlich zugänglich sind bzw. durch Rechte Dritter geschützt sind.
  • Ranking der Daten und Unterlagen, um der Öffentlichkeit einen schnellen Überblick über die vorhandene Datenmenge und – güte zu geben.
  • Einbeziehung der Staatlichen Geologischen Dienste für die weitere Bearbeitung der Teilgebiete. Dies gilt insbesondere für Phase II, also bei der geologischen Erkundung möglicher Standorte.
  • Berücksichtigung der geologischen Expertise der Geologen*innen in den Umweltbehörden der Kommunen, Landratsämtern etc.

Gutachten zum Wirtsgestein Kristallin

Der Geologe Dr. Florian Fusseis war vom NBG damit beauftragt zu überprüfen, ob die Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien für zwei exemplarisch ausgewählte Regionen mit Kristallingestein vergleichbar angewendet wurden. Dazu hat er stichprobenartig Einsicht in die bei der BGE vorliegenden Akten, Unterlagen und geologischen Daten genommen und die Regionen Bayern/Fichtelgebirge/Region NW Marktredwitz und Sachsen/Erzgebirge/Region Freiberg begutachtet. Beide sind Teilregionen des Teilgebiets 009_00TG_194_00IG_K_g_SO. Hier finden Sie das Gutachten.

Kurz & verständlich

Zusammenfassende Bewertung

  • Das von der BGE entwickelte Verfahren zur Anwendung der Kriterien nach §§ 22-24 ist generell praktikabel und nachvollziehbar, jedoch seien bei dieser Einschätzung folgende Punkte zu bedenken:
    • Ausschlusskriterien (§ 22): Es bleibt zu klären, wie sich eine veränderte Datenlage (wie z.B. neue Erdbebengefährdungskarten, § 22 Abs. 2 Nr. 4) auf die erneute Anwendung der Ausschlusskriterien auswirken, wenn gegenwärtig ausgeschlossene Gebiete dann wieder in die Standortsuche integriert werden müssten.
    • Mindestanforderungen (§ 23): Die von der BGE verwendete Definition eines “kristallinen Wirtsgesteins” ist nicht unangreifbar.
    • Geowissenschaftliche Abwägungskriterien (§ 24): Die Abschnitte der Referenzdatensätze, die das Kristallingestein betreffen, sind von variabler wissenschaftlicher Belastbarkeit. Außerdem könnte der Schritt von den Beschreibungen in den Referenzdatensätzen zur verbalargumentativen Bewertung einzelner Indikatoren in einzelnen Teilgebieten klarer sein.
  • Die vorliegenden Daten und Dokumente sind ausreichend, um die Regionen NW Marktredwitz und SE Freiberg nach §§ 22-24 StandAG zu bewerten.
  • Die Bewertung, die von der BGE vorgenommen wurde, ist nachvollziehbar und fachlich korrekt. Sie ist eine geeignete Diskussionsgrundlage für die Fachkonferenz Teilgebiete und eine valide Basis für die Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung in Schritt 2 der Phase 1. 

Empfehlungen an das NBG und das weitere Vorgehen bei der Standortauswahl

  • Das betrachtete Teilgebiet hätte geologisch auch in mehrere, kleine Teilgebiete eingeteilt werden können.
  • Für die initiale Datenaufbereitung und -weitergabe müssen auch auf Seiten der Bundes- und vor allem der kleineren Landesämter (d.h. der Datenquelle) entsprechende personelle Ressourcen bereitstehen. Die dortigen Mitarbeiter stellen zudem selbst eine signifikante Ressource dar, auf die bei der weiteren Standortauswahl nicht verzichtet werden sollte.
  • Eine Koordinaten-basierte Suchfunktion (d.h. welche Daten sind für ein bestimmtes Gebiet verfügbar?) wäre eine sinnvolle Ergänzung.
  • Einzelne Arbeitsschritte (wie, z.B. die Qualitätssicherung durch extern Beauftragte) bei der Erstellung des Zwischenberichtes scheinen unter signifikantem Zeitdruck und unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie erfolgt zu sein. Es ist nicht aufgefallen, dass sich dies negativ auf das Verfahren und den Zwischenbericht ausgewirkt hätte, allerdings sollte übermäßiger Zeitdruck in Zukunft wohl besser vermieden werden. Zudem scheint der informelle wissenschaftliche Austausch unter den beteiligten Kollegen sehr wichtig. Dieser Aspekt scheint unter den Corona-bedingten Restriktionen gelitten zu haben.
  • Die bisherige Strategie der BGE zur wissenschaftliche Qualitätssicherung der Referenzdatensätze für die Anwendung der geowissenschaftlichen habe nur bedingt gegriffen und sollte nicht weiterverfolgt werden. Stattdessen sollten die relevanten Einzelteile der Referenzdatensätze einem Peer-Review durch unabhängige wissenschaftliche Experten unterzogen werden, mit dem Ziel die Qualität des Dokumentes auf hohem Niveau zu vereinheitlichen.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK