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NBG bezieht Position | 05.06.2020

Nach monatelangen Verzögerungen gab Ende April der Bundestag grünes Licht für das Geologiedatengesetz. Doch der Entwurf wurde später im Bundesrat abgelehnt. Der Vermittlungsausschuss war gefragt, ein Kompromiss wurde gefunden. Dieser war am 5. Juni Thema im Bundesrat. Worauf hat man sich geeinigt und was sagt das NBG dazu?

Der Bundesrat hat heute das Geologiedatengesetz verabschiedet. Grundlage war der Kompromiss zwischen Bund und Ländern, den der Vermittlungsausschuss in seiner Sitzung am 27. Mai 2020 beschlossen hat. Das Geologiedatengesetz muss noch ausgefertigt und verkündet werden, damit es in Kraft treten kann.

Dazu erklären die beiden Vorsitzenden des Nationalen Begleitgremiums (NBG), Prof. Dr. Miranda Schreurs und Prof. Dr. Armin Grunwald im Namen der Mitglieder des NBG: „Das Geologiedatengesetz ist von wesentlicher Bedeutung, damit das Verfahren für die Suche nach einem Standort zur Lagerung der hoch radioaktiven Abfälle transparent gestaltet werden kann. Mit der gesetzlichen Regelung wird endlich die Voraussetzung geschaffen, dass ein großer Teil der geologischen Daten, die im Standortauswahlverfahren benötigt werden und entscheidungserheblich sind, nun veröffentlicht werden kann. Das ist der positive Effekt des Gesetzes. Leider betrifft dies jedoch nicht alle Daten, wofür sich das NBG von Anfang an eingesetzt hat. Für Nachvollziehbarkeit und Glaubwürdigkeit des Verfahrens wäre volle Transparenz besser.

Diese verbleibende Transparenzlücke soll nun das NBG überbrücken. Das NBG soll jenseits seines ohnehin vorhandenen Rechtes auf Akteneinsicht eine Sachverständigengruppe von bis zu fünf Personen einsetzen, die unter Verschluss befindliche Daten einsehen und bewerten soll. Die nun beschlossene Regelung weist dem Gremium nicht nur eine neue Aufgabe zu, sondern verschiebt auch unsere Rolle im Gefüge. Das betrachten wir mit Skepsis. Es wird zudem eine große Herausforderung für uns sein, in der Kürze der Zeit bis September diese zusätzliche Aufgabe organisatorisch, personell und finanziell zu bewältigen. Langfristig müssen im Sinne eines transparenten Verfahrens alle Daten öffentlich bereitgestellt werden. Dafür werden wir uns weiterhin einsetzen.

Aufgrund der langen Verzögerungen bei der Verabschiedung des Geologiedatengesetzes bleibt wegen der vorgesehenen Übergangsfrist für die Veröffentlichung von Altdaten und der Ankündigungen der BGE und des BASE realistisch betrachtet weniger als ein Monat Zeit, um sich in diese Daten einzuarbeiten. Das ist für die Bürger*innen und Vertreter*innen der Gebietskörperschaften und gesellschaftlicher Organisationen sowie Wissenschaftler*innen nicht nur unzumutbar, es trägt auch nicht dem vollen Anspruch an ein partizipatives und transparentes Standortauswahlverfahren Rechnung. Mit Transparenz und Öffentlichkeitsbeteiligung von Anfang an, wie wir es immer wieder gefordert haben, ist das Verfahren nicht in Einklang zu bringen. Auch deswegen hatte sich das NBG neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie bereits dafür eingesetzt, den Zeitpunkt für die Veröffentlichung des Zwischenberichtes zu verschieben. ‚Gründlichkeit vor Schnelligkeit‘ ist weiterhin geboten.“

Die BGE (Bundesgesellschaft für Endlagerung) hat angekündigt, Ende September den Zwischenbericht Teilgebiete zu veröffentlichen. Mit dem Bericht will die BGE eine erste Auskunft geben, welche Regionen im Verfahren für die Suche nach einem Lager für hoch radioaktive Abfälle auszuschließen sind bzw. welche im Suchverfahren bleiben sollen. Dieser Bericht soll mit der Öffentlichkeit auf der Fachkonferenz Teilgebiete erörtert werden. Das BASE (Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung) will den ersten Termin der Fachkonferenz am 17./18.Oktober 2020 in Kassel einberufen.

Bund und Länder hatten sich im Vermittlungsausschuss u.a. auf eine Ergänzung im Geologiedatengesetz geeinigt, der zu Folge in der Regel davon auszugehen ist, dass die Gründe des Allgemeinwohls für die öffentliche Bereitstellung von bestimmten geologischen Daten überwiegen. D. h., Partikularinteressen einzelner Dateninhaber werden zurückgestellt. Dies gilt aber erst ab dem Zeitpunkt der Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung und nicht schon für die Ermittlung der Teilgebiete. Diesen Punkt bedauert das NBG.

Zudem wird den Geologischen Landesdiensten eine längere Frist eingeräumt, Vorschläge der BGE für die Kategorisierung der geologischen Daten zu prüfen. Dafür stehen nun zwei Monate (statt bisher ein Monat) zur Verfügung. Das ist eine positive Entwicklung.

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