Sie stehen für einen unverstellten Blick und sollen die Stimme der Öffentlichkeit im Gremium sein – die sechs Bürgervertreter*innen im NBG. Aber was ist der Unterschied zu den anderen Mitgliedern und wie werden sie gewählt? Zum Start der neuen Auswahlrunde kam Bundesumweltministerin Steffi Lemke persönlich.
Das Nationale Begleitgremium besteht insgesamt aus 18 Mitgliedern: Zwölf Mitglieder, die sogenannten anerkannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens werden von Bundestag und Bundesrat gewählt. Unter ihnen sind renommierte Wissenschaftler*innen und ehemalige Politiker*innen. Die weiteren sechs Mitglieder sind Bürger*innen, die laut Standortauswahlgesetz (StandAG), in einem Beteiligungsverfahren gewählt und anschließend von der Bundesumweltministerin ernannt werden.
Dieser Auswahlprozess findet alle drei Jahre statt. Über eine Zufallsauswahl werden viele Menschen, verteilt über die gesamte Bundesrepublik, kontaktiert und dazu motiviert, Teil eines Bürgerforums zu werden. Aus diesem Bürgerforum wird anschließend ein Wahlgremium gebildet. Dieses wählt dann die Bürger*innen ins NBG – jeweils einen Mann, eine Frau und einen/eine Vertreter*in der jungen Generation.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke sprach zum Start des Bürgerforums ein Grußwort.
Venio Quinque
Die nächste Auswahlrunde steht nun in den Startlöchern. Zum Auftakt des Bürgerforums am 10. - 11. Februar in Berlin kam Bundesumweltministerin Steffi Lemke persönlich und betonte, wie wichtig Partizipation bei der Endlagersuche ist. Das Nationale Begleitgremium sei dabei eine zentrale Institution und spiele eine Schlüsselrolle im Verfahren.
Im Anschluss an das Bürgerforum kommt am 3. - 4. März in Fulda das Wahlgremium zusammen und wählt die neuen Bürgervertreter*innen ins Gremium.
Hier die Termine nochmals im Überblick:
Bürgerforum: 10. – 11. Februar 2023, Berlin
Wahlgremium: 3. – 4. März 2023, Fulda
Das Bundesumweltministerium koordiniert dieses Auswahlverfahren. Sie finden daher weiterführende Informationen auf der Homepage des BMUV.
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