GSB 7.1 Standardlösung

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Zusammenfassende Bewertung

  • Das von der BGE entwickelte Verfahren zur Anwendung der Kriterien nach §§ 22-24 ist generell praktikabel und nachvollziehbar, jedoch seien bei dieser Einschätzung folgende Punkte zu bedenken:
    • Ausschlusskriterien (§ 22): Es bleibt zu klären, wie sich eine veränderte Datenlage (wie z.B. neue Erdbebengefährdungskarten, § 22 Abs. 2 Nr. 4) auf die erneute Anwendung der Ausschlusskriterien auswirken, wenn gegenwärtig ausgeschlossene Gebiete dann wieder in die Standortsuche integriert werden müssten.
    • Mindestanforderungen (§ 23): Die von der BGE verwendete Definition eines “kristallinen Wirtsgesteins” ist nicht unangreifbar.
    • Geowissenschaftliche Abwägungskriterien (§ 24): Die Abschnitte der Referenzdatensätze, die das Kristallingestein betreffen, sind von variabler wissenschaftlicher Belastbarkeit. Außerdem könnte der Schritt von den Beschreibungen in den Referenzdatensätzen zur verbalargumentativen Bewertung einzelner Indikatoren in einzelnen Teilgebieten klarer sein.
  • Die vorliegenden Daten und Dokumente sind ausreichend, um die Regionen NW Marktredwitz und SE Freiberg nach §§ 22-24 StandAG zu bewerten.
  • Die Bewertung, die von der BGE vorgenommen wurde, ist nachvollziehbar und fachlich korrekt. Sie ist eine geeignete Diskussionsgrundlage für die Fachkonferenz Teilgebiete und eine valide Basis für die Ermittlung von Standortregionen für die übertägige Erkundung in Schritt 2 der Phase 1. 

Empfehlungen an das NBG und das weitere Vorgehen bei der Standortauswahl

  • Das betrachtete Teilgebiet hätte geologisch auch in mehrere, kleine Teilgebiete eingeteilt werden können.
  • Für die initiale Datenaufbereitung und -weitergabe müssen auch auf Seiten der Bundes- und vor allem der kleineren Landesämter (d.h. der Datenquelle) entsprechende personelle Ressourcen bereitstehen. Die dortigen Mitarbeiter stellen zudem selbst eine signifikante Ressource dar, auf die bei der weiteren Standortauswahl nicht verzichtet werden sollte.
  • Eine Koordinaten-basierte Suchfunktion (d.h. welche Daten sind für ein bestimmtes Gebiet verfügbar?) wäre eine sinnvolle Ergänzung.
  • Einzelne Arbeitsschritte (wie, z.B. die Qualitätssicherung durch extern Beauftragte) bei der Erstellung des Zwischenberichtes scheinen unter signifikantem Zeitdruck und unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie erfolgt zu sein. Es ist nicht aufgefallen, dass sich dies negativ auf das Verfahren und den Zwischenbericht ausgewirkt hätte, allerdings sollte übermäßiger Zeitdruck in Zukunft wohl besser vermieden werden. Zudem scheint der informelle wissenschaftliche Austausch unter den beteiligten Kollegen sehr wichtig. Dieser Aspekt scheint unter den Corona-bedingten Restriktionen gelitten zu haben.
  • Die bisherige Strategie der BGE zur wissenschaftliche Qualitätssicherung der Referenzdatensätze für die Anwendung der geowissenschaftlichen habe nur bedingt gegriffen und sollte nicht weiterverfolgt werden. Stattdessen sollten die relevanten Einzelteile der Referenzdatensätze einem Peer-Review durch unabhängige wissenschaftliche Experten unterzogen werden, mit dem Ziel die Qualität des Dokumentes auf hohem Niveau zu vereinheitlichen.

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