GSB 7.1 Standardlösung

Navigation und Service

Kurz & verständlich

Zusammenfassende Bewertung

  • Durch die BGE wurde eine einmalige, zusammenfassende, geologische Datengrundlage geschaffen, und soweit ist im Verfahren alles unvoreingenommen, praktikabel, nachvollziehbar und fachlich vertretbar durchgeführt worden.
  • Die theoretische Bedeutung der Referenzdatensätze ist zum jetzigen Zeitpunkt im Verfahren außerordentlich hoch, jedoch durch deren pauschalen Einsatz praktisch ohne Einfluss, und hat so zu sehr großen Teilgebieten geführt.
  • Die Datendichte ist in Deutschland sehr unterschiedlich, aber deren Verfügbarkeit wurde nicht differenziert bzw. nachvollziehbar belegt. Stattdessen wurden die Referenzdatensätze deutschlandweit pauschal für die Wirtsgesteine angewendet.
  • Sowohl eine Bewertung und zusammenhängende Einschätzung der Literaturdaten, als auch eine daraus resultierende regionalgeologische oder stratigrafische Differenzierung bei der Herleitung der Referenzdatensätze für die verschiedenen Gesteinstypen fehlt.
  • Die Referenzdatensätze sollten basierend auf einer wirtsgesteinsspezifischen Datenbank auf den aktuellen Stand der Wissenschaft gebracht, und die generelle Datenlage kritisch beurteilt werden.
  • Die bislang vorliegenden drei Referenzdatensätze sind im Ergebnis ausreichend, aber können nicht als Stand der Wissenschaft und Technik bezeichnet werden.
  • Das Verfahren war bis hierher (Phase I, Schritt 1) praktikabel und nachvollziehbar.
  • In Zukunft wird ein anderer Umgang mit dem vorhandenen „Datens(ch)atz“ notwendig.

Empfehlungen an das NBG und das weitere Vorgehen bei der Standortauswahl

  • Es wird eine fachöffentliche Rezension der Referenzdatensätze benötigt, um
    a) die verfügbare Literaturbasis zu prüfen, zu erweitern und zu vervollständigen und
    b) neue sowie differenzierte Referenzdatensätze für Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein zu erstellen, die dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.
  • Der erneute und ggf. mehrfache Durchlauf des Bewertungsmoduls der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien zur Ermittlung der Standortregionen (Phase I, Schritt 2) ist notwendig mit den neuen Referenzdatensätzen und unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Fachkonferenz Teilgebiete, der Stellungnahmen der Landesämter und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sowie der Empfehlungen aus allen bislang durch das NBG in Auftrag gegebenen Gutachten.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK