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Inhaltliche Empfehlungen

Dr. Thomas Flüeler gab dem Gutachten den Titel „Öffentlichkeitsbeteiligung in der Beteiligungslücke nach Schritt 1 – aber sicher!“. Aus seiner Sicht „kann [die Fachkonferenz Teilgebiete] als selbst und mithilfe von BGE [Bundesgesellschaft für Endlagerung] und BASE [Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung] entstandene bundesweite Fachöffentlichkeit ein (fehlendes) Bindeglied der Beteiligungslücke nach Phase 1 Schritt 1 (Ebene Bund) zur Phase 2 (Ebene Regionen) schaffen, dies zusätzlich zum Managementwerkzeug `Prozessgestaltungsgruppe´ des BASE.“

Seiner Ansicht nach wurde im Rahmen der Fachkonferenz Teilgebiete (FKT) ein Wissens- und Erfahrungsschatz aufgebaut, „den es zu pflegen und auszubauen gilt. Denn mit der FKT ist nicht nur ein „Beteiligungsinstrument“ (BASE) geschaffen worden, sondern es ist eine pluralistische multiperspektivische Kompetenzbasis „von unten“ entstanden, die neben den BGE- und weiteren Expertenberichten Grundlage für Facherkenntnisse und Prozesssicherheit sein kann. Damit wird dem obersten Prinzip des Gesetzes zur Suche des „bestmöglichen Standortes“ (sicherheitsgerichtet) Nachachtung verschafft.“ Weiter würde die „Beibehaltung der zur Fachöffentlichkeit entwickelten FKT [geht] weit über die Konzepte eines „Fachforums“ (FKT) oder eines „Feedback-Forums“ (BASE) hinaus [gehen]“ und entspräche aus Sicht des Gutachters „der Forderung des StandAG nach „Fortentwicklung“ des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§5 Abs. 3) in einem „dialogorientierten Prozess“ (§5 Abs. 2)“.

Daran, wie die Beteiligungslücke nach Schritt 1 geschlossen wird, wird sich aus Sicht von Dr. Thomas Flüeler zeigen wie partizipativ das Verfahren ist und wie lernend und selbsthinterfragend sich die Akteure im Verfahren verhalten und es gestalten.

Der Gutachter sieht eine Aufgabenhäufung beim BASE - Aufsichts-, Genehmigungs- und Beteiligungsbehörde - und schlägt daher vor, dieses zu entlasten, indem das NBG die Beteiligung der Öffentlichkeit begleitet, „führt“ wäre ein zu einschränkender Begriff, wenn das Konzept der Eigenverantwortlichkeit und Selbstorganisation glaubhaft weiterverfolgt werden soll. Mit dieser (verstärkten) Begleitung der Partizipation verlöre das Gremium die in §8 Abs. 1 StandAG statuierte Unabhängigkeit in keiner Weise, sondern käme seiner ebenfalls gesetzlich geforderten Vermittlungsfunktion (aktuell zwischen FKT und BASE) noch näher, zumal sein „Partizipationsbeauftragter“ diese Aufgabe bereits, offenbar allseits zufriedenstellend, wahrgenommen hat. […] Die `Prozessgestaltungsgruppe´ dagegen obliegt dem BASE als Verfahrensleitung.“

Darüber hinaus empfiehlt Dr. Thomas Flüeler die Einrichtung eines „Zukunftsrats“, „der `über´ den Dingen – und der Tagespolitik – steht. Für ihn ist die „Gründung eines Rates der jungen Generation“ ein erster zaghafter kleiner Schritt auf dem Weg zu einer langfristigen gesellschaftlichen Einbettung dieser großen Aufgabe.

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