GSB 7.1 Standardlösung

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Kurz & verständlich

Zusammenfassende Beobachtung

  • Der Gutachter bewertete die FKT als teils/ teils inklusiv, da durch das digitale Format die Zugänglichkeit zur Veranstaltung erleichtert worden sei und längere Reisezeiten entfielen. Dennoch hätten wiederkehrende technische Ausfälle den Teilnehmenden den Zugang zur FKT erschwert.
  • Die durch die BGE und das BASE bereitgestellten Informationen seien durch mediale Unterstützung (Schaubilder, Videos, etc.) transparent und anschaulich aufbereitet worden. Der Wunsch nach einem Überblick für Themen-Neulinge wurde durch das Rahmenprogramm auf dem zweiten und dritten Beratungstermin berücksichtigt.
  • Das Prinzip der Selbstorganisation („Prozess-Autonomie“) sei durch die digitalen Formate befördert worden, da die bundesweit verteilten Mitglieder der AG-Vorbereitung so via Videokonferenz tagen, sich mit der Geschäftsstelle der FKT austauschen und die interessierte Öffentlichkeit über ihre Arbeit informieren konnten.
  • Der Gutachter Trénel hob hervor, dass durch die digitalen Formate das Einbringen von Themen („Themen-Autonomie“) im besonderen Maße erleichtert worden sei. Dies betreffe vor allem die Bildung von Arbeitsgruppen, das Einreichen von Beschlussvorlagen oder den „Call for papers“.
  • Eine Diskussion auf Augenhöhe sei bei der FKT nur wenigen Teilnehmenden (Referent*innen, Moderation, besonders engagierte Teilnehmende, etc.) möglich gewesen. Versuche dies zu beheben, wie Fishbowl-Diskussionen oder Kleingruppenarbeit, seien oftmals durch technische Schwierigkeiten eingeschränkt worden („Verständigungsorientierte Erörterung“).
  • Es sei den Teilnehmenden der FKT nicht möglich gewesen ihre Wortmeldungen, Reaktionen oder Emotionen vielfältig auszudrücken. Dies läge auch daran, dass digitale Formate weniger facettenreich seien und der zwischenmenschliche Kontakt fehle. Zudem seien Chatmöglichkeiten teilweise deaktiviert oder andere Formen, wie z.B. Emoticons nicht vorhanden gewesen.
     
  • Ein informeller Austausch und eine Vernetzung der Teilnehmenden der FKT sei ebenfalls nur eingeschränkt möglich gewesen. Das integrierte System „Wonder.me“ sei von wenigen Menschen in deren Pause genutzt worden. Digitale Formate könnten persönliche zwischenmenschliche Kontakte nicht ersetzen.
  • Die verwendeten Tools und Methoden (z.B. die Software) seien für ein Beteiligungsverfahren nicht vollumfänglich geeignet gewesen. Die Übertragbarkeit von digitalen Formaten müsse immer überprüft werden.
  • Aus Sicht des Gutachters habe sich die Moderation überwiegend allparteilich verhalten und sich an die Vorgaben der AG-Vorbereitung gehalten. Dennoch sei auch sie durch das digitale Format eingeschränkt worden.
  • Die Verbindlichkeit der Ergebnisse sei durch das digitale Format weder befördert noch beschränkt worden.

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