GSB 7.1 Standardlösung

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Kurz & Verständlich

Zusammenfassende Bewertung

  • Die Kriterien, anhand derer das Gebiet „Saxothuringikum“ ausgewählt wurde, sind generell geeignet, die Methoden für die Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen für das kristalline Wirtsgestein zu entwickeln.
  • Das Gebiet „Saxothuringikum“ ist unter den sieben Teilgebieten im Kristallingestein am besten geeignet, um die Methoden für die Sicherheitsuntersuchungen zu entwickeln.
  • Die Qualität der Kommunikation und der Erklärung gegenüber der Öffentlichkeit zur Auswahl der Gebiete sind als unzureichend einzustufen. Lediglich Fachleuten ist die Auswahl mit der nachgeschobenen Kommunikation der BGE erklärbar.
  • Es ist derzeit nicht klar, anhand welcher transparenten Kriterienkataloge die Auswahl und Bewertung von Untersuchungsräumen durch eine Geosynthese und die weiteren Module der Sicherheitsuntersuchungen erfolgen sollen.

Handlungsempfehlungen

  • Ein Vorgehen vergleichender Bewertung anhand transparenter Kriterienkataloge und Bewertungssysteme bei der Behandlung großer Untersuchungsräume im gewählten Gebiet sollte möglichst umfassend erprobt und angewendet wird. Damit könnte die Verfahrensgerechtigkeit erhalten bleiben und gleichzeitig die Praktikabilität der Standortsuche in künftigen Schritten und Phasen in den sieben Teilgebieten im Kristallin sichergestellt werden.
  • Die BGE sollte die bei der räumlichen Definition des Teilgebietes „Saxothuringikum“ aufgetretenen, deutlichen Fehler hinsichtlich des Vorhandenseins geeigneter kristalliner Wirtsgesteine im Untergrund berichtigen. Der Prozess der Methodenentwicklung und die Definition der Untersuchungsräume könnten bei dieser Berichtigung produktiv eingesetzt werden.
  • Die BGE möge der Öffentlichkeit für Laien verständlich kommunizieren und erklären, wie die Erstellung einer Geosynthese und die Anwendung der anderen Module für die Sicherheitsuntersuchungen im Standortauswahlprozess genau funktionieren. Ist die Anwendung schrittweise und wiederholend geplant? Kann der Anwendungsprozess der Sicherheitsuntersuchungen selbst „lernend“ sein, wenn neue Daten zur Verfügung stehen? Wie werden derzeit nicht digital verfügbare Daten in das Verfahren eingebunden?
  • Das NBG sollte gegenüber der BGE hinsichtlich dieser für die Öffentlichkeit sehr wichtigen Fragen immer wieder Transparenz einfordern.

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