GSB 7.1 Standardlösung

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Kurz & verständlich

Zusammenfassende Bewertung

  • Obwohl 7 der 11 geologischen Abwägungskriterien nur auf Referenzdatensätzen basierend als günstig eingestuft wurden, ist die günstige Gesamtbewertung des Teilgebietes zu diesem Zeitpunkt verständlich dargelegt und durch ausreichend Daten und Informationen untermauert.
  • Die verbalargumentative Bewertung kann daher als akzeptabel im derzeitigen Projektstadium des Standortauswahlverfahrens eingestuft werden.
  • Eine gute Datenbasis ist Ausgangspunkt für die weitere Arbeit der BGE, diese ist zu großen Teilen gegeben.
  • Teils stehen Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftliche Abwägungskriterien in Abhängigkeit. Dies ist mitunter schwer nachvollziehbar, wie das Beispiel Mindestanforderung an minimale Teufe und geowissenschaftliches Abwägungskriterium „Deckgebirge“ zeigt.
  • Es ist zu begrüßen, dass zum heutigen Stand der Evaluierung keine Rangfolge bei den Teilgebieten angegeben wird. Die Analyse zum Teilgebiet Wirtsgestein Ton hat bestätigt, dass eine solche Rangfolge, trotzt der gemeinsam verwendeten Kriterienbündel, zu diesem Zeitpunkt des Projektes noch nicht erfolgen kann.
  • Anhand von sechs vom Gutachter gewählten Parametern wurde die Entscheidungsqualität für das untersuchte Teilgebiet als „akzeptabel mit verbleibenden Empfehlungen“ bewertet.

Handlungsempfehlungen

  • Für eine weitere, regionale Bearbeitung des Teilgebietes sollte ein klarer, bei Untergrundstudien üblicher Prozess verwendet werden (siehe etwa Kohlenwasserstoffindustrie)
  • Eine weiter verbesserte Datengrundlage ist zu schaffen, für deren Harmonisierung zu sorgen und deren digitale Verfügbarkeit sicherzustellen.
  • Es sollte eine Fokussierung auf die Beschaffung von solchen entscheidungsrelevanten Daten für die weiteren Teilschritte und deren langfristige Planung verfolgt werden (z.B. Bohrlochmessungen, Bohrkerndaten, seismische Daten).
  • Es sollten effektive Evaluierungsprozesse zu Untergrundstudien und Vorgaben zur Methodik von neuen 3D Modellierungsstudien innerhalb und außerhalb der BGE eingeführt werden, da zu erwarten ist, dass die BGE nicht alle Studien mit dem beschränkt zur Verfügung stehenden Personal selbst durchführen kann.

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