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Leb­haf­te Dis­kus­si­on und Aus­tausch zu NBG-Gut­ach­ten

16.12.2020

Das Interesse war groß – rund 90 Teilnehmende wollten erfahren, was die Kernpunkte der NBG-Gutachten zu Ton und Kristallin sind. In einem digitalen Format wurden diese vorgestellt und mit der Öffentlichkeit diskutiert.

Bei der Endlagersuche für den deutschen Atommüll wurde im September ein Meilenstein erreicht: Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat die von ihr ermittelten Teilgebiete bekanntgegeben. Durch die Anwendung dreier Kriteriengruppen (§§ 22-24 Standortauswahlgesetz) wurde die zuvor „weiße Deutschlandkarte“ eingefärbt in Gebiete, die für die weitere Untersuchung zur Eignung eines Endlagerstandorts in Frage kommen und solche, die von der weiteren Standortauswahl auszuschließen sind.

Doch wie ist die BGE zu dieser Einordnung gekommen? Wurden verschiedene Regionen vergleichbar behandelt? Diesen Fragen wollte das NBG nachgehen und hat hierfür inzwischen drei Gutachten in Auftrag gegeben - je eins für die drei möglichen Wirtsgesteine Ton, Kristallin und Salz.

Die Gutachten für die Stichproben in kristallinem Wirtsgestein in Bayern und in Sachsen sowie Tongestein in Mecklenburg-Vorpommern und Baden-Württemberg wurden am 16. Dezember 2020 in einer Videokonferenz vorgestellt.

Die vom NBG beauftragten Gutachter Dr. Florian Fusseis (Wirtsgestein Kristallin) und Prof. Dr. Randolf Rausch (Wirtsgestein Ton) präsentierten den insgesamt 90 angemeldeten Teilnehmer*innen die Kernpunkte ihrer Gutachten.

Im Anschluss folgte eine lebhafte Diskussion mit den Teilnehmenden, die sich aus Privatpersonen, Vertreter*innen der Staatlichen Geologischen Dienste, Politiker*innen, Wissenschaftler*innen, Vertreter*innen der BGE, Vertreter*innen von Bürgerinitiativen und Journalist*innen zusammensetzten.

Die Gutachter bewerten die Arbeit der BGE grundsätzlich positiv und sehen den Zwischenbericht Teilgebiete als gute Grundlage für die weitere Diskussion. Beide äußerten aber auch methodische Kritik.

Herr Dr. Fusseis bemängelte z.B. die von der BGE verwendete Definition des Wirtsgesteins Kristallin und eine unterschiedliche wissenschaftliche Tiefe bei den für die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien verwendeten Referenzdatensätzen.

Herr Prof. Dr. Rausch kritisierte u.a., dass in den von der BGE ausgewiesenen Tonformationen auch Gesteinsschichten enthalten sind, die grundsätzlich nicht geeignet sind, weil sie z.B. stark wasserführend sind.

Fragen der Teilnehmenden betrafen unter anderem die bisherige Nichtverwendung von bereits gelieferten Daten durch die BGE, andererseits aber auch die Einschätzung von Regionen von Deutschland für die keine Daten vorliegen. Es wurde auch angeregt, die Bewertung des Ausschlusskriteriums Vulkanismus zu diskutieren -  sei es auf der Fachkonferenz Teilgebiete oder im Rahmen einer Fachtagung.

Stefan Banzhaf / Wiebe Förster

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