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Was hat ei­ne Kirschtor­te mit der End­la­ger­su­che zu tun?

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Somchai Choosiri by Getty Images

16.04.2021

Kontrovers und konstruktiv – so verlief die NBG-Veranstaltung zum Zwischenbericht Teilgebiete. Das Gremium hatte die Staatlichen Geologischen Dienste und die Bundesgesellschaft für Endlagerung an einen Tisch geladen. Es wurde ein kritischer Dialog – auch mit dem Feedback der Öffentlichkeit.

Bei der Veranstaltung standen die Stellungnahmen der geologischen Dienste der Länder zum Zwischenbericht Teilgebiete im Zentrum, den die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im September 2020 veröffentlicht hatte. Was steht drin und was macht die BGE damit? In einer dreistündigen Diskussion mit über 200 Teilnehmenden wurde dazu lebhaft diskutiert. Zu Wort kamen Vertreter*innen der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) und der BGE sowie interessierte Bürger*innen.

Fehler im Zwischenbericht schon jetzt korrigieren

In der Eröffnungsrunde sprachen sich die anwesenden Vertreter*innen der geologischen Dienste von Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit der BGE aus.

Die weitere Arbeit der BGE nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete sollte dabei transparent erfolgen. Durch die geologischen Dienste benannte Fehler im Zwischenbericht sollten schon jetzt korrigiert werden. Zum Beispiel sind einige von der BGE ausgewiesene Teilgebiete aus Sicht der geologischen Dienste zu groß.

Die Mitarbeitenden der BGE stellten zu Beginn die bisherige Zusammenarbeit mit den geologischen Diensten vor. Der bilaterale Austausch soll fortgesetzt und intensiviert werden. Die fachlichen Stellungnahmen der geologischen Dienste werden ernst genommen und berücksichtigt. Auch die Öffentlichkeit soll in die Diskussion eingebunden sein.

Mehr Daten auswerten

Von den geologischen Diensten wurde der Wunsch nach einem Berichtsformat der BGE im weiteren Verfahren geäußert. Dass bisher nicht alle von den geologischen Diensten gelieferten Daten von der BGE verwendet wurden, wurde seitens der BGE mit der bisherigen „Flughöhe“ begründet, also damit, dass erst im weiteren Verlauf detailliertere Betrachtungen der ausgewiesenen Teilgebiete vorgenommen werden.

Die geologischen Dienste äußerten demgegenüber Kritik am großen Umfang der Verwendung von Referenzdaten: So seien einzelne Teilgebiete zu heterogen um eine geologische Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Anhand des bildhaften Beispiels einer Kirschtorte erläuterte ein Vertreter der geologischen Dienste die aus seiner Sicht deutliche Abweichung zwischen gelieferten Daten und einem von der BGE als geeignet ausgewiesenem Teilgebiet: Die Kirsche oben auf der Torte und die nah am Boden enthaltenen Kirschen seien bekanntes Wirtsgestein. Die BGE habe aber die gesamte Torte als Teilgebiet ausgewiesen.

Im Gegenzug erläuterte die BGE, dass in diesem Gebiet keine umfangreichen Bohrdaten vorlägen, räumte aber ein, dass erst im nun folgenden zweiten Schritt der ersten Phase der Standortauswahl detaillierte Datenauswertungen vorgenommen würden. Die BGE nehme gesetzeskonform einen Eingrenzungsprozess vor.

Kein neuer Zwischenbericht

Die BGE wünscht sich im nun begonnenen zweiten Schritt mehr Interaktion mit den geologischen Diensten. Zunächst erläuterte die BGE, dass das von ihr gewählte Vorgehen mit Referenzdaten, die jeweils günstige Eigenschaften des Wirtsgesteins annehmen, konsequent zu „zu großen“ Teilgebieten geführt habe.

Es gab den Vorschlag der geologischen Dienste, dass die BGE zu einem Stichtag nach der Fachkonferenz Teilgebiete einen überabeiteten Zwischenbericht mit kleineren Teilgebieten vorlegen sollte. Das wurde von der BGE zurückgewiesen.

Kommentieren ja, aber keine „Koalition“

Die geologischen Dienste betonten immer wieder ihre Rolle im Verfahren. Sie würden gerne ihre Expertise zur Verfügung stellen und kritisch kommentieren, die Verantwortung läge aber bei der BGE. Eine gemeinsame Arbeit von BGE und geologischen Diensten sehe das Standortauswahlgesetz nicht vor.

Die geologischen Dienste unterstrichen ihre Rolle als Gegenpol zur BGE. Es herrsche aber Konsens, dass der bestmögliche Standort für ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle gefunden werden solle.

Die geologischen Dienste würdigten die Erstellung des Zwischenberichts Teilgebiete als Herkulesaufgabe. Korrekturen müssten dabei möglich sein. Die BGE sagte den geologischen Diensten Antworten auf ihre Stellungnahmen zum nächsten Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete zu.

Fragen aus der Öffentlichkeit

Im zweiten Teil der Veranstaltung war Raum für Fragen der teilnehmenden Bürger*innen. Detaillierte geologische Fragen einer Teilnehmerin betrafen dabei die bisher fehlende Verwendung seismischer Daten. Hier verwies die BGE auf den nun folgenden zweiten Schritt der ersten Phase, bei dem auch Seismik-Daten verwendet würden. Der vorangegangene Austausch zwischen geologischen Diensten und BGE wurde positiv bewertet.

Ein weiterer Teilnehmer verwies auf die politische Komponente, die auch bei der Diskussion um geologische Daten immer eine Rolle spiele. Die Sichtweise der BGE, dass für alle Gebiete Deutschlands ausreichend geologische Daten vorlägen, um diese zu bewerten, wies ein Teilnehmer als nicht mit dem Standortauswahlgesetz konform zurück.

Neustart des Verfahrens?

Ein anderer Teilnehmer bat die geologischen Dienste, sich aktiv in die Fachkonferenz Teilgebiete einzubringen. Die geologischen Dienste verwiesen darauf, dass sie keine Rolle bei der Fachkonferenz Teilgebiete hätten. Es seien daher Einzelfallentscheidungen der Bundesländer, inwieweit die jeweiligen geologischen Dienste sich einbringen können.

Ein Kommentar betraf den Neustart des Verfahrens und die Kritik, dass Gebiete neu bewertet werden, die bereits in der Vergangenheit als geologisch ungeeignet eingestuft wurden. Dies würde den Prozess unnötig in die Länge ziehen. Hier verwies die BGE klar auf das Standortauswahlverfahren, das genau dies vorschreibe, um Fairness zu garantieren.

Benutzerfreundlicher werden

Der Zwischenbericht Teilgebiete sei anhand der veröffentlichten Daten nicht wirklich nachvollziehbar, so die Kritik eines Teilnehmers. Die BGE äußerte Verständnis dafür. Sie arbeite an einer benutzerfreundlicheren Zugänglichkeit bzw. an der Bereitstellung der Daten.

Stefan Banzhaf

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