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NBG-Pa­nel auf dem 1. Fo­rum End­la­ger­su­che

1. Forum Endlagersuche (20.-21.5.2022/Mainz-Online) 1. Forum Endlagersuche (20.-21.5.2022/Mainz-Online)
BASE/Bildkraftwerk/Völkner

20.05.2022

Es war eine wichtige Wegmarke im Verfahren – am 20. und 21. Mai 2022 diskutierten rund 320 Interessierte auf dem Forum die Frage: Wo steht die Endlagersuche? Das NBG flankierte die Veranstaltung mit eigenen Akzenten und organisierte ein Fachpanel mit geologischem Knowhow.

Vertreter*innen der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) tauschten sich mit Mitarbeitenden der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die das Standortauswahlverfahren umsetzt, aus. Im Fokus stand die bisherige Methodenentwicklung rund um die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU).

Die zweistündige Online-Diskussion wurde von den NBG-Mitgliedern und Geologie-Professorinnen Maria-Theresia Schafmeister und Magdalena Scheck-Wenderoth moderiert. Nach einem Grußwort von Bettina Gaebel vom Planungsteam Forum Endlagersuche (PFE) und kurzen Eingangsstatements ging es direkt in die Fachdiskussion. Für die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) waren Lisa Seidel, Sönke Reiche und Philip Kreye dabei.

Staatliche Geologische Dienste in der Zwickmühle

Es zeigte sich, wie auch schon auf vorherigen NBG-Veranstaltungen, dass die SGD sich einerseits grundsätzlich als kompetent ansehen, die Arbeit der BGE zu kritisieren. Andererseits gibt es ihrer Ansicht nach auch klare Grenzen. Zum einen seien die Staatlichen Geologischen Dienste formal nicht für die Endlagersuche zuständig. Laut Standortauswahlgesetz haben sie keine aktive Rolle im Verfahren, sondern sollen lediglich geologische Daten liefern. Hinzu kämen die knappen Personalressourcen, aber auch die fehlende Expertise um z.B. die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) umfänglich zu bewerten, da diese weit über rein geologische Fragestellungen hinaus gingen.

Wo die BGE die Grenze zieht, um die Datenlage für Gebiete als „unzureichend“ einzustufen, blieb auch auf Nachfrage vage. Hier verwies sie lediglich auf die verbalargumentative Bewertung, die nicht zwingend auf Daten basiert. Diese Bewertungskriterien müssten noch entwickelt werden. Die BGE stellte aber klar, dass wenig Wissen über ein Gebiet nicht dazu führt, dass dieses als ungeeignet ausgeschlossen wird.

Feedback erwünscht

Roland Eichhorn vom Geologischen Landesdienst in Bayern äußerte, dass nach dem Lesen der Methodendokumente der BGE der Eindruck entstünde, dass nicht nur die bayerische Regierung, sondern auch die BGE die für das Wirtsgestein Kristallin infrage kommende Behälterlösung nicht favorisieren würde. Er äußerte in diesem Zusammenhang auch, dass Gebiete der Kategorie „A“ (geeignet) im Kristallin erst deutlich später im Verfahren identifiziert werden könnten als im Ton und im Salz. Die BGE verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass sie noch keine Endlagerkonzepte entwickelt hätte und dass für das Behälterkonzept im Prinzip die gleichen Kriterien wie für das Konzept des einschlusswirksamen Gerbirgsbereichs (ewG) gelten. Daher würde sich dazu wenig im Methodendokument finden.

Birgit Futterer vom Geologischen Landesdienst in Brandenburg wünschte sich einen direkten Diskurs mit der BGE und Rückmeldungen zu den an die BGE gelieferten Daten. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung erwiderte, dass diese Datenrückläufe gemäß des Geologeidatengesetzes erfolgen würden – allerdings würde dies noch dauern. Bettina Franke vom Geologischen Landesdienst in Niedersachsen ergänzte, dass die Ergebnisse des „Digitalisierungspakets“ der BGE viel zu spät für Phase 1 des Standortauswahlverfahrens vorliegen würden.

Eingrenzung Stück für Stück

Die BGE sollte aus Sicht der SGD Gebiete in der Kategorie „D“ (ungeeignet) so schnell wie möglich aus dem weiteren Verfahren ausschließen. Diese Zwischenergebnisse, so die Bundesgesellschaft, will sie circa einmal im Jahr präsentieren. Derzeit machen die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen für Bohrungen in den identifizierten Gebieten, die tiefer als 100 Meter gehen, jedoch große Arbeit. Diese müssen nämlich beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) eingeholt werden.

Eine Diskussion entspann sich auch darum, inwieweit Steinsalz in flacher Lagerung, wie z.B. im Thüringer Becken, aufgrund seiner besser bzw. einfacher zu beschreibenden Charakteristik unter Umständen bevorzugt werden könnte. Bezüglich der besseren Charakterisierbarkeit waren sich die BGE und Lutz Katzschmann vom Geologischen Landesdienst in Thüringen grundsätzlich einig.

Digitalisierung hinkt hinterher

Die BGE betonte, dass die Diskussionsphase zu den repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) wichtig für die BGE sei und dass die Ergebnisse der Fachkonferenz Teilgebiete bereits in die rvSU eingeflossen seien. In welchem Umfang, darauf ging die BGE allerdings nicht ein. Beim Geologischen Landesdienst in Niedersachsen würden durch die BGE über einen Zeitraum von 2,5 Jahren alle dort vorliegenden analogen Bohrakten eingescannt. Solche Projekte würden auch in anderen Bundesländern laufen.

Trotzdem: Damit liegen diese Daten aber immer noch nicht digital nutzbar vor. Es stellt sich also die Frage, wann diese Daten wirklich nutzbar sein werden und an welchem Punkt das Standortauswahlverfahren sich dann befinden wird.

Aus dem Plenum gab es nach Öffnung der Fachdiskussion für die übrigen Teilnehmenden Kritik daran, dass - da die Staatlichen Geologischen Dienste dies anscheinend nicht leisten könnten - wohl niemand die Qualitätssicherung der Arbeit der BGE übernehmen kann. Hier verwiesen die SGD neben fehlender Rollenzuweisung auch auf die sehr kurze Konsultationsphase der Methodik für die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU).

Geringe Teilnahme an Onlinekonsultation

Die BGE erläuterte, dass sie bewusst einen Arbeitsstand der rvSU veröffentlicht hätte und dass die Onlinekonsultation und die Stellungnahmen der SGD bei der weiteren Bearbeitung helfen würden. Doch die Teilnahme an dem Konsultationsforum ist bisher sehr überschaubar. In diesem Zusammenhang wurde die BGE grundsätzlich als empfänglich für Feedback angesehen. Allerdings wurde mit Verweis auf die geringen Rückmeldungen im Konsultationsforum die Frage aufgeworfen, wer den erforderlichen Peer-Review dann machen könne. Dazu äußerte sich ein Vertreter des BASE und erläuterte, dass das BASE keine öffentliche Qualitätssicherung der Arbeit der BGE während des Verfahrens realisieren kann, sondern dies lediglich nach Abschluss der Arbeiten gewährleistet ist. Daraufhin kam die Forderung aus dem Plenum, dass das BASE dies öffentlich tun müsse.

Zum Abschluss der Diskussion sprach Magdalena Scheck-Wenderoth allen Beteiligten ihren Dank aus und äußerte die Hoffnung, dass der geführte Diskurs eine Fortsetzung finden wird.

Dr. Stefan Banzhaf

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