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Was sa­gen die Geo­lo­gi­schen Lan­des­diens­te zum Stand der End­la­ger­su­che?

14.11.2024

Welche Gebiete sind für ein Endlager wenig oder gar ungeeignet? Anfang November veröffentlichte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) erstmals Arbeitsstände und lieferte Antworten auf diese Fragen. Sind diese auch für die regionalen Fachgeologinnen und Fachgeologen nachvollziehbar? Darüber diskutierte das NBG in einer eigenen Online-Veranstaltung.

2020 war die Enttäuschung im Land groß. Als die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), die das Verfahren umsetzt, die Teilgebiete präsentierte, also jene Gebiete, die potenziell für ein Endlager infrage kommen, war halb Deutschland weiter im Rennen. Von Betroffenheit war keine Spur.

Jetzt, Anfang November 2024 nun also der nächste Schritt, der nächste Versuch. Die BGE hat weiter Daten ausgewertet und Gebiete eingegrenzt, zu sehen und für jeden interaktiv anklickbar in einem Web-Navigator. Von den 54 % der Fläche Deutschlands mit Teilgebieten sind jetzt rund zehn Prozent in die Kategorie C (wenig geeignet) oder Kategorie D (ungeeignet) eingeordnet worden. Jetzt ist die ursprünglich schneeweiße Landkarte also nur noch zu 44 % gefärbt.

Alles nur vorläufig

Doch wer jetzt aufatmen und die Sektkorken in den Regionen knallen lassen möchte, dem sei gesagt: Die Eingrenzung ist vorläufig. Die endgültige Entscheidung wird erst fallen, wenn die BGE wahrscheinlich Ende 2027 ihre Vorschläge für die Standortregionen präsentiert und der Bundestag diese beschließt. Bis dahin wird die BGE fleißig weiter Daten auswerten und Jahr für Jahr Gebiete aussieben, natürlich nur unter Vorbehalt.

Möglich wird diese Arbeit erst durch jene Daten, die die Staatlichen Geologischen Dienste aus den jeweiligen Bundesländern der BGE geliefert haben. Das NBG fragte auf seiner Veranstaltung nun: Sind die Landesdienste mit dem Ergebnis zufrieden? Können Sie die Einordnungen der BGE wissenschaftlich nachvollziehen? Der Tenor nach einer ersten Einschätzung war: Ja!

Vulkanismus & Dicke des Gesteins

Für Gabriele Aderhold, Leiterin des Geologischen Landesdienstes in Hessen, gab es keine großen Überraschungen. Es seien in ihrem Bundesland Gebiete mit Salz in flacher Lagerung in die Kategorie D eingeordnet worden, vor allem weil die Mächtigkeit nicht ausreichend war. Das bedeutet, dass die Dicke des Gesteins nicht die erforderliche Mindestanforderung von 100 Meter erfüllt.

In Sachsen-Anhalt seien einige Kristallin-Gebiete, vor allem im Süden des Bundeslandes, als „ungeeignet“ eingestuft worden, so Bodo-Carlo Ehling, Leiter des Geologischen Landesdienstes. Aufgrund von fehlender Mächtigkeit und Vulkanismus fielen Gebiete in Sachsen ebenfalls in die gleiche Kategorie, wie Frank Fischer, der Leiter der dortigen Landesbehörde, unterstrich. Die unzureichende Dicke des Salzgesteins sei auch auf Rügen das Kriterium gewesen, das Gebiet als ungeeignet zu bewerten, wie Karsten Obst vom Geologischen Landesdienst in Mecklenburg-Vorpommern hervorhob.

Was passiert, wenn Daten fehlen?

Während einige Bundesländer nur mit einem oder zwei Gesteinsarten im Rennen sind, sei Niedersachsen „gesegnet“ mit Salz, Ton und Kristallin, so Saleem Chaudry vom Geologischen Landesdienst. Hier fielen vor allem Gebiete mit Steinsalz in die Kategorie D.

Niedersachsen hätte der BGE sehr viele geologische Daten in digitaler Form geliefert, so Saleem Chaudry. Doch was passiert, wenn in den jeweiligen Bundesländern keine Daten vorliegen? Oder diese nicht digitalisiert sind? Deutschland hat eine lange Bergbautradition und erfahrungsgemäß ist Salz hierzulande mit vielen Daten gut erforscht. Anders z. B. das Kristallin, wo es im Vergleich wenige geologische Bohrdaten gibt. Alle sind sich einig: das Fehlen von Daten darf Gebiete nicht vorzeitig aus dem Verfahren nehmen. Denn sonst hätten geologisch gut erforschte Regionen einen eindeutigen Nachteil.

Transparenz und Nachvollziehbarkeit

Auch wenn die Chef-Geologinnen und Geologen es begrüßen, dass die BGE viele ihrer fachlichen Einschätzungen übernommen hat, was im Endlagersuche-Navigator noch fehle, sei der Zugang zu den geologischen Daten, die zu einer bestimmten Kategorisierung geführt haben. Auch diese müssen für die Öffentlichkeit transparent sein und zur Verfügung gestellt werden. Wie sonst könne man Entscheidungen nachprüfen?

Was alle Geologischen Landesdienste beschäftigt, ist die eingeschränkte Nutzung des geologischen Untergrundes z. B. für Geothermie-Bohrungen oder die Speicherung von Wasserstoff. Der Schutz von möglichen Endlagerstandorten betrifft alle Bohrungen, die tiefer als 100 Meter gehen und in den Teilgebieten liegen, die 2020 von der BGE benannt wurden. Zwar sind auch in diesen geschützten Gebieten Ausnahmen erlaubt, aber die Vorhaben müssen ein mehrstufiges und langwieriges Genehmigungsverfahren durchlaufen. Weniger Bürokratie, mehr Pragmatismus ist gewünscht, vor allem wenn die Energiewende gelingen soll.

Rechtliche Lösungen gegen Bürokratie

Bohrungen bis zu 300 Meter Tiefe finden die meisten Fachgeologinnen und Geologen unbedenklich, ohne den Standort für ein Endlager nachhaltig zu beschädigen. Auch den Teilnehmenden der Veranstaltung vom Bundesumweltministerium (BMUV) ist bewusst, wie hinderlich diese 100-Meter-Regel im Standortauswahlgesetz (StandAG) ist. Man bemühe sich, hier zeitnah eine rechtlich saubere Lösung zu finden.

Und warum kann man Gebiete in der Kategorie D, die jetzt als ungeeignet eingestuft wurden, nicht vorzeitig aus dem Verfahren nehmen? Warum muss man erst die Entscheidung des Bundestages über den Vorschlag zu den Standortregionen abwarten? Offene Fragen, ein kompliziertes juristisches Geflecht dahinter. Die Folge: der Jubel in den einzelnen Gebieten muss bis 2027 warten. Noch ist alles vorläufig.

All diese Aspekte und Diskussionspunkte finden Sie im Video-Mitschnitt der Veranstaltung auf unserem YouTube-Kanal.

YouTube-Livestream "Was sagen die Geologischen Landesdienste zum Stand der Endlagersuche?" (14.11.2024, Online)

Aygül Cizmecioglu

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