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Was darf veröffentlicht werden?

55. NBG-Sitzung (22.10.2021/Berlin) Was darf veröffentlicht werden?
Partizipation steht oft im Fokus, aber ebenso wichtig ist das Thema Geologie. Damit beschäftigt sich die FG II im NBG. Ein Knackpunkt sind gerade die Bergwerksdaten, so Maria-Theresia Schafmeister. Die Staatlichen Geologischen Dienste haben beschlossen, dass diese nicht unter das Geologiedatengesetz fallen und nicht kategorisiert werden müssen. Damit können sie von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) auch nicht ohne Weiteres veröffentlicht werden. Das NBG fordert die Veröffentlichung aller Daten. Aygül Cizmecioglu

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