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Recht auf Akteneinsicht

NBG-Mitglied Markus Dröge (64. NBG-Sitzung, 19.7.2022/Berlin-Online) Recht auf Akteneinsicht
Das NBG hat das Recht, Akten bei Institutionen einzusehen, die der Öffentlichkeit zum Teil nicht zugänglich sind. Ein sinnvoller Kontrollmechanismus, um die Transparenz bei der Endlagersuche zu stärken. Mitte Juli nahm das NBG nun erstmals beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) diese Akteneinsicht wahr. NBG-Mitglied Markus Dröge war mit dabei und lobte den konstruktiven und kooperativen Austausch. Es gab aber auch Korrekturbedarf. Aygül Cizmecioglu

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