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Was darf veröffentlicht werden?

Fachgespräch zum Regierungsentwurf Geologiedatengesetz im Deutschen Bundestag (27.01.2020/Berlin) Was darf veröffentlicht werden?
Die geologischen Daten werden zunächst in drei Kategorien eingeteilt. Im Fokus stehen vor allem die Bewertungsdaten. Wenn sie Privatfirmen gehören, dürfen sie grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. Der jetzige Entwurf sieht aber eine Ausnahmeregelung vor (§ 34). Wenn das öffentliche Interesse überwiegt, dürfen auch diese Daten veröffentlicht werden. Die privaten Rechteinhaber können dagegen Widerspruch einlegen. Dieser hat jedoch – und das ist entscheidend - keine aufschiebende Wirkung. Aygül Cizmecioglu

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