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Kurzbericht | 18.09.2018

Bei einem öffentlichen Informationsbesuch des Nationalen Begleitgremiums bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat der Präsident der Behörde, Prof. Dr. Ralph Watzel, dem Begleitgremium eine kontinuierliche Zusammenarbeit zugesagt.

Dazu zählte Prof. Watzel regelmäßige Berichte der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) über ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Standortauswahlverfahren, regelmäßige Berichte der BGR bei den Sitzungen des Begleitgremiums, z.B. halb- oder vierteljährlich, sowie die Bereitstellung fachlicher Expertise zu allgemeinen geowissenschaftlichen Fragestellungen.

Prüfung bei Einzelfall

Zurückhaltend äußerte sich Prof. Watzel auf die Frage, ob die BGR dem Begleitgremium beratend zur Seite stehen kann. Eine Beratung z. B. in Form eines Gutachtens könne nach einer Prüfung im Einzelfall erfolgen, stehe aber unter dem Vorbehalt des Vertrags, den die BGR kürzlich mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) abgeschlossen hat. Mit Blick auf diesen Vertrag wurde seitens der BGR betont, dass sich beide Institutionen abstimmen wollen, es aber keine Absprachen geben solle. 

Ralph Watzel, Präsident der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, am Mikrofon (18.09.2018, Hannover) Watzel alleine
Prof. Ralph Watzel im Gespräch mit dem Nationalen Begleitgremium Peter-Paul Weiler / Bildkraftwerk

Um die Grundlagen der Zusammenarbeit von BGR und BGE transparent zu machen, stellte der neue Geschäftsführer der BGE, Steffen Kanitz, die Vereinbarung in Hannover zum ersten Mal der Öffentlichkeit zur Verfügung. Kanitz, der das Interesse der BGE an einer engen Zusammenarbeit mit dem Begleitgremium betonte, machte deutlich, dass das gesetzlich verankerte Recht des Begleitgremiums auf Akteneinsicht nicht von seiner resp. der Einwilligung der BGE abhänge. Er will einen Vorschlag erarbeiten, wie dieses Recht konkret umgesetzt werden kann. Kanitz stellte sich dem Gremium in seiner neuen Funktion vor. 

Vertrauen schaffen

Die Mitglieder des Begleitgremiums betonten, dass es von Anfang an möglich sein muss, die interessierte Öffentlichkeit in den Suchprozess einzubinden. Nur so könne Vertrauen aufgebaut werden. Es sei nicht Aufgabe des Begleitgremiums, Akzeptanz für entschiedene Prozesse zu schaffen. 

Bei einem Rundgang auf dem BGR-Gelände informierten sich die Mitglieder des Begleitgremiums über die Forschungsarbeiten der Bundesanstalt zu den Wirtsgesteinen Salz, Ton und Kristallin.

Die nächste Sitzung des Begleitgremiums ist für den 18. Oktober 2018 in Kassel angesetzt. Das Begleitgremium plant für Anfang 2019 eine öffentliche Anhörung zum Geologiedatengesetz, das in Arbeit ist, zu veranstalten.

Stefan Banzhaf / Frauke Stamer

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