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Schlag­lich­ter von der 21. NBG-Sit­zung

Gruppenfoto Nationales Begleitgremium (21. NBG-Sitzung Kassel 18.10.2018) Gruppenbild
Aygül Cizmecioglu

Kurzbericht | 18.10.2018

Vertrauen in die Verfahrensdurchführung ermöglichen – darum geht es wesentlich bei der Arbeit des Nationalen Begleitgremiums, das ist sein Kompass. Und darum ringt es derzeit vor allem mit den anderen Institutionen des Standortauswahlprozesses. Wie wichtig eine Verständigung über grundsätzliche Überzeugungen und Haltungen ist, das zog sich wie ein roter Faden durch die Themen der 21. Sitzung in Kassel.

Zu Gast war Frau Christine Weiss, Abteilungsleiterin Standortauswahlverfahren und Öffentlichkeitsbeteiligung im Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), um mit dem NBG Fragen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu diskutieren. Dr. Ingo Bautz, Fachgebietsleiter Öffentlichkeitsbeteiligung, informierte dazu die Gremienmitglieder über den aktuellen Entwurfsstand des BfE-Konzepts zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase der Endlagersuche.

Frühzeitig heißt von Anfang an

Das NBG hatte vielfach empfohlen und gefordert, bereits die Erarbeitung eines Konzeptes in einem offenen, partizipativen Prozess mit einer breiten Öffentlichkeit zu gestalten. Dies sei nicht geschehen, eine grundlegende Nachbesserung sei dringend notwendig, so der Rat des Gremiums. Der Entwurf des  BfE-Konzeptpapiers enthalte gute Ansätze und Formate. Diese mitzutragen falle schwer, wenn Bürger*innen nicht von Anfang an den Prozess selbst mitgestalten und eine Stimme bekommen.

Die Statuskonferenz Endlagersuche, die am 8./9. November in Berlin stattfindet, könnte eine Chance sein, diesen Dialog auf Augenhöhe zu starten und Versäumtes nachzuholen. BfE und NBG sind im Gespräch zur Ausgestaltung der Konferenz, das NBG wird einen konkreten Vorschlag unterbreiten. Bürger*innen als aktive Mitgestalter*innen, echte Partizipation statt Lippenbekenntnisse.

Bettina Gaebel und Klaus Brunsmeier, Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums (21. NBG-Sitzung Kassel 18.10.2018) Bettina Gaebel und Klaus Brunsmeier
Wie kann man echte Partizipation erreichen? NBG-Mitglied Bettina Gaebel und Klaus Brunsmeier verfolgen die Diskussion Aygül Cizmecioglu

Dialog auf Augenhöhe

In einer guten Diskussion zeigten sich die unterschiedlichen Auffassungen darüber, welches Maß an Öffentlichkeitsbeteiligung zu welchem Zeitpunkt als sinnvoll bzw. zwingend erforderlich erachtet wird. Das BfE unterstrich, das Konzept sei ein „lebendes Dokument“ für einen offenen Prozess, der ausreichend Mitgestaltungschancen biete. Den Gremienmitgliedern gingen die perspektivischen Korrekturangebote des BfE nicht weit genug. Nicht nur die Inhalte, auch das Verfahren zu ihrer Entwicklung selbst müsse sich als vertrauenswürdig erweisen.  

Von Jugendlichen für Jugendliche

Diesem Anspruch soll auch der geplante Jugendworkshop des NBG gerecht werden. Das Ziel: eine Veranstaltung von jungen Menschen für junge Menschen. Wer wird eingeladen? Welche Fragen werden diskutiert? Und was will man am Ende eines solchen Workshops erreichen? Genau diese Punkte sollen junge Menschen selbst definieren. Angestrebt wird eine möglichst große Bandbreite an Jugendlichen in die Planung und Konzeption einzubinden – von unterschiedlichen Jugendverbänden bis zu jungen Menschen ohne großes Vorwissen und eine feste Organisation im Rücken.

Detail Unterlagen (21. NBG-Sitzung Kassel 18.10.2018) Themenbild Unterlagen
In neu gegründeten Arbeitsgruppen werden Konzepte für zukünftige NBG-Veranstaltungen erarbeitet Aygül Cizmecioglu

Könnte so eine Veranstaltung gar zu einem Modell für gelungene Jugendbeteiligung werden? Und welche Rolle könnten BfE und BGE dabei übernehmen? Diese Grundsatzfragen will das Gremium bei einem ersten Treffen mit den beiden Institutionen ausloten.

Geologische Daten und NBG-Akteneinsicht

Die Mitglieder des NBG haben nach dem Standortauswahlgesetz Einsicht in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens. Doch es gibt noch kein Einvernehmen mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zur konkreten Umsetzung. Noch hat die BGE keinen Verfahrensvorschlag vorgelegt, dies aber für die nächste Sitzung angekündigt. Notfalls, so das NBG, müssten strittige Fragen rechtlich geklärt werden.

Wie wichtig eine informierte Öffentlichkeit für die Akzeptanz des Standortauswahlverfahrens ist, wurde in der Diskussion um das geplante Geologiedatengesetz (GeolDG) deutlich. Ein zukünftiger Standort für ein Lager für hochradioaktiven Müll soll auf Grundlage eines vergleichenden, robusten Verfahrens – das in den einzelnen Phasen vielen Kriterien genügen muss – die bestmögliche Sicherheit für eine Million Jahre gewährleisten. Um dieses Ziel erreichen zu können, ist die geologische Analyse des Untergrunds essentiell. Die dafür nötigen Daten müssen von den staatlichen geologischen Diensten an die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) übermittelt werden, wo sie systematisch ausgewertet werden.

Doch was ist, wenn diese Datensätze mit Rechten Dritter, z. B. von Privatunternehmen behaftet sind? Solche wichtigen Kernpunkte soll das GeolDG klären. Das NBG fordert Zugang zur Stellungnahme der BGE zum Arbeitsentwurf des Gesetzes, die ihm bislang verwehrt wurde. Sollte es dabei bleiben, erwäge das NBG auch hier, den Zugang auf dem Rechtswege einzufordern. Das NBG hat auf der Sitzung eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um sich mit dem Gesetzentwurf zu befassen und eine Dialogveranstaltung am 2. Februar 2019 in Berlin mit einer Anhörung zu dem Gesetz vorzubereiten.

„Schaufenster“ des NBG

Vertrauen entsteht auch durch Verständlichkeit. Dies soll sich in Zukunft auch auf der Website des NBG widerspiegeln. Hierzu wurden erste Ideen besprochen. Durch eine komplett umgestaltete Seite will das Gremium mehr und unterschiedliche Menschen erreichen und neugierig machen auf das komplexe Thema der Endlagersuche. Die Website soll zu einer Art „Schaufenster“ des NBG werden. Startschuss für eine zeitgemäße Kommunikationsstrategie! Auch zu diesem Thema hat das NBG eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

Carolin Boßmeyer (neue Generalsekretärin Nationales Begleitgremium) stellt ihr Konzept vor (21. NBG-Sitzung Kassel 18.10.2018) Carolin Boßmeyer auf der 21. NBG-Sitzung
Neue Ideen, neue Impulse von der Generalsekretärin Carolin Boßmeyer Aygül Cizmecioglu

Carolin Boßmeyer stellt sich als neue Generalsekretärin vor

Premiere auf der Sitzung hatte Carolin Boßmeyer als neue Generalsekretärin. Sie stellte sich und ihre Ideen zum weiteren Aufbau und zum Aufgabenprofil der Geschäftsstelle vor. Als  „Rückgrat des NBG“ solle die Geschäftsstelle die Arbeit des Gremiums auf vielen Ebenen optimal unterstützen. 

Eine neu aufgestellte Geschäftsstelle, neue Arbeitsgruppen, viel Bewegung und das Ringen um Grundsatzfragen – die 21. Sitzung war geprägt von konstruktiven Diskussionen und dem Wunsch des NBG nach Transparenz, und zwar von Anfang an.

Carolin Boßmeyer / Aygül Cizmecioglu

Die Kurzberichte greifen ohne Anspruch auf Vollständigkeit ein paar Schlaglichter aus den Sitzungen auf. Ausführliche Informationen finden Sie im Ergebnisprotokoll anbei.

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