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Schlag­lich­ter von der 22. NBG-Sit­zung

Gruppenbild (22. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums 14.11.2018 / Berlin) Gruppenbild näher
Aygül Cizmecioglu

Kurzbericht | 14.11.2018

Vertrauen – das ist der Dreh- und Angelpunkt im Standortauswahlverfahren. Vertrauen in die Institutionen und in den Prozess. Die Einbindung einer breiten Öffentlichkeit und die Aufarbeitung der Vergangenheit – so könnte man ein Fundament für einen Dialog schaffen. Gute Idee, und was ist mit der Umsetzung? Das stand im Fokus der 22. Sitzung in Berlin.

Seit über 40 Jahren beschäftigt sich Asta von Oppen mit dem Thema. Die grüne Kommunalpolitikerin und Aktivistin hat die Auseinandersetzung mit Atommüll in Deutschland hautnah miterlebt – die politischen Kämpfe, mühsam ausgehandelte Kompromisse, Rückschläge. Sie weiß, wie wichtig es ist, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Und genau dafür engagiert sie sich beim Netzwerk Nukleares Gedächtnis (NeNuG). Als eine der Sprecherinnen stellte sie das unabhängige Netzwerk, das von Personen der Zivilgesellschaft und Wissenschaft im Herbst 2017 gegründet wurde, auf der Sitzung vor. 

Ohne Aufarbeitung kein Vertrauen

Garant für ein gelungenes Standortauswahlverfahren sei die Aufarbeitung der Vergangenheit, unterstrich Asta von Oppen. Man müsse erst einmal die Palette der Verletzungen und Missverständnisse auf den Tisch legen und mit allen Beteiligten reflektieren, damit das laufende Verfahren überhaupt gelinge. Ein gesellschaftlicher Diskurs über die Geschichte der Atomnutzung und der radioaktiven Abfälle in Deutschland sei dringend nötig. Welche positiven Beispiele gibt es bereits? An welchen Punkten ist in der Vergangenheit der Dialog gekippt? Wie kann man die Historie und den bisherigen Umgang mit dem Thema jungen Menschen vermitteln?

Asta von Oppen vom Netzwerk Nukleares Gedächtnis (22. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums 14.11.2018 / Berlin) Asta von Oppen
Asta von Oppen stellt das "Netzwerk Nukleares Gedächtnis" vor Aygül Cizmecioglu

NeNuG und NBG werden gemeinsam überlegen, wie man die jeweiligen Aktivitäten zur Aufarbeitung der Vergangenheit verzahnen kann und zusammen etwas auf die Beine stellen. Es wird darauf ankommen, möglichst viele Akteure an den Tisch zu holen – insbesondere unterschiedliche Bürgerinitiativen und Bürgernetzwerke. Je mehr Sichtweisen, umso fruchtbarer der Dialog. Eine Arbeitsgruppe im NBG soll für die nächsten Sitzungen einen Vorschlag dazu ausarbeiten. Auch die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat ihrerseits Ideen entwickelt, wie man sich für die Aufarbeitung der Vergangenheit engagieren kann. Das NBG wird sich auch damit befassen.

Nur informieren reicht nicht

Die fehlende Einbindung der breiten Öffentlichkeit war auch die Hauptkritik, als es um die Analyse der vergangenen Statuskonferenz in Berlin ging. Sowohl das NBG als auch viele Bürger*innen begrüßten die Realisierung der Veranstaltung durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE). Doch nur Informieren statt Beteiligen, das sei bei weitem nicht genug. Das NBG möchte eine Stellungnahme zur bisherigen Öffentlichkeitsbeteiligung durch das BfE ausarbeiten und in einem nächsten Schritt auch externe Expertise einholen, z. B. zu der Frage, ob die bisherige Öffentlichkeitsbeteiligung mit europäischer und deutscher Rechtsprechung konform geht.

Knackpunkt Geodaten

Wie wichtig eine rechtliche Klärung für den Umgang mit geologischen Daten ist, wurde auf der Sitzung ebenfalls besprochen. Die Erhebung und Analyse von Geodaten ist essentiell, wenn es darum geht, ein sicheres Endlager für hochradioaktiven Atommüll zu finden. Diese Daten werden von der BGE zusammengetragen und analysiert.

Klaus Töpfer, Vorsitzender des Nationalen Begleitgremiums (22. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums 14.11.2018 / Berlin) Klaus Töpfer alleine
NBG-Vorsitzender Klaus Töpfer betont, wie wichtig es ist, einen Überblick über die Geodaten zu bekommen Aygül Cizmecioglu

Um die größtmögliche Transparenz im Umgang damit zu gewährleisten, möchte das NBG diese geologischen Daten einsehen können. Und nicht nur das: Die Daten müssen in geeigneter Form auch der Öffentlichkeit gegenüber transparent gemacht werden -  Fachleuten ebenso wie Laien. Aber was ist, wenn die Rechte bei Dritten, z. B. bei Privatunternehmen liegen? Die Rechtsgrundlage für eine umfassende öffentliche Verfügbarbarkeit von Untergrunddaten bereitet derzeit vielen Akteuren großes Kopfzerbrechen.

Akteneinsicht unter Verschwiegenheit

Die BGE machte dem NBG für die Akteneinsicht den Vorschlag, eine Vertrauensperson zu benennen, die unter der Verpflichtung der Verschwiegenheit uneingeschränkte Akteneinsicht bekommen kann. Es müsste dann sorgfältig rechtlich geklärt werden, welche Informationen diese Vertrauensperson an das NBG weitergeben darf, z. B. zusammengefasste oder generalisierte Aussagen und Schlussfolgerungen. Ausgenommen von der Verfahrensweise sind jedoch die geologischen Daten, die unter Geheimschutz fallen, die also als Verschlusssache klassifiziert sind, so die BGE.

Aber wie hoch ist eigentlich der Anteil von Daten, deren Veröffentlichung unmöglich oder kritisch ist? Und welche Daten wurden bis jetzt erhoben? Ein Gesamtüberblick fehlt. Das NBG möchte schnellstmöglich klären, wer als Vertrauensperson fungieren könnte und die Akteneinsicht angehen. In puncto Veröffentlichung der erhobenen Daten verwies die BGE an das BfE.

Nina Grube und Jörg Tietze von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (22. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums 14.11.2018 / Berlin) Nina Grube und Jörg Tietze
Nina Grube und Dr. Jörg Tietze von der BGE erläutern den Verfahrensvorschlag zur Akteneinsicht Aygül Cizmecioglu

Wann kommt das Geologiedatengesetz?

Der grundsätzliche Umgang mit Geodaten soll in einem neuen Geologiedatengesetz (GeolDG) geklärt werden. Das NBG plant für den 2. Februar 2019 eine öffentliche Veranstaltung in Berlin, um den Gesetzesentwurf mit allen Beteiligten zu diskutieren – so er denn offiziell vorliegt. Ein erstes Veranstaltungskonzept wurde bereits von einer NBG-Arbeitsgruppe ausgearbeitet und auf der Sitzung vorgestellt. Geplant ist, eine möglichst hohe Teilnahme von Bürger*innen zu ermöglichen -  auch wenn das Thema sperrig ist und aktuell vor allem Fachkreise und eine schon interessierte Öffentlichkeit bewegt. Daher wird die Veranstaltung am Wochenende stattfinden. Eingeladen werden sollen alle wichtigen Akteure.

Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) soll idealerweise das geplante Gesetz vorstellen. Vertreter*innen der einzelnen Bundestagsfraktionen sollen ebenso zu Wort kommen wie die Mitarbeiter*innen der geologischen Landesdienste und Vertreter*innen der Industrie. In den Vorträgen und Diskussionsrunden soll auch der Umgang mit Geodaten im internationalen Kontext beleuchtet werden. Der Knackpunkt: Noch ist nicht klar, ob und wann das Gesetz kommt und welcher Gesetzesentwurf Anfang Februar vorliegt. Die Veranstaltung soll aber in jedem Fall stattfinden. Denn das Thema ist für die erfolgreiche Umsetzung des Standortauswahlverfahrens elementar.

Formate von und für Jugendliche

Rechtlicher Klärungsbedarf, viele Beteiligte, eine lange Konfliktgeschichte – wie kann man gerade junge Menschen für dieses komplexe Thema gewinnen? Diese Frage treibt alle um – NBG, BfE und BGE. Die Überlegung: eine Kooperation in puncto Jugendbeteiligung. Das Ziel: ein Jugendworkshop oder ein anderes Format für 2019. Die Kernfrage: Wie wollen junge Menschen am Verfahren der Endlagersuche mitmachen, wie wollen sie beteiligt werden? Die Idee: Die Jugendlichen gestalten inhaltlich alles selbst - von der Konzeption bis zur Realisierung.

Miranda Schreurs und Lukas Fachtan, Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums (22. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums 14.11.2018 / Berlin) Miranda und Lukas
Lukas Fachtan ist Vertreter der jungen Generation im NBG und einer der Ideengeber zum geplanten Jugendworkshop Aygül Cizmecioglu

Ob und in welcher Form diese Kooperation stattfinden kann, wurde in einem ersten Sondierungstreffen zwischen NBG, BfE und BGE austariert. Die Herausforderung wird sein, sich auf einen genauen Rahmen zu einigen. Erst wenn die jeweiligen Vorstellungen zu Papier gebracht sind und es genügend Übereinstimmung gibt, kann es grünes Licht für die Zusammenarbeit geben.

Wann ist NBG endlich komplett?

Das Gremium soll laut Gesetz aus 18 Mitgliedern bestehen – darunter zwölf anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die von Bundestag und Bundesrat auf der Grundlage eines gleichlautenden Wahlvorschlages gewählt werden. Daneben werden sechs Bürger*innen auf Basis eines dafür geeigneten Verfahrens von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ernannt.

Derzeit besteht das Nationale Begleitgremium nur aus zwölf Personen, die Vervollständigung befindet sich in großem Verzug. Der Bundesrat hat in seiner 969. Sitzung am 6. Juli 2018 die sechs fehlenden Mitglieder gewählt. Seitdem steht die Wahl durch den Bundestag aus. Das NBG hat beschlossen, sich an den Bundestagspräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden zu wenden, um endlich mit ganzer Kraft arbeiten zu können. Auch die offenen Stellen in der Geschäftsstelle sollen so bald wie möglich besetzt werden. Von herausragender Bedeutung: der oder die im Gesetz verankerte Partizipationsbeauftragte.

Mehr Beteiligung, mehr Dialog, viele spannende Projektideen für 2019. Die 22. Sitzung zeigte neben anderem, wie wichtig der Blick in die Vergangenheit ist, um die Herausforderungen der Zukunft stemmen zu können. Denn ohne Vertrauen kein erfolgreiches Verfahren.

Aygül Cizmecioglu / Carolin Boßmeyer

Die Kurzberichte greifen ohne Anspruch auf Vollständigkeit ein paar Schlaglichter aus den Sitzungen auf. Ausführliche Informationen finden Sie im Ergebnisprotokoll anbei.

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