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Schlag­lich­ter von der 24. NBG-Sit­zung

Lukas Fachtan, Klaus Brunsmeier, Bettina Gaebel, Jorina Suckow, Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums (NBG-Sitzung 15.1.2019 / Berlin) Gruppenbild
Aygül Cizmecioglu

Kurzbericht | 15.01.2019

Neue Impulse, neue Arbeitsgruppen und eine öffentliche NBG-Veranstaltung zu Geodaten in den Startlöchern – die erste Sitzung im neuen Jahr zeigte: 2019 wird spannend. Das NBG will sein Profil weiter schärfen und thematische Wegmarken setzen.

Beteiligung: klar! Da sind sich fast alle Akteure im Standortauswahlverfahren einig. Aber wann fängt Partizipation idealerweise an und wie sollte sie aussehen? Geht man ins Detail, werden ganz schnell Unterschiede sichtbar. Das NBG hat das Konzept des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der Startphase des Standortauswahlverfahrens unter die Lupe genommen und eine Stellungnahme dazu ausgearbeitet, die in diesen Tagen dem BfE zugeleitet und dann auch auf der NBG-Webseite veröffentlicht wird.

Das NBG würdigt die Formate, die das BfE bereits auf den Weg gebracht hat,  doch dem Gremium geht das Konzept nicht weit genug. Im Umgang mit radioaktiven Abfällen wurde in der Vergangenheit viel Vertrauen verspielt. Ein Neuanfang kann nur gelingen, wenn man Bürger*innen in den Prozess einbindet – und zwar von Anfang an und auf Augenhöhe.

Was sagen die Gesetze?

Das Verfahren hat bereits Fahrt aufgenommen, doch die bisherige Öffentlichkeitsbeteiligung hinkt hinterher. Mehr Transparenz, mehr Partizipation, mehr zeitgemäße Formate – das NBG ist davon überzeugt, dass die Endlagersuche mehr und unterschiedliche Menschen ansprechen und breiter in der Gesellschaft verankert werden sollte.

Wie sieht es in dem Punkt rechtlich aus? Wieviel Öffentlichkeitsbeteiligung sieht die deutsche Rechtsprechung bei Umweltfragen vor? Ist das europäische Recht da weiter und gibt es hierzulande juristischen Nachholbedarf? Das NBG möchte genau diese Aspekte sowie Fragen des Rechtsschutzes durch ein Rechtsgutachten beleuchten lassen. Die genauen Fragestellungen gilt es noch auszuarbeiten und zu beschließen.

Dr. Jennifer Blank, Justitiarin Geschäftsstelle Nationales Begleitgremium (NBG-Sitzung 15.1.2019 / Berlin) Foto Jennifer Blank
Seit Januar verstärkt Dr. Jennifer Blank als Justitiarin das Team der NBG-Geschäftsstelle. Sie gab auf der Sitzung eine erste Einschätzung für ein Rechtsgutachten ab Aygül Cizmecioglu

Blick zurück, Blick nach vorne

Kein Neustart ohne eine Aufarbeitung der Vergangenheit. Mit diesem Aspekt beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe des NBG. Das Gremium will mit einer Tagung in der zweiten Hälfte des Jahres dieses wichtige Thema aufgreifen. Der Anspruch ist nicht, das dicke Brett alleine zu bohren. Vielmehr kann und will das Gremium Impulse setzen. Die Tagung soll zur Sondierung dienen, wer was zu dem Thema beitragen kann. Hier soll die Frage nach Aufarbeitung zunächst breiter reflektiert werden – nicht nur im Hinblick auf Atommüll.

In welchen gesellschaftlichen Bereichen gibt es bereits Beispiele für die Aufarbeitung der Vergangenheit? Wie funktioniert diese? Was sind dabei die größten Herausforderungen? Gemeinsam mit Bürger*innen sowie Expert*innen unterschiedlicher Couleur könnte eine Art Roadmap für den zukünftigen Umgang mit dem Thema entwickelt werden. Wichtig ist dem NBG dabei: nicht in der Vergangenheit stecken bleiben, sondern daraus lernen und den Blick in die Zukunft richten.

Miranda Schreurs und Klaus Töpfer, die beiden Vorsitzenden des Nationalen Begleitgremiums (NBG-Sitzung 15.1.2019 / Berlin) Miranda Schreurs und Klaus Töpfer
Klaus Töpfer, neben Miranda Schreurs, einer der beiden NBG-Vorsitzenden, moderierte die erste Sitzung im neuen Jahr Aygül Cizmecioglu

Immer noch nicht komplett

Und welche Veränderungen stehen für das Gremium in Zukunft an? Die Erweiterung des NBG auf 18 Mitglieder hätte längst abgeschlossen sein müssen. Zurzeit besteht das Gremium aus zwölf Mitgliedern. Der Bundesrat hat zwar im Juli 2018 die sechs fehlenden Mitglieder gewählt, doch die Namen müssen noch durch den Bundestag bestätigt werden. Ein Brief an den Bundestagspräsidenten und an die Fraktionsvorsitzende mit der Bitte dafür Sorge zu tragen, dass die Wahl weiterer Mitglieder schnellstmöglich erfolgen kann, blieb bisher ohne Gehör. Dass selbst Antwortschreiben bislang ausgeblieben sind, darf schon irritieren und zeugt nicht gerade von Wertschätzung. Das NBG möchte dieser Irritation in einem erneuten Schreiben an den Bundestagspräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden Ausdruck verleihen. 

Ein weiteres Problem: die Amtszeit eines NBG-Mitglieds beläuft sich auf drei Jahre. Diese endet für die Mitglieder der ersten Stunde im November 2019, eine zweimalige Verlängerung ist möglich. Durch den Verzug bei der Vervollständigung des Gremiums ist die angedachte Kontinuität durch eine Neu- oder Weiterberufung jeweils nach 1,5 Jahren nicht mehr möglich. Es gilt nun aufgrund der starken Verzögerung zu überlegen, ob eine vollständige Erweiterung erst zum Ende der ersten Berufungsperiode, also im November, sinnvoll wäre.

Flyer der Veranstaltung "Geologische Daten im Brennpunkt" des Nationalen Begleitgremiums Flyer Veranstaltung Geodaten
Es gibt bereits viele Anmeldungen für die NBG-Veranstaltung. Das Thema trifft auf großes Interesse Aygül Cizmecioglu

NBG lädt ein

Trotz dieser Hürden versucht das NBG in seiner jetzigen Besetzung seine gesetzliche Aufgaben bestmöglich wahrzunehmen und wichtige Themen des Standortauswahlverfahrens in den Fokus zu rücken. Die hochaktuelle Veranstaltung zum geplanten Geologiedatengesetz gehört dazu. Am 2. Februar lädt das Gremium politische Akteure, Wissenschaftler*innen und Bürger*innen in Berlin ein, den Umgang mit Geodaten zu diskutieren. Warum sind diese Daten so essentiell? Was soll das künftige Geologiedatengesetz klären? Und wo liegen die Knackpunkte?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das federführend für das Gesetz zuständig ist, hat bis jetzt noch keinen Referentenentwurf veröffentlicht. Das NBG ist gespannt auf die Erläuterungen aus erster Hand aus dem Haus von Minister Peter Altmaier.

Das Standortauswahlverfahren kritisch begleiten und selbst wichtige Themen setzen – das NBG betonte in seiner 24. Sitzung nochmals seine Rolle als unabhängiger Beobachter und Impulsgeber.

Aygül Cizmecioglu

 Die Kurzberichte greifen ohne Anspruch auf Vollständigkeit ein paar Schlaglichter aus den Sitzungen auf. Ausführliche Informationen finden Sie im Ergebnisprotokoll anbei.

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