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Schlag­lich­ter von der 25. NBG-Sit­zung

Gruppenfoto Nationales Begleitgremium (25. NBG-Sitzung, 1.2.2019 / Berlin) Gruppenfoto 2
Aygül Cizmecioglu

Kurzbericht | 01.02.2019

Die 25. Sitzung des NBG, ein halbrundes Jubiläum, war leider nicht nur von frohen Botschaften geprägt. Entscheidungen zu anstehenden Aktivitäten des Gremiums waren begleitet vom Rücktritt des NBG-Mitglieds Prof. Dr. Hendrik Lambrecht.

Es ist ein Einschnitt, der auch davon zeugt, wie herausfordernd die Arbeit des Nationalen Begleitgremiums ist: Hendrik Lambrecht, Bürgervertreter der ersten Stunde im Gremium, gab seinen Rücktritt zu Ende Februar 2019 bekannt. Er begründete dies in einer sehr persönlichen Erklärung konkret mit der hohen Arbeitslast, die mit anderen Alltagsverpflichtungen nicht mehr vereinbar sei. Durchschnittlich elf Stunden wöchentlichen Zeitaufwand hatte er über einen längeren Zeitraum ermittelt.

Lernstunde für das Gremium

Doch der Professor und Familienvater aus Karlsruhe sah die Gründe hierfür auch in strukturellen Problemlagen im Gremium, die aus seiner Sicht bestünden und mit denen er unzufrieden sei. Für die Bürgervertreter*innen seien die Herausforderungen besonders groß und das Gremium habe dem bislang nicht ausreichend Rechnung getragen. Es ist klar: Diese Entscheidung wird nicht spurlos am NBG vorbeigehen. Der Ko-Vorsitzende Prof. Dr. Klaus Töpfer dankte Lambrecht für seine Mitwirkung und bezeichnete seine Rücktrittserklärung als Lernstunde für das Gremium, auch wenn möglicherweise die vorgebrachten Einschätzungen und Wertungen nicht in jedem Punkt von allen so geteilt würden.

Hendrik Lambrecht, Mitglied des Nationalen Begleitgremiums (25. NBG-Sitzung, 1.2.2019 / Berlin) Hendrik Lambrecht
NBG-Mitgliedschaft und Fulltime-Job. Für Hendrik Lambrecht war das am Ende schwer zu vereinbaren. Die Konsequenz: Rücktritt Aygül Cizmecioglu

Nicht zu vergessen: Das NBG ist ohnehin weiter mit der Lage konfrontiert, nicht vollständig zu sein. Kein neuer Stand seit der letzten Sitzung – weiterhin keine Antworten auf die Schreiben des NBG an Bundestagspräsidenten und Fraktionsvorsitzende vom 15. November 2018. Die Situation ist so knifflig, um nicht zu sagen verfahren, dass es auch im Gremium unterschiedliche Einschätzungen dazu gibt, ob und wie man sich dazu weiter positionieren sollte.

Weg frei für ein Rechtsgutachten

Die Novelle des Standortauswahlgesetzes (StandAG) wurde 2017 mit großer Mehrheit in Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Ist damit alles für alle Zeiten geklärt? Nicht notwendigerweise. Nach sorgfältiger Abwägung und Vorbereitung bringt das NBG nun ein Rechtsgutachten auf den Weg und bereitet die erforderliche Ausschreibung vor. Das Gremium folgt dem bewährten Prinzip, zwei Gutachten zur gleichen Fragestellung einzuholen.

Worum es geht? Um Fragen des Rechtsschutzes sowie zum anderen auch um die Maßstäbe, die an die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens anzulegen sind. Ist das StandAG mit Blick auf europäisches Recht und Völkerrecht wasserdicht? Das NBG will als Begleiter des Verfahrens hier nachhaken. Ganz wichtig und in der Sitzung besonders hervorgehoben: Die Motivation des Gremiums ist es, das Standortauswahlverfahren zu stärken – nicht, es zu stören! Egal, wie das Ergebnis der Gutachten ausfällt, sie werden hilfreich sein: Sollte Novellierungsbedarf am StandAG aufgedeckt werden, dann gibt es noch Zeit nachzusteuern, um spätere Probleme oder Klagen zu verhindern. Sollte alles in bester Ordnung sein, ist das ein wichtiges Signal für einen erfolgreichen Verlauf.

Jorina Suckow, Mitglied des Nationalen Begleitgremiums (25. NBG-Sitzung, 1.2.2019 / Berlin) Jorina Suckow
Jorina Suckow, Vertreterin der jungen Generation, ist die einzige Juristin im Gremium. Ihre Meinung ist in puncto Rechtsgutachten gefragt Aygül Cizmecioglu

Austausch mit dem BfE

Wolfram König, Präsident des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE),  sieht keinen rechtlichen Klärungsbedarf zur Öffentlichkeitsbeteiligung in der frühen Phase des Standortauswahlverfahrens. Das machte er in einem Schreiben an das NBG am Tag vor der Sitzung deutlich, mit dem er auf die Übermittlung der NBG-Stellungnahme zur Öffentlichkeitsbeteiligung antwortete. Das BfE hatte dem NBG zudem seinen 6. Bericht zugesandt und sich erkundigt, ob dieses Berichtsformat weiterhin passend sei oder es Änderungswünsche gebe.

Die Hauptbotschaft aus dem NBG lautete: Die Tätigkeitsberichte sind hilfreiche und gute Überblicke – was aber alle gemeinsam besonders weiterbringe, seien die Erkenntnisse und Erfahrungen, die im Laufe der Zeit gewonnen werden. Warum funktionieren manche Informations- und Beteiligungsformate, andere nicht? Wo ist was besonders gut gelaufen, was hat nicht geklappt? Hätte man die Dialogveranstaltungen für Vertreter*innen kommunaler Gebietskörperschaften im Januar nicht doch für Zuhörer*innen aus der Öffentlichkeit zugänglich machen sollen? Das NBG würde es begrüßen, wenn die Berichte solche Schlussfolgerungen und Lerneffekte berücksichtigen könnten. Gut ist aber vor allem das regelmäßige Gespräch – insofern Dank, dass Herr Dr. Bautz und Frau Janzen aus dem BfE sich wieder Zeit für die Sitzung genommen haben.

Ingo Bautz vom Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit und Nina Grube von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (25. NBG-Sitzung, 1.2.2019 / Berlin) Ingo Bautz und Nina Grube
Vertreter vom BfE und der BGE sind regelmäßig Gast auf den NBG-Sitzungen Aygül Cizmecioglu

So ging es auch beim Thema gemeinsamer Jugendworkshop voran. Das NBG hat seinerseits seine konzeptionellen Eckdaten dazu beschlossen. Jetzt wird mit BfE und Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) besprochen, ob sie ähnliche Vorstellungen haben – und dann geht es hoffentlich bald an die gemeinsame Umsetzung eines kreativen Jugendbeteiligungsformats in 2019. Allen ist dieses Thema wichtig.

Akteneinsicht – Vereinbarung mit BGE in der Zielgeraden

Fortgesetzt wurde auch der fruchtbare Austausch mit der BGE. Diese hatte im Herbst 2018 einen Verfahrensvorschlag für die Akteneinsicht durch das NBG vorgelegt. Das NBG hat kleinere Nachjustierungen vorgeschlagen, die sich laut BGE umsetzen lassen. Die Vereinbarung soll nun zeitnah unterschriftsreif gemacht werden, wie mit Nina Grube von der BGE besprochen wurde.

Und wie macht man das dann konkret, Akteneinsicht? Das NBG kann und will diese nicht allein stemmen, sondern sachverständige Vertrauenspersonen hinzuziehen. Hier soll es eine Ausschreibung geben, um passende Unterstützung zu finden. Seine Mai-Sitzung wird das NBG übrigens bei der BGE in Peine abhalten – eine gute Gelegenheit, sich einen praktischen Eindruck vor Ort zu verschaffen.

Wie geht es weiter mit dem Beratungsnetzwerk?

Das vom Bundesumweltministerium ins Leben gerufene Beratungsnetzwerk, das die Bürgervertreter*innen wählte und in das NBG entsandte, soll den Bürgervertreter*innen als Beratungs- und Feedback-Gremium dienen, so ist es auch in § 15 der Geschäftsordnung des NBG festgehalten. Wie genau die Zukunft des Beratungsnetzwerks aussieht, ist noch offen. Das BMU will hierzu in Kürze die Ergebnisse einer Evaluierung vorlegen. Um einstweilen die Kontaktpflege mit dem Beratungsnetzwerk zu vereinfachen, sind auch ganz praktische Hürden zu nehmen. Dazu gehören Reisekosten.

Marion Durst, Mitglied des Nationalen Begleitgremiums (25. NBG-Sitzung, 1.2.2019 / Berlin) Marion Durst
Marion Durst, NBG-Bürgervertreterin, sieht das Beratungswerk als Resonanzboden - beratend und unterstützend Aygül Cizmecioglu

Auf Anregung der Bürgervertreter*innen sollen Mitglieder des Beratungsnetzwerkes zukünftig als Bürger*innensachverständige zu Sitzungen und Veranstaltungen des NBG eingeladen werden können. Maximal je drei Personen können so die Reisekosten erstattet werden. Da das NBG alle Bürger*innen vertritt, soll eine bessere Teilnahme und Teilhabe im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten allen Bürger*innen ermöglicht werden: Pro Termin können ergänzend bis zu drei Bürger*innensachverständige außerhalb des Beratungsnetzwerks von der neuen Regelung profitieren, wenn das NBG sie zu bestimmten Anlässen einlädt.

Bitte folgen Sie!

Und noch eine Änderung wurde beschlossen: Zahl und Umfang der Beratungsunterlagen, mit denen sich das NBG in seinen Sitzungen befasst, nehmen zu. Für Gäste ist es nicht immer einfach, der Diskussion zu folgen, wenn sie diese nicht vorab einsehen konnten. Deshalb greift das NBG die Anregung anwesender Gäste der Sitzung auf, die relevanten Beratungsunterlagen nach Möglichkeit vorher öffentlich zur Verfügung zu stellen, nicht erst nach Befassung und Beschluss. Es lebe das Internet!

Carolin Boßmeyer

 Die Kurzberichte greifen ohne Anspruch auf Vollständigkeit ein paar Schlaglichter aus den Sitzungen auf. Ausführliche Informationen finden Sie im Ergebnisprotokoll anbei.

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