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Schlag­lich­ter von der 27. NBG-Sit­zung

Gruppenfoto NBG (27. NBG-Sitzung, 15.3.2019 / Kassel) Gruppenfoto NBG (27. NBG-Sitzung, 15.3.2019 / Kassel)
Aygül Cizmecioglu

Kurzbericht | 15.03.2019

Klare Kante in puncto Geologiedatengesetz, Empfehlungen an den Bundestag und wichtige Kooperationen zum Thema Jugendbeteiligung und "Lernen aus der Vergangenheit". Die NBG-Sitzung in Kassel zeigte: das NBG schärft weiter sein Profil und hat 2019 viel vor.

Es ist geschafft – nach einer gründlichen Vorbereitungszeit und einem konstruktiven Austausch hat das NBG auf der Sitzung in Kassel eine Verfahrensvereinbarung mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) zum Thema Akteneinsicht unterschrieben. Damit unterstrichen beide Seiten die Bedeutung von Transparenz und setzten ein Zeichen.

Denn die Veröffentlichung von geologischen Daten spielt eine Schlüsselrolle im Standortauswahlverfahren. Diese werden von der BGE zusammengetragen und analysiert. Erst wenn die Öffentlichkeit die relevanten Geodaten kennt, kann sie Entscheidungsprozesse nachvollziehen und so Vertrauen in den gesamten Suchprozess gewinnen. Die Akteneinsicht stellvertretend durch das NBG ist ein erster Schritt in diese Richtung.

Einigung mit BGE

Und wie sieht das ganz konkret aus? In Zukunft können sowohl Gremienmitglieder als auch vom NBG beauftragte Vertrauenspersonen Einsicht in die relevanten Akten und Unterlagen des BGE nehmen. Dafür sind nun konkrete Vorgehensweisen festgelegt. Daten, an denen Rechte Dritter bestehen - Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, personenbezogene Daten und Rechte am geistigen Eigentum - fallen zwar weiter unter eine Verschwiegenheitsregelung. Sie können dann aber in aggregierter oder anonymisierter Form vom NBG veröffentlicht und in Hinblick auf Vollständigkeit, Qualität und Quantität vom Gremium oder von beauftragten Vertrauenspersonen für das Standortsuchverfahren bewertet werden.

Dr. Jörg Tietze von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (27. NBG-Sitzung, 15.3.2019 / Kassel) Dr. Jörg Tietze von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (27. NBG-Sitzung, 15.3.2019 / Kassel)
Dr. Jörg Tietze von der BGE erläuterte nochmal die Eckpfeiler der Vereinbarung mit dem NBG Aygül Cizmecioglu

Ein zukünftiges Geologiedatengesetz (GeolDG) wird hoffentlich bald den grundsätzlichen Umgang mit geologischen Daten klären. Das federführende Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) arbeitet zwar an dem Gesetzesvorhaben. Doch es liegt immer noch kein offizieller Referentenentwurf vor.

Wann kommt das Geodatengesetz?

Wie wichtig die zügige Verabschiedung eines solchen Gesetzes ist, wurde vom NBG auf unterschiedlichen Ebenen betont. Im Nachgang zu der NBG-Veranstaltung „Geologische Daten im Brennpunkt“ hat das Gremium Empfehlungen im Umgang mit Geodaten formuliert und diese an den Deutschen Bundestag geschickt. Darin eine Hauptforderung: Das Geologiedatengesetz muss schnellstmöglich das Licht der Welt erblicken und dem Transparenzanspruch des Standortauswahlgesetzes gerecht werden.

Diesen Standpunkt betonte Klaus Töpfer, Ko-Vorsitzender des NBG, auch beim öffentlichen Fachgespräch im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages am 13. März. Er unterstrich unter anderem die Bedeutung der Digitalisierung all jener Geodaten, die zurzeit nur in analoger Form vorliegen. Eine Hürde, die den Zugang zusätzlich erschwert.

Neben der Bedeutung des Geodatengesetzes hatte Klaus Töpfer in seinem Impulsvortrag im Umweltausschuss hervorgehoben, wie wichtig die Beschäftigung mit dem Thema Zwischenlager für das NBG ist. Man könne aus dem Umgang mit Zwischenlagern viel für den Prozess der Endlagersuche lernen.

Klaus Töpfer, Ko-Vorsitzender des NBG (27. NBG-Sitzung, 15.3.2019 / Kassel) Klaus Töpfer, Ko-Vorsitzender des NBG (27. NBG-Sitzung, 15.3.2019 / Kassel)
Klaus Töpfer gab einen kurzen Einblick zum Fachgespräch im Umweltausschuss. Hier hatte der Ko-Vorsitzender des NBG die Sicht des Gremiums dargestellt Aygül Cizmecioglu

Politischer Druck

Auch die Verzögerung in der Nachbesetzung des NBG kam in der öffentlichen Veranstaltung im Bundestag zur Sprache. Der Hintergrund: Ende November endet die erste Berufungsperiode der meisten Mitglieder. Dennoch geht die Vervollständigung des Gremiums nicht voran. Der Bundesrat hat im Juli 2018 sechs neue Mitglieder gewählt. Seitdem steht die Wahl durch den Bundestag aus.

Das NBG formulierte seinen Unmut über diese Verzögerung in zwei Schreiben an den Bundestagspräsidenten und die Fraktionsvorsitzenden. Nun gab es endlich eine Antwort von Dr. Wolfgang Schäuble. Der Präsident des Deutschen Bundestages hat das Anliegen des NBG an die Parlamentarischen Geschäftsführer der Bundestagsfraktionen weitergegeben und dringend gebeten, sich zeitnah auf einen Wahlvorschlag zu einigen. Mal schauen, ob dieser Nachdruck den Prozess endlich beschleunigt.

Unrealistische Zeitpläne?

Wie bedeutend der Faktor Zeit ist, wurde auf der Sitzung auch bei einem anderen wichtigen Thema deutlich. Laut Standortauswahlgesetz (StandAG) soll bis 2031 ein Endlager für hochradioaktiven Atommüll gefunden sein. Das Verfahren hinkt schon jetzt hinterher, ist diese Jahreszahl also überhaupt noch realistisch? Das NBG unterstrich: Die Zeit folgt dem Verfahren, nicht umgekehrt.

Armin Grunwald, Mitglied des Nationalen Begleitgremiums (27. NBG-Sitzung, 15.3.2019 / Kassel) NBG-Mitglied Armin Grunwald (27. NBG-Sitzung, 15.3.2019 / Kassel)
Armin Grunwald war bereits Teil der Endlagerkommission. Auch hier wurde über die Jahreszahl 2031 heiß diskutiert Aygül Cizmecioglu

Wie kann Vertrauen in der Öffentlichkeit entstehen, wenn man an unrealistischen Zeitplänen festhält? Nährt man dadurch nicht sogar das Misstrauen in politische Prozesse? Wäre ein flexiblerer Fahrplan nicht sinnvoller? Genau mit diesen Fragen will sich das NBG in den nächsten Sitzungen beschäftigen und sich mit der BGE und dem Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) austauschen.

Für junge Menschen, von jungen Menschen

Ein Novum in der Zusammenarbeit zwischen NBG, BfE und BGE steht im Herbst 2019 an. Alle Akteure möchten gemeinsam einen Workshop zum Thema Jugendbeteiligung stemmen. Wie können sich junge Menschen aktiv in die Endlagersuche einbringen und offene Ohren für ihre Ideen finden? Jugendliche und junge Erwachsene werden eingeladen, eigenständig Ansätze und Empfehlungen zu formulieren.

Das gemeinsame Verständnis für die zukünftige Kooperation ist in einer Vereinbarung formuliert, die letzten Details befinden sich noch in der Abstimmung. Der nächste Schritt: am 10. Mai ist ein Vorbereitungstreffen geplant. Hier soll gemeinsam mit Vertreter*innen von Jugendorganisationen sowie Expert*innen im Bereich Jugendbeteiligung bestehendes Wissen für den Planungsprozess gewonnen werden. 

Manfred Suddendorf und Marion Durst, NBG-Mitglieder (27. NBG-Sitzung, 15.3.2019 / Kassel) Manfred Suddendorf und Marion Durst, NBG-Mitglieder (27. NBG-Sitzung, 15.3.2019 / Kassel)
Neuigkeiten aus den AGs. Marion Durst engagiert sich in der Arbeitsgruppe Jugendbeteiligung. Manfred Suddendorf bringt seine Ideen in der AG Relaunch ein Aygül Cizmecioglu

Was lernen wir aus der Vergangenheit?

Der Herbst 2019 wird herausfordernd. Auch in der Pipeline: ein Workshop zum Thema „Lernen aus der Vergangenheit“. Eine Arbeitsgruppe des NBG hatte sich vorab mit Asta von Oppen als Vertreterin des Netzwerkes Nukleares Gedächtnis (NeNuG) getroffen und Spielräume für eine Kooperation ausgelotet. Man ist sich einig: Es gilt, aus den Fehlern der Vergangenheit Lehren für die Zukunft zu ziehen. Und es geht darum, sich mit den Verletzungen und den Wurzeln von Misstrauen auseinander zu setzen. Der gesellschaftliche Diskurs über radioaktive Abfälle ist nach wie vor essentiell. Aber wie kann man diesen in Zukunft auf einer vertrauensvollen Basis führen?

Entsprechend der Allparteilichkeit des NBG sollen alle wichtigen Akteure und Gruppen mitgenommen werden. Im Herbst soll ein erster, ergebnisoffener Workshop zunächst mit einer Teilöffentlichkeit stattfinden: mit unmittelbar Betroffenen und interessierten Bürgerinitiativen aus den Standortgemeinden. Was ist diesen Menschen wichtig? Was ist warum schiefgelaufen? Wo sind  Brennpunkte entstanden? Welche Folgen hatte mangelnde Beteiligung?

Offen, mit möglichst wenig inhaltlichen Vorgaben – nach diesem Prinzip soll der Workshop gestaltet werden. Dem folgen ein oder mehrere  Workshops für weitere Akteure. 

Carolin Boßmeyer, NBG-Generalsekretärin (27. NBG-Sitzung, 15.3.2019 / Kassel) Carolin Boßmeyer, NBG-Generalsekretärin (27. NBG-Sitzung, 15.3.2019 / Kassel)
Auch die Zahlen müssen stimmen. Generalsekretärin Carolin Boßmeyer stellte die NBG-Haushaltsplanung 2018/2019 vor Aygül Cizmecioglu

Investition in die Zukunft

Wann und in welcher Form die Neugestaltung der NBG-Website realisiert wird, stand neben der Befassung mit dem NBG-Haushalt auch auf der Agenda der 27. Sitzung. Die Arbeitsgruppe Relaunch gab Einblicke in die bisherige Arbeit. In gemeinsamen Workshops wurden in den letzten Monaten Ziele, Zielgruppen und Anforderungen definiert sowie ein Angebot eingeholt. Aufgrund des hohen Kostenrahmens möchte sich das NBG en détail mit diesem Vorschlag und den Alternativen beschäftigen, bevor es eine Entscheidung trifft. Langfristige Investitionen, die das Gesicht des NBG über Jahre prägen werden, müssen selbstverständlich wohlüberlegt sein.

Bewegung gibt es auch in puncto Stellenbesetzung. Neben einer*einem Leiter*in für Forschungs- und Sicherheitsfragen und gleichzeitig stellv. Generalsekretär*in ist auch die Stelle einer*eines Partizipationsbeauftragten ausgeschrieben worden. Gerade dieser Person kommt eine Schlüsselrolle zu – der*die Partizipationsbeauftragte soll eine Art „Scharnier“ zwischen dem NBG, der Öffentlichkeit und den anderen Akteuren wie BfE oder BGE sein und mögliche Konflikte schon frühzeitig erkennen und Lösungsvorschläge erarbeiten. Eine große Herausforderung, eine anspruchsvolle Aufgabe, die bereits im Standortauswahlgesetz verankert ist. 

Aygül Cizmecioglu / Carolin Boßmeyer

Die Kurzberichte greifen ohne Anspruch auf Vollständigkeit ein paar Schlaglichter aus den Sitzungen auf. Ausführliche Informationen finden Sie im Ergebnisprotokoll anbei.

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