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Schlag­lich­ter von der 3. NBG-Sit­zung

Kurzbericht | 10.02.2017

Das NBG hat sich auf seiner Sitzung am 10. Februar 2017 in Berlin mit der Bürger/innen-Anhörung Standortauswahlgesetz am Folgetag, mit seiner Geschäftsordnung und mit der Zusammenarbeit mit dem Beratungsnetztwerk befasst.

Die 3. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums erbrachte zusammengefasst folgende Ergebnisse:

„Bürger/innen-Anhörung Standortauswahlgesetz“ am 11. Februar 2017 in Berlin: Das Begleitgremium beschloss, dass die konkreten Forderungen, die in der Anhörung an das zu ändernde Standortauswahlgesetz gestellt werden, gesammelt und gebündelt werden. Dieser Bericht wird veröffentlicht. Die prägnanten Punkte sollen in einem Bericht an den Bundestag übergeben werden, damit diese im laufenden Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden können.

Geschäftsordnung: Das Begleitgremium verabschiedete einstimmig eine Geschäftsordnung. In dieser ist festgelegt, dass das Gremium in der Regel öffentlich tagt. Ist eine Sitzung aus besonderem Grund nicht öffentlich, muss dies mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Zudem ist der Grund zu nennen und öffentlich bekannt zu machen. Die Ergebnisse nichtöffentlicher Beratungen sollen ggf. öffentlich bekannt gegeben werden. Gäste können im Einzelfall mit Zustimmung des Gremiums Redebeiträge halten und Bild- oder Tonaufzeichnungen fertigen. Die Geschäftsordnung wird in Kürze veröffentlicht.

Zusammenarbeit: Das Begleitgremium legte fest, dass mindestens einmal im Jahr ein Treffen mit dem Beratungsnetzwerk stattfinden soll. Das erste Treffen mit dem Beratungsnetzwerk, das aus seiner Mitte die drei Bürgervertreter/innen des Nationalen Begleitgremiums ausgewählt hat, ist für Anfang der zweiten Jahreshälfte vorgesehen. Das Treffen soll mit einer Exkursion verbunden werden, nach Möglichkeit mit einem Besuch der Schachtanlage Asse II.

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