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Kurzbericht | 15.05.2017

Das NBG hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2017 in München vertieft über das Exportverbot für hoch radioaktive Abfälle diskutiert. Anlass war das geänderte Standortauswahlgesetz, in dem ein grundsätzliches Exportverbot von hoch radioaktiven Abfällen aus Forschungsreaktoren festgeschrieben ist, das jedoch Ausnahmen zulässt.

Wörtlich heißt es in § 3 Atomgesetz: „(6) Die Erteilung einer Genehmigung zur Ausfuhr von aus dem Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen zu Forschungszwecken stammenden bestrahlten Brennelementen darf nur aus schwerwiegenden Gründen der Nichtverbreitung von Kernbrennstoffen oder aus Gründen einer ausreichenden Versorgung deutscher Forschungsreaktoren mit Brennelementen für medizinische und sonstige Zwecke der Spitzenforschung erfolgen. Davon ausgenommen ist die Verbringung der Brennelemente nach Satz 1 mit dem Ziel der Herstellung in Deutschland endlagerfähiger und endzulagernder Abfallgebinde.“ Das Nationale Begleitgremium, das sich für ein striktes Exportverbot eingesetzt hat, wollte der Frage nachgehen, wie diese Ausnahmen, die im Bericht der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ nicht enthalten waren, Eingang in das Standortauswahlgesetz gefunden haben. Anliegen des Begleitgremiums ist es, das Verfahren transparent und nachvollziehbar zu machen.

Exemplarisch sollte das Thema am Forschungsreaktor Garching II aufgezeigt werden. Deshalb waren zu der Sitzung Prof. Dr. Winfried Petry, Wissenschaftlicher Direktor der Forschungs-Neutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz, Technische Universität München sowie Frau Christina Hacker, Vorstand des Umweltinstituts München, als Gäste eingeladen worden. Der Forschungsreaktor Garching II wird mit hochangereichertem Uran (HEU, Highly Enriched Uranium, Anreicherung 93 Prozent) betrieben. Dieses  Material ist atomwaffenfähig. Aufgrund der relativ kurzen Einsatzzeit eines Kerns im Forschungsreaktor (60 Tage) haben die abgebrannten Brennelemente immer noch eine hohe Anreichung (87 Prozent) und sind nach wie vor atomwaffenfähig. Um diese Abfälle endlagern zu können, müssen sie konditioniert und abgereichert werden.

Prof. Dr. Petry und Frau Hacker informierten das Begleitgremium, wie jeweils aus ihrer Sicht mit den hoch radioaktiven Abfällen aus Garching umgegangen werden müsse und wie die neue gesetzliche Regelung zu bewerten sei. Von Seiten der Forschungseinrichtung wurde betont, dass keinerlei Einfluss auf den Gesetzgebungsprozess genommen worden sei. Die abgebrannten Brennelemente sollen nur aus Gründen der Nonproliferation (Nichtweiterverbreitung von atomwaffenfähigem Material) ins Ausland exportiert werden, soweit dies rechtlich verpflichtend ist. Oder sie sollen zwecks Konditionierung ins Ausland gebracht werden, um in Deutschland endgelagert werden zu können. Nach der Behandlung würden die Abfälle wieder zurückgenommen.

Von Seiten des Umweltinstituts wurde darauf hingewiesen, dass vertraglich vorgesehen sei, die abgebrannten Brennelemente in Ahaus zwischen zu lagern. Allerdings liege weder eine Genehmigung für den erforderlichen Transportbehälter, noch eine Einlagerungsgenehmigung für Ahaus vor. Das Umweltinstitut lehnt den Einsatz von HEU im Forschungsreaktor von Garching sowie einen Transport nach Ahaus ab, da waffenfähiges Material dort in einem „relativ ungeschützten Zwischenlager“ lagern würde. Es setzt sich stattdessen dafür ein, für die bereits vorliegenden hoch radioaktiven Abfälle die Errichtung eines Zwischenlagers am Standort Garching zu prüfen, das für die Lagerung von hoch angereichertem Material gesichert ist. Zudem solle ein Verfahren entwickelt werden, mit dem die abgebrannten Brennelemente konditioniert und abgereichert werden können. 

Der Ko-Vorsitzende des Nationalen Begleitgremiums, Prof. Dr. Klaus Töpfer, nannte in seinem Résumé die Anhörung von Prof. Dr. Petry und Frau Hacker „außerordentlich sinnvoll“. Das Nationale Begleitgremium hat somit als Sachkenner und Vermittler eine wichtige Funktion. Der Stand der Forschung in Sachen alternative Brennstoffe zu HEU und damit verbunden ein Ausstiegsfahrplan müsse jedoch zunächst noch weiter aufgeschlüsselt werden. Das Nationale Begleitgremium will sich deshalb zu den verschiedenen Fragen und Problemstellungen gutachterliche Stellungnahmen einholen. Prof. Dr. Armin Grunwald und Klaus Brunsmeier wurden bestimmt, an der Vorbereitung der Vergaben mitzuwirken. Das Nationale Begleitgremium behält sich vor, auf Basis der Gutachten dann dem Gesetzgeber einen Vorschlag zu unterbreiten.

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