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Kurzbericht | 02.07.2017

Die NBG-Mitglieder haben in der Sitzung am 2. Juli 2017 in Berlin beschlossen, zu drei Themenkomplexen Gutachten in Auftrag zu geben. Mit den Gutachten will sich das Begleitgremium Expertise von außen einholen.

Dabei soll es um Fragen rund um folgende Themenkomplexe gehen:

  • hoch radioaktive Abfälle des Forschungsreaktors Garching II
  • Zwischenlager für hoch radioaktive Abfallstoffe
  • bewährter Formen und neuer Formate einer modernen Bürgerbeteiligung im europäischen Kontext mit den deutschen Nachbarstaaten

Gutachterlich soll unter anderem den Fragen nachgegangen werden, welche Probleme die Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Garching für eine Endlagerung verursachen und welche Sicherheitsrisiken für die Zwischenlagerung dieser Abfälle bestehen. Zudem sollen Fragen der Proliferation, ein möglicher Verzicht auf den Einsatz von hochangereichertem Uran in dem Forschungsreaktor sowie Fragen der Konditionierung der abgebrannten Brennelemente aus der Anlage thematisiert werden.

Ein weiteres Gutachten soll sich mit der Situation der Zwischenlagerung in Deutschland im Zusammenhang mit dem Standortauswahlverfahren für ein Endlager befassen. Die Zwischenlager für hoch radioaktive Abfälle sind jeweils für 40 Jahre genehmigt. Diese Genehmigungen laufen nach derzeitigem Stand aus, bevor ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle in Betrieb gehen kann. Das Gutachten soll zudem der Vorbereitung der öffentlichen Veranstaltung zum Thema Zwischenlager dienen, die das Nationale Begleitgremium für Januar 2018 plant. Der Komplex Zwischenlagerung enthält nach Auffassung des Begleitgremiums „wesentliche Knackpunkte“, die das Suchverfahren für einen Standort für hoch radioaktive Abfälle erheblich beeinflussen werden. 

Des Weiteren soll ein Gutachten klären, welche bewährten Formen und welche neuen Formate einer modernen Bürgerbeteiligung im europäischen Kontext mit den deutschen Nachbarstaaten dem Verfahren der Bürgerbeteiligung beim Standortauswahlverfahren für ein Endlager in Deutschland wichtige Impulse geben können.

Die Mitglieder des Begleitgremiums berieten intern über ihr Selbstverständnis sowie die Arbeitsweisen des Gremiums. Dazu gehörten auch Fragen des Verhältnisses zum Beratungsnetzwerk, das die drei Bürgervertreter/innen nominiert hatte, das Vorgehen bei der Besetzung der Stellen in der Geschäftsstelle sowie die geplante Erweiterung des Begleitgremiums.

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