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NBG-Mit­glie­der se­hen ih­re neue Auf­ga­be kri­tisch

Pressemitteilung | 23.04.2020

Der Deutsche Bundestag hat heute den Entwurf der Bundesregierung für ein Geologiedatengesetz beschlossen. Das Geologiedatengesetz ist von wesentlicher Bedeutung, damit das Verfahren für die Suche nach einem Standort zur Lagerung der hoch radioaktiven Abfälle transparent gestaltet werden kann. Dazu erklären die Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums:

"Der Beschluss des Bundestages ist ein überfälliger Schritt. Die Politik schafft damit endlich die gesetzliche Grundlage, dass geologische Daten, die im Standortauswahlverfahren benötigt werden und entscheidungserheblich sind, veröffentlicht werden können.

Die neu aufgenommene Regelung, die dem NBG eine neue Aufgabe zuweist und damit die Rolle im Gefüge verschiebt, betrachten wir mit Skepsis. Das NBG soll jenseits seines ohnehin vorhandenen Rechtes auf Akteneinsicht eine Sachverständigengruppe von bis zu fünf Personen einsetzen, die unter Verschluss befindliche Daten einsehen und bewerten soll. Das NBG soll somit die verbleibende Transparenzlücke überbrücken. Wie eine glaubwürdige Vermittlung in die Öffentlichkeit erfolgen und Transparenz hergestellt werden kann, diese schwierige Aufgabe wird nun ins NBG verschoben, das immer vollumfängliche Transparenz gefordert hat.

Darüber hinaus wirft diese neue Regelung grundsätzliche Fragen auf. Zum ersten wird die Rolle des NBG, im StandAG definiert wurde, also eine gesetzliche Basis hat, durch die Zuweisung dieser neuen Aufgabe verändert. Vom unabhängigen Begleiter, der über dem Verfahren stehen sollte, werden wir zum Akteur gemacht. Zum zweiten müssen die Randbedingen so sein, dass die Aufgabe überhaupt erfüllbar ist. Das bedeutet in erster Linie, die erforderliche Zeit einzuräumen, um die Aufgaben zu beschreiben, die Sachverständigengruppe unter Mitwirkung der Öffentlichkeit gut zu besetzen und die Aufgabe selber, d.h. die Datenprüfung durchzuführen. Zum dritten wird diese Aufgabe größer, je wenige Zeit anderen Akteuren eingeräumt wird, die von ihnen bereitgestellten Daten solide zu bewerten. Es ist zu erwarten, dass neben Daten, die noch nicht veröffentlicht sind oder generell nicht veröffentlicht werden, alle uneindeutigen Daten in dem von der BGE eingerichteten Datenraum abgelegt werden. Sie werden so einer Veröffentlichung entzogen. Das NBG wird kritisch prüfen, unter welchen Bedingungen diese Aufgabe überhaupt erfüllbar ist und bewältigt werden kann.

Zudem kann aus Sicht des NBG diese Regelung nur eine Übergangslösung sein. Langfristig müssen im Sinne eines transparenten Verfahrens alle Daten öffentlich bereitgestellt werden. Dafür werden wir uns nach wie vor einsetzen.

Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetzentwurf kann ein großer Teil der geologischen Daten, die im Standortauswahlverfahren benötigt werden und entscheidungserheblich sind, nun veröffentlicht werden. Das ist der positive Effekt des Beschlusses. Leider betrifft dies jedoch nicht alle Daten. Was wir brauchen ist eine vollumfängliche Transparenz noch vor der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete, denn nur diese macht das Auswahlverfahren nachvollziehbar und glaubwürdig. Die Fristen zur öffentlichen Bereitstellung sind nun geregelt. Dass Altdaten nun innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes öffentlich bereit zu stellen sind, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Als Altdaten gelten jene Daten, die bei der BGE bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes vorhanden waren und deren Veröffentlichungsfristen abgelaufen sind. Schwierig bleibt die öffentliche Bereitstellung bestimmter Mess- und Bewertungsdaten, die sich z. B. in der Hand von Unternehmen befinden. Hier sind Anhörungen der Betroffenen und Einzelfallabwägungen durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung bzw. den Verfahrensträger (BASE) vorgesehen. Diese Verfahren sind zeitintensiv und schaffen keine frühzeitige und umfängliche Transparenz.

Erfreulich ist, dass die erforderlichen geologischen Daten ‚aus einer Hand‘ öffentlich bereitgestellt werden sollen. Dies soll grundsätzlich die BGE leisten, ggf. auch die geologischen Landesdienste. So kann eine bürgerfreundliche Handhabung gewährleistet werden."

Der vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf muss noch den Bundesrat passieren. Erst danach kann das Geologiedatengesetz in Kraft treten.

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