GSB 7.1 Standardlösung

Navigation und Service

"Bes­ser als ge­dacht, aber auch deut­li­che Kri­tik!"

1. Fachkonferenz Teilgebiete (5.-7.2.2021/Online) 1. Fachkonferenz Teilgebiete (5.-7.2.2021/Online)
BASE/Bildkraftwerk/Kurc

Pressemitteilung | 09.02.2021

Vom 5. bis 7. Februar 2021 hat der erste Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete stattgefunden, bei dem Bürger*innen, Wissenschaftler*innen, Fachleute und Verantwortliche im Standortauswahlverfahren den Zwischenbericht Teilgebiete diskutiert haben. Die Suche nach einem Endlager für hoch radioaktive Abfälle ist damit in eine erste entscheidende Phase getreten. Am Montag nach der Konferenz hat das NBG alle Interessierten zu einer Feedback-Runde eingeladen. Wie haben sie die Veranstaltung erlebt? Was gilt es zu verbessern? Mit über 100 Menschen kam das NBG dazu ins Gespräch.

Der erste Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete ist absolviert, die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung damit eingeläutet. In einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren soll ein Standort für die im Inland verursachten hoch radioaktiven Abfälle gefunden werden, der die bestmögliche Sicherheit für deren Endlagerung bietet.

Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat am Tag nach der Fachkonferenz mit über 100 Teilnehmenden darüber gesprochen, wie sie die Veranstaltung erlebt haben und was aus ihrer Sicht verbessert werden muss.

„Die Corona-Pandemie hat die Öffentlichkeitsbeteiligung stark beeinflusst. Die Veranstaltung musste als rein digitale Online-Veranstaltung stattfinden. Das war für die Organisator*innen keine einfache Aufgabe“, sagt Armin Grunwald, Ko-Vorsitzender des NBG. „Dennoch muss sich das Gelingen der Fachkonferenz Teilgebiete an den Anforderungen des Standortauswahlgesetzes messen lassen. Das Gespräch des NBG mit Bürger*innen und weiteren Interessierten am Tag danach hat gezeigt: Die Veranstaltung lief unter diesen Rahmenbedingungen besser als von vielen gedacht, aber es gibt auch deutliche Kritik. Vor allem war im digitalen Format die Möglichkeit echter Dialoge über ein Frage/Antwort-Spiel hinaus kaum gegeben.“ Wobei jede Veranstaltung mit Tausend oder vielen Hundert Beteiligten eine große Herausforderung darstellt, egal ob es ein digitales Format oder ein Präsenzformat ist.

Das NBG hatte bereits im April 2020 eine Verschiebung des Termins zur Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete und der Fachkonferenz Teilgebiete um fünf bis sechs Monate gefordert, um den Beschränkungen der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen.

Dass die Teilnehmer*innen der Fachkonferenz Teilgebiete das ähnlich gesehen haben, zeigen Beschlüsse der Konferenz, u.a. die weiteren Beratungstermine bis in den August dieses Jahres hinein zeitlich zu strecken und somit die vorgesehenen sechs Monate für die Beratungen voll auszuschöpfen.

„Die Entscheidung, den ursprünglich für April vorgesehenen zweiten Termin nun in den Juni zu legen und den im Juni eigentlich geplanten dritten Beratungstermin in den August zu verschieben, zeigt: Die Menschen wünschen sich mehr Zeit“, sagt Miranda Schreurs, Ko-Vorsitzende des NBG. „Das NBG begrüßt diese Entscheidung, weil den interessierten Bürger*innen nun mehr Zeit zur Verfügung steht, sich mit diesem komplexen Thema der Atommülllagerung auseinanderzusetzen, eine fundierte Meinung zu bilden und sich partizipativ einzubringen.“

Dass die große Mehrheit der Teilnehmenden der Fachkonferenz prinzipiell einen Bedarf an mehr Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung sieht, zeigt ihr Votum, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) aufzufordern, dass nach Auflösung der Fachkonferenz Teilgebiete zeitnah ein gleichwertiges Format angeboten wird. Eine solche Teilgebiete-Statuskonferenz soll regelmäßig mehrmals im Jahr bis zur Übermittlung des Vorschlages der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) für die übertägig zu erkundenden Standortregionen zusammentreten und die Beteiligungslücke bis zu den Regionalkonferenzen füllen.

Die beiden NBG- Vorsitzenden Miranda Schreurs und Armin Grunwald:

„Es ist gut, dass hier das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit fortentwickelt werden soll, wie es das Standortauswahlgesetz in § 5 vorsieht. Wir müssen auch mehr junge Menschen ermutigen, sich zu engagieren. Dies kann das Vertrauen in das gesamte Standortauswahlverfahren nur fördern.“

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK