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NBG prä­sen­tiert meh­re­re Gut­ach­ten zu Strah­len­do­sis und geo­lo­gi­schen Da­ten

Pressemitteilung | 19.05.2021

Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat zwei Gutachten zum Themenbereich Strahlendosis und eines zu den von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) verwendeten sogenannten Referenzdaten beauftragt. Bei der 51. Sitzung des NBG wurden die Ergebnisse der Gutachter*innen der Öffentlichkeit vorgestellt.

Neben seinem Recht auf Akteneinsicht im Standortauswahlverfahren kann das NBG eine Sachverständigengruppe von Geologen einsetzen. Diese dürfen unter Verschluss befindliche geologische Daten einsehen und bewerten. Das betrifft Daten, die noch nicht veröffentlicht sind oder generell nicht veröffentlicht werden. Auf der 51. Sitzung des NBG am 18. Mai 2021 wurden drei vom NBG beauftragte Gutachten aus den Bereichen Geologie und Strahlendosis vorgestellt.

Zwei Gutachten zum Themenbereich Strahlendosis

Welche Auswirkungen kann ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle auf die sogenannte zusätzliche jährliche effektive Strahlendosis einer Einzelperson haben? Die Abschätzung der zusätzlichen jährlichen effektiven Strahlendosis einer Einzelperson ist ein wesentlicher Bestandteil der Bewertung der Langzeitsicherheit eines möglichen Endlagers in den Phasen 2 und 3 des Standortauswahlverfahrens.

In zwei Gutachten beurteilten die Gutachter Dr. Anne Eckhardt (risicare GmbH, Zollikerberg, Kanton Zürich, Schweiz) und Prof. Dr. Franz Josef Maringer (Universität für Bodenkultur Wien, Österreich) mehrere Kapitel eines Entwurfs des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), der das Vorgehen für die Dosisabschätzung regeln soll.

Betrachtet wurde, ob die im Entwurf definierten Ziele, Grundsätze sowie das Vorgehen für die Erstellung einer Strategie für die Dosisabschätzung dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Zudem wurde begutachtet, ob die Ausführungen bezüglich potentieller Entwicklungen des Endlagers und zum Umgang mit Ungewissheiten für die Abschätzung der Dosis ausreichend sind oder in einem zusätzlichen Dokument weiter ausgeführt werden sollten.

Empfehlung: Verständliche Darstellung der Dosisabschätzungen für Laien

Aus Sicht beider Gutachter*innen entsprechen die begutachteten Kapitel dem Stand von Wissenschaft und Technik. Zudem empfehlen beide die Bedeutung der Ergebnisse der Dosisabschätzung für das Verfahren – ein ganzheitlicher Indikator für die Langzeitsicherheit beim Vergleich von Standorten, aber keine Prognose für die radiologische Belastung von Mensch und Umwelt - an einer prominenten Stelle im Dokument darzustellen. Dr. Anne Eckhardt spricht sich darüber hinaus dafür aus, u.a. den Umgang mit Ungewissheiten in einem eigenen Dokument zu beschreiben, weil diese für viele Aspekte der vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen von Bedeutung sind.

Prof. Dr. Franz Josef Maringer würde es u.a. befürworten, zusätzlich eine vereinfachte Darstellung der Dosisabschätzungen für Laien zu fordern, weil die Ergebnisse sonst nur für Fachexperten verständlich sein werden.

NBG-Ko-Vorsitzender Armin Grunwald: „Die beiden Gutachten zeigen, dass wir bei der Suche nach einem Endlager auf die Unsicherheiten achten müssen, hier die Unsicherheiten bei der Dosisabschätzung. Ein verantwortlicher Umgang mit Unsicherheiten wird immer wichtiger.“

Geologisches Gutachten zu Referenzdatensätzen

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat für die Ausweisung der Teilgebiete hauptsächlich auf sogenannte Referenzdatensätze zurückgegriffen. Referenzdaten spiegeln die generelle Eigenschaft des jeweiligen Wirtsgesteins wider und sind nicht ortsspezifisch erhoben worden. Es handelt sich um Literaturdaten, die einen allgemeinen Charakter haben.

Bei der Anwendung der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien hat die BGE zu großen Teilen auf diese Referenzdatensätze zurückgegriffen. Der Sachverständige Prof. Dr. Michael Kühn (GFZ Potsdam) sollte klären, ob die Referenzdatensätze, die die BGE eingesetzt hat, dem Stand der Wissenschaft entsprechen und darüber hinaus prüfen, ob sie in ihrer Fachlichkeit für die Aufgabe der Ermittlung von Teilgebieten angemessen sind. Der Sachverständige hat für diesen Auftrag neben den öffentlich verfügbaren Dokumenten zu den Referenzdatensätzen auch unveröffentlichtes Datenmaterial bei der BGE eingesehen. Das Gutachten ist auf der NBG-Website verfügbar.

Ergebnis: Pauschaler Einsatz von Referenzdaten hat so zu sehr großen Teilgebieten geführt

Die Ergebnisse des Gutachtens im Überblick:

  • Durch die BGE wurde eine einmalige, zusammenfassende, geologische Datengrundlage geschaffen, und soweit ist im Verfahren alles unvoreingenommen, praktikabel, nachvollziehbar und fachlich vertretbar durchgeführt worden.
  • Die theoretische Bedeutung der Referenzdatensätze ist zum jetzigen Zeitpunkt im Verfahren außerordentlich hoch, jedoch durch deren pauschalen Einsatz praktisch ohne Einfluss und hat so zu sehr großen Teilgebieten geführt.
  • Die Datendichte ist in Deutschland sehr unterschiedlich, aber deren Verfügbarkeit wurde nicht differenziert bzw. nachvollziehbar belegt. Stattdessen wurden die Referenzdatensätze deutschlandweit pauschal für die Wirtsgesteine angewendet.
  • Die bislang vorliegenden drei Referenzdatensätze sind im Ergebnis ausreichend, aber können nicht als Stand der Wissenschaft und Technik bezeichnet werden.

NBG-Ko-Vorsitzende Miranda Schreurs: „Die Referenzdatensätze werden auch im nächsten Schritt des Auswahlverfahrens eine wichtige Rolle spielen. Der Gutachter hat präzise Empfehlungen für deren Verbesserung vorgestellt, über die wir mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung ins Gespräch gehen werden“.

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