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"Die Fach­kon­fe­renz und der Zwi­schen­be­richt Teil­ge­bie­te pas­sen nicht zu­ein­an­der"

Pressemitteilung | 16.06.2021

Die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren schreitet voran. Am letzten Wochenende (10. – 12. Juni 2021) fand der zweite Beratungstermin der Fachkonferenz Teilgebiete erneut auf Grund der Pandemie im Online-Format statt. Dieser wichtige Schritt im Standortauswahlverfahren wird in Selbstorganisation durch die Zivilgesellschaft mit Unterstützung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) organisiert. Das Nationale Begleitgremium dankt insbesondere der ehrenamtlichen Gruppe für die erfolgreiche Vorbereitung des zweiten Beratungstermins, trotz aller konzeptionellen und technischen Widrigkeiten.

Als zentrale Beobachtung aus dem zweiten Beratungstermin konstatiert das NBG:

Die Fachkonferenz kann ihre gesetzlichen Aufgaben, d.h. die Erörterung des Zwischenberichts, nicht vollständig erfüllen, denn die wissenschaftliche Arbeit der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zur Auswahl der zu erkundenden Standortregionen hat gerade erst begonnen. Eine fundierte Bewertung von Zwischenergebnissen wird erst dann möglich sein, wenn mehr Daten ausgewertet sind und die betroffenen Gebiete kleiner werden.

Das Standortauswahlverfahren wurde entworfen in der Annahme, dass im Zwischenbericht nur wenige Teilgebiete ausgewiesen werden. Die BGE hat in ihrem Bericht nach der Anwendung der Ausschlusskriterien, Mindestanforderungen und geowissenschaftlichen Abwägungskriterien aber 90 sogenannte Teilgebiete in Deutschland ausgewiesen. Diese umfassen 54 % der Fläche Deutschlands. Dazu passt das Format der Fachkonferenz nicht.

Zu wenige Menschen fühlen sich betroffen und technische Probleme des Online-Formats

Das erzeugte zahlreiche Folgeprobleme auf der Fachkonferenz, die von den Teilnehmenden der Feedback-Veranstaltung des NBG am 14.06.2021 angesprochen und bestätigt wurden. Nur wenige Menschen sahen einen Grund, sich in die komplexe Materie einzuarbeiten, die zu diskutierenden Themen blieben daher noch unscharf. Hinzu kamen zahlreiche technische Probleme des Online-Formats, auf die sich die Veranstalter auch organisatorisch wenig vorbereitet hatten.

Die NBG-Ko-Vorsitzende Miranda Schreurs sagt:

„Das NBG hat immer wieder unterstrichen, dass auch in Zeiten der Pandemie bei einem Online-Format der Fachkonferenz Teilgebiete eine qualitativ hochwertige Beteiligungsmöglichkeit anzubieten ist. Da besteht noch Verbesserungsbedarf und hier steht das BASE weiterhin in der Pflicht.“

Positiv: fundierte Anträge der Vertreter*innen der Öffentlichkeit

Positiv hervorzuheben ist, dass die Teilnehmenden aus Kommunen, Wissenschaft, Bürgerschaft und Zivilgesellschaft bereits vor dem Beratungstermin fundierte Anträge ausgearbeitet hatten, die auf der Fachkonferenz mit großer Zustimmung verabschiedet wurden.

Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wurde darin aufgefordert, ihre nächsten Auswahlschritte transparent zu machen, das BASE wurde aufgefordert, diese Auswahlschritte in einem geeigneten Fachforum der öffentlichen Kontrolle zu unterwerfen. Dies deckt sich mit den Zielen, die auch das NBG seit seiner Gründung immer wieder hervorhebt.

Das NBG appelliert daher an die Verantwortlichen, die Beschlüsse der Fachkonferenz zu berücksichtigen.

Armin Grunwald, Ko-Vorsitzender des NBG, betont:

„Der zweite Beratungstermin hat aufgezeigt: Die Fachkonferenz und der Zwischenbericht Teilgebiete passen nicht zueinander. Das Bundesumweltministerium und das BASE können das Verfahren nur absichern, wenn sie jetzt auf die Interessierten zugehen und gemeinsam einen guten Beteiligungsplan für die nächsten Jahre entwickeln.“

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