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NBG stellt dem Bun­des­tags­aus­schuss für Um­welt sei­ne Emp­feh­lun­gen vor

Pressemitteilung | 23.06.2021

Das Nationale Begleitgremium (NBG) hat sich seit Beginn seiner Tätigkeit für eine kontinuierliche substanzielle Beteiligung der Öffentlichkeit ausgesprochen. Der am 28. September 2020 von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) veröffentlichte Zwischenbericht weist rund 54 Prozent der Fläche Deutschlands als Teilgebiete aus, die somit deutlich größer als erwartet sind. Dadurch ist eine Betroffenheit der Bürger*innen bisher kaum entstanden. Die breite Öffentlichkeit wurde durch die vergangenen Beteiligungsformate bisher auch nur unzureichend erreicht. Zu diesen und anderen Fragen hat das NBG Empfehlungen an den Deutschen Bundestag formuliert, die am 23.6.2021 im Bundestagsausschuss für Umwelt vorgestellt worden sind.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Endlagersuche für hoch radioaktive Abfälle stand am Mittwoch, den 23.6.2021 im Mittelpunkt der Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages, der auch für Fragen zur nuklearen Sicherheit zuständig ist.

Hier stellten sechs NBG-Mitglieder den Mitgliedern des Umweltausschusses die NBG-Empfehlungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Standortauswahlverfahren vor.

„Kontinuierliche substanzielle Öffentlichkeitsbeteiligung festlegen!“

Das unerwartete Ergebnis des Zwischenberichts Teilgebiete verdeutlicht, dass eine Fortentwicklung der im Standortauswahlgesetz (StandAG) verbrieften Beteiligungsformate zwingend erforderlich ist. Die Eingrenzung der Teilgebiete muss, anders als bisher, transparent und mit Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen. Arbeitsfähige Dialogformate sowie assoziierte Strukturen sind in Kooperation zwischen Zivilgesellschaft (Teilnehmer*innen der Fachkonferenz Teilgebiete) und dem Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), in Absprache mit dem Vorhabenträger BGE zu entwickeln.

Das NBG empfiehlt dem Deutschen Bundestag, eine kontinuierliche substanzielle Öffentlichkeitsbeteiligung für den Verfahrensschritt 2 der Phase 1 festzulegen. Das NBG appelliert an den Deutschen Bundestag und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), die Beteiligung ebenso wie die Berücksichtigung der Beratungsergebnisse zwecks Verbindlichkeit gesetzlich oder untergesetzlich zu verankern. Die Fachkonferenz Teilgebiete hat bei ihrem 2. Beratungstermin gefordert, dass das BASE eine Skizze für ein Beteiligungsformat bis Mitte Juli 2021 vorlegt. Das NBG hält dies für sinnvoll, damit dieser Vorschlag beim 3. Beratungstermin diskutiert und in den Bericht zur Fachkonferenz Teilgebiete aufgenommen werden kann.

„Eine Strategie zur Beteiligung der jungen Generation entwickeln!“

Eine weitere Empfehlung des NBG lautet, dass das BASE eine Strategie zur Beteiligung der jungen Generation entwickelt. Trotz der allseits betonten Bedeutung, junge Menschen für das Standortauswahlverfahren zu interessieren und ihnen eine Beteiligung zu ermöglichen, sind bisherige Ansätze nur punktuell und zu wenig wirksam. Notwendig ist eine langfristige Strategie. Dabei müssen zielgruppenorientierte Beteiligungsformate entwickelt werden. Dies muss zwingend unter Mitarbeit von jungen Menschen geschehen. Zudem müssen Bildungs- und Ausbildungsstätten sowie gesellschaftliche Organisationen in den Prozess einbezogen werden. Im Interesse eines generationenübergreifenden Konsenses darf die Beteiligung der jungen Generation keine freiwillige, sondern muss eine verpflichtende Aufgabe für den Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung sein.

 „Zusammenwirken der Bundesgesellschaft für Endlagerung und der Staatlichen Geologischen Dienste der Länder eindeutig definieren“

Das NBG riet dem Deutschen Bundestag zudem, das Zusammenwirken der Bundesgesellschaft für Endlagerung und der Staatlichen Geologischen Dienste (SGD) eindeutig zu klären, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit weiter zu verbessern und die Expertise der SGD in die Standortauswahl einzubinden. Das NBG setzt sich weiterhin konsequent für die öffentliche Bereitstellung aller relevanten geologischen Daten ein, da nur ein transparentes Verfahren Vertrauen ermöglichen kann.

Vollständige NBG-Empfehlungen

Diese und weitere Empfehlungen hat das NBG in einem Papier zusammengefasst, das Sie hier finden können.

Zuspruch von der Vorsitzenden des Umweltausschusses

Sylvia Kotting-Uhl, die Vorsitzende des Umweltausschusses, betonte, dass für sie die Erfüllung der Forderung der Fachkonferenz nach einem substanziellen und kontinuierlichen Beteiligungsformat für Schritt 2 der Phase 1 selbstverständlich sei. Das ergebe sich aus dem Standortauswahlgesetz, das weitere Beteiligungsformen ausdrücklich ermögliche, sowie aus dem Anspruch des lernenden Verfahrens und der geforderten Selbstorganisation der Fachkonferenz Teilgebiete. Sie unterstützte den Beschluss der Fachkonferenz, dass die Bundesbehörde BASE bis Mitte Juli ein Konzept für die Beteiligung in Schritt 2 vorlegen solle.

Die komplette Aufzeichnung der Anhörung finden Sie hier.

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