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NBG prä­sen­tiert Gut­ach­ten zu Ge­bie­ten zur Me­tho­den­ent­wick­lung

Pressemitteilung | 13.12.2021

Neben seinem Recht auf Akteneinsicht im Standortauswahlverfahren kann das NBG eine Sachverständigengruppe von Geologen einsetzen. Diese dürfen unter Verschluss befindliche geologische Daten einsehen und bewerten. Das betrifft Daten, die noch nicht veröffentlicht sind oder generell nicht veröffentlicht werden. Auf der 57. Sitzung des NBG am 10. Dezember 2021 wurden vier Gutachten zu den von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) ausgewählten sogenannten „Gebieten zur Methodenentwicklung“ vorgestellt.

Nachdem die BGE im September 2020 den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht hat und die Fachkonferenz Teilgebiete im August 2021 zu Ende ging, steht nun der nächste Schritt des Standortauswahlverfahrens an. In diesem müssen die 90 Teilgebiete – immerhin 54 % der Fläche Deutschlands – auf die Gebiete eingegrenzt werden, die in der anschließenden Phase weiter auf ihre Eignung als möglicher Endlagerstandort hin erkundet werden sollen. Die BGE muss zum Zweck der Einengung die sogenannten repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) auf die ausgewiesenen Teilgebiete anwenden.

Gebiete zur Methodenentwicklung gut geeignet, Kommunikation dazu kritikwürdig

Um die dafür erforderlichen geowissenschaftlichen Methoden zu entwickeln und zu erproben, hat die BGE vier Gebiete zur Methodenentwicklung (GzM) ausgewählt. Diese liegen in den vier Wirtsgesteinen und ihre Auswahl stellt nach Angaben der BGE keine Vorfestlegung für eine besondere Eignung als Endlagerstandort dar. Im Fokus der vom NBG beauftragten Gutachten stand die stichprobenartige Überprüfung der vier Gebiete in den Wirtsgesteinen Kristallin, Ton, Steinsalz (flache Lagerung) und Steinsalz (steile Lagerung).

Unzureichende Datenlage und ausstehende Digitalisierung sind problematisch

Die Sachverständigen kommen für alle vier Gebiete zum Ergebnis, dass diese gut geeignet sind, um die Methoden zu entwickeln. Allerdings wird die öffentliche Kommunikation der Auswahl der Standorte deutlich kritisiert. Da die Gebiete aber aus fachlicher Sicht geeignet sind, wird auch das bei der Auswahl selbst wenig transparente Vorgehen der BGE als unschädlich für das Verfahren angesehen. Die unzureichende Datenlage und insbesondere die ausstehende Digitalisierung großer noch nicht berücksichtigter Datenbestände stellen aus Sicht der Sachverständigen aber das gesamte Verfahren bzw. dessen zeitliche Planung vor große Probleme. Hier liegt ein Handlungsfeld für die neue Bundesregierung.

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