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NBG-Sach­ver­stän­di­ge üben Kri­tik an der Nach­voll­zieh­bar­keit der Ar­beit der BGE

Pressemitteilung | 14.04.2022

Nachdem die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) im September 2020 den Zwischenbericht Teilgebiete veröffentlicht hat und die Fachkonferenz Teilgebiete im August 2021 zu Ende ging, steht derzeit der nächste Schritt des Standortauswahlverfahrens an. In diesem müssen die 90 Teilgebiete – immerhin 54 % der Fläche Deutschlands – auf die Gebiete eingegrenzt werden, die in der anschließenden Phase weiter auf ihre Eignung als möglicher Endlagerstandort hin erkundet werden sollen. Das NBG begleitet dies mit Gutachten von Sachverständigen nach § 35 Geologiedatengesetz.

Transparenz ist im Standortauswahlverfahren für ein Atommüll-Endlager eine zentrale Anforderung. Um Transparenz sicherzustellen, hat das NBG Gutachten zu den sogenannten Wirtsgesteinen Kristallin, Steinsalz flach, Steinsalz steil und Tongestein in Auftrag gegeben.

Zusätzlich hat das NBG ein Gutachten über den nicht-öffentlichen Datenraum der BGE beauftragt, um die dort vorhandenen Daten einzuschätzen: In diesem Datenraum liegen alle für das Standortauswahlverfahren entscheidungserheblichen Daten, die (noch) nicht veröffentlicht werden können. Die BGE muss zur Einengung der Teilgebiete die sogenannten repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) auf diese anwenden.

Die Methodik, die die BGE derzeit dafür entwickelt, hat große Auswirkungen auf das weitere Standortauswahlverfahren. Die BGE hat Ende März 2022 ihren Stand der Methodenentwicklung auf insgesamt mehr als 800 Seiten veröffentlicht.

Auf der öffentlichen 61. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums (NBG) am 12. April stellten die fünf Sachverständigen den Zwischenstand ihrer längerfristig angelegten Gutachten vor.

Neben der Erwähnung von positiven Einzelaspekten der von der BGE Anfang April öffentlich vorgestellten Methodik übten die Sachverständigen auch deutliche Kritik an der Nachvollziehbarkeit der Arbeit der BGE und damit der Wissenschaftlichkeit und Transparenz insgesamt.

Insbesondere der geplante Umgang mit Gebieten ohne hinreichende Datenlage bleibt aus der Sicht der Sachverständigen unklar. Auch die Einbindung sowohl der Fach- als auch der allgemeinen Öffentlichkeit bei der Methodenentwicklung sehen die Sachverständigen als verbesserungsbedürftig an. Weiterhin sollte die BGE noch systematischer mit dem Thema Unsicherheiten umgehen und beispielsweise ein Risikoregister erstellen. Die Gutachten der NBG-Sachverständigen zur Methodenentwicklung werden im Juli und das Gutachten zum Datenraum im Mai dieses Jahres vorliegen.

NBG-Ko-Vorsitzende Miranda Schreurs:

„Wissenschaftlichkeit und Transparenz sind ganz wesentliche Elemente des Standortauswahlverfahrens. Heute haben die Sachverständigen aufgezeigt, wo noch Raum für Verbesserung ist. Das NBG wird weiter dranbleiben und verfolgen, wie die BGE mit diesen Hinweisen umgeht.“

NBG-Ko-Vorsitzender Armin Grunwald:

 „Die Sachverständigen des NBG haben der BGE wertvolle Hinweise gegeben, die sicherlich aufmerksam gehört worden sind. Nun sollte die BGE darstellen, wie sie diese Empfehlungen der Gutachter umsetzt.“

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