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NBG ver­öf­fent­licht fünf Gut­ach­ten und nimmt Ak­ten­ein­sicht beim BA­SE

Pressemitteilung | 20.07.2022

Aktuell werden von der BGE die Methoden entwickelt, mit welchen die zukünftige Sicherheit eines Endlagers bewertet werden sollen. Ist das geplante Vorgehen der zuständigen Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) fachlich plausibel und nachvollziehbar? Wo sollte nachgeschärft werden? Die Sachverständigen haben diese Fragen unter die Lupe genommen und auf der 64. Sitzung des NBG ihre Gutachten der Öffentlichkeit vorgestellt. Außerdem hat das Gremium das erste Mal von seinem Akteneinsichtsrecht beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Gebrauch gemacht.

Die Teilgebiete, die für ein Endlager potentiell infrage kommen, sind benannt. Rund 54 Prozent Deutschlands sind weiter im Rennen. Im nächsten Schritt des Standortauswahlverfahrens werden sogenannte repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) durchgeführt. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat dafür den Hut auf. Für diese komplizierte und für die Suche nach übertägig zu erkundenden Standortregionen entscheidende Aufgabe entwickelt sie erstmals eine Methodik, um die Sicherheit eines möglichen Endlagers in den unterschiedlichen Gesteinsformationen zu bewerten. Ein Ziel der Anwendung der rvSU: Flächen und Anzahl der Gebiete, die bei der Endlagersuche weiterhin infrage kommen, sollen bei diesem Prozess stark reduziert werden. Wie dies geschehen soll, hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) von Ende März bis Ende Juni 2022 mit ihrem Konzept zur Durchführung der rvSU und einer umfangreichen Methodenbeschreibung öffentlich präsentiert und zur Diskussion gestellt.

Geologische Sachverständige tragen auf der 64. NBG-Sitzung ihre Ergebnisse vor

Dieser Prozess wurde von den Sachverständigen des NBG begleitet. Die Gruppe von Experten darf im Namen des NBG auch Akten einsehen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind – z.B., weil Rechte zu bestimmten geologischen Daten bei Privatfirmen liegen. Folgende Fragen standen im Fokus der Gutachten:

  • Wie werden Untersuchungsräume festgelegt und nach welchen Kriterien werden sie weiter unterteilt?
  • Inwieweit sind die einzelnen Prüfschritte der Sicherheitsuntersuchungen nachvollziehbar und plausibel?
  • Welche Zusammenhänge bestehen zwischen den Sicherheitsuntersuchungen und den geowissenschaftlichen Abwägungskriterien?
  • Welche Rolle werden die Referenzdaten einnehmen, die nicht vor Ort gewonnen wurden?

Außerdem haben die Sachverständigen die öffentlichen Veranstaltungen der BGE und die fachliche Diskussion zur Methodenentwicklung der Sicherheitsuntersuchungen im Zeitraum der Konsultationsphase bis Ende Juni beobachtet. Auf der 64. Sitzung des Nationalen Begleitgremiums haben die Sachverständigen ihre Ergebnisse öffentlich vorgestellt:

  • für das Wirtsgestein Kristallin durch Prof. Dr. Jan Behrmann
  • für das Wirtsgestein Ton durch Dr. Jürgen Grötsch
  • für das Wirtsgestein Steinsalz (flache Lagerung) durch Prof. Dr. Michael Kühn
  • für das Wirtsgestein Steinsalz (steile Lagerung) durch Prof. Dr. Michael Weber
  • zur aktuellen Datenlage im Datenraum der BGE durch Dr. Christian Bücker

Die Sachverständigen halten die von der BGE entwickelte Methodik im Grundsatz für geeignet. Die Datenverfügbarkeit ist nach Ansicht der Sachverständigen allerdings noch deutlich zu verbessern und die Methodik in vielen Aspekten weiterzuentwickeln.

NBG nimmt erstmals Akteneinsicht beim BASE

Das Nationale Begleitgremium hat das gesetzlich verankerte Recht, bei den verschiedenen Akteuren der Standortsuche Einsicht in die Akten des Verfahrens zu nehmen. Nun hat das Gremium am 18. Juli 2022 das erste Mal von diesem Recht beim BASE Gebrauch gemacht und dort an sechs Themenstationen Einsicht in dessen Akten und Unterlagen genommen. Die Stationen waren:

  • Aktenplan / Konzepte zur Öffentlichkeitsbeteiligung in den kommenden zwei bis drei Jahren
  • Jugendbeteiligung
  • Entwicklung der Selbstorganisation von der Fachkonferenz Teilgebiete hin zum Forum Endlagersuche / Öffentlichkeitsarbeit
  • Informationskampagne „Info-Aktionen“
  • Konzepte zur Aufsichtsfunktion im Standortauswahlverfahren
  • Grenztemperatur

Akteneinsicht durch das NBG weiter ausgestalten

In seiner Sitzung zogen sowohl NBG als auch die anwesenden Vertreterinnen des BASE eine positive Bilanz von diesem ersten Termin, insbesondere der intensive Austausch zwischen den Mitarbeitenden des BASE und den Mitgliedern des Gremiums wurde hervorgehoben. Das Gremium wird nun die gewonnenen Erkenntnisse in den Fachgruppen weiterdiskutieren und aufbereiten. Aufbauend auf den positiven Erfahrungen soll gemeinsam an der weiteren Ausgestaltung der Akteneinsicht gearbeitet werden, sodass die NBG-Mitglieder und die Mitarbeitenden der NBG-Geschäftsstelle zukünftig die Möglichkeit erhalten, in die Dokumente aller Arbeitsebenen Einsicht zu nehmen. Ergänzend soll auch abseits der Akteneinsichten der fachliche Austausch zwischen dem Gremium und dem Bundesamt intensiviert werden.

Hintergrund

Die Aufgabe des Nationalen Begleitgremiums (NBG) ist gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 Standortauswahlgesetz (StandAG) die vermittelnde und unabhängige Begleitung des Standortauswahlverfahrens, insbesondere der Öffentlichkeitsbeteiligung, mit dem Ziel, so Vertrauen in die Verfahrensdurchführung zu ermöglichen. Gleichzeitig wird in § 8 Absatz 2 Satz 1 StandAG ein umfassendes Akteneinsichtsrecht für das NBG in alle Akten und Unterlagen des Standortauswahlverfahrens geregelt.

Aktuell befindet sich dieses in Schritt 2 der Phase 1 – Ermittlung von Standortregionen zur übertägigen Erkundung. Als Vorhabenträgerin entwickelt die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) die Methodik der in diesem Schritt durchzuführenden repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU). Diese wurde ab Ende März der Öffentlichkeit vorgestellt.

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