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Po­li­ti­sche Hän­ge­par­tie mit Fol­gen: NBG for­dert Be­we­gung bei der Nach­be­set­zung

Pressemitteilung | 18.11.2025

Seit über zweieinhalb Jahren üben neun Mitglieder des Nationalen Begleitgremiums (NBG) ihr Amt kommissarisch aus – weil Bundestag und Bundesrat bislang keine Einigung über die Nachbesetzung erzielt haben. Das NBG warnt, dass die anhaltende Blockade das Vertrauen in die Endlagersuche und in den politischen Entscheidungswillen insgesamt gefährdet.

Das Standortauswahlgesetz (StandAG) sieht vor, dass das Nationale Begleitgremium (NBG) aus 18 Mitgliedern bestehen soll – darunter zwölf anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die gemeinsam von Bundestag und Bundesrat berufen werden. Sie sollen das Verfahren zur Endlagersuche unabhängig begleiten und vermitteln. Doch die Nachbesetzungen geraten immer wieder ins Stocken: Derzeit sind drei Positionen unbesetzt, neun Mitglieder führen ihr Amt auf Bitten des Bundesumweltministeriums bereits seit über zweieinhalb Jahren kommissarisch fort.

Günter Beckstein, ehemaliger bayerischer Ministerpräsident und NBG-Mitglied: „Dass das Nationale Begleitgremium seit Monaten unvollständig ist, ist ein Armutszeugnis der Politik. Statt parteipolitischer Taktik braucht es endlich Konsens und Verantwortung. Wenn Bundestag und Bundesrat die Nachbesetzung unabhängiger Gremien blockieren, stellt sich die Frage nach ihrer Handlungsfähigkeit. Jeder weitere Monat Stillstand beschädigt das Vertrauen in die Endlagersuche und in den politischen Willen, diese verantwortungsvoll umsetzen zu wollen.“

Kompromisse statt Blockaden

Das NBG hat wiederholt gegenüber Bundestag, Bundesrat und der Ministerpräsidentenkonferenz auf die unbesetzte Lage hingewiesen und eine Lösung eingefordert – bislang ohne Ergebnis. Auch das Bundesumweltministerium und andere Beteiligte mahnen regelmäßig Bewegung an. Doch geschehen ist nichts.

Das NBG appelliert daher dringend an Bundestag und Bundesrat, das StandAG ernst zu nehmen und endlich einen Konsens über die Wieder- oder Neuberufung der zwölf Mitglieder zu erzielen. Eine weitere Blockade gefährdet das Vertrauen in das Verfahren und die Glaubwürdigkeit der Politik.

Gremium arbeitet unermüdlich weiter

Als unabhängige Vermittlungsinstanz zwischen Politik, Akteuren und Gesellschaft soll das Gremium Vertrauen in alle Schritte der Endlagersuche sichern. Dass es diesem Mandat auch unter schwierigen Bedingungen engagiert nachkommt, zeigen etwa die jüngst veröffentlichten „Erfolgsbedingungen für die Regionalkonferenzen“ – dem zentralen Beteiligungsformat des Standortauswahlverfahrens nach der Bekanntgabe des Standortregionenvorschlags. Auch die vom NBG ausgerichtete Fachdiskussion mit den Staatlichen Geologischen Diensten zu den aktuellen Arbeitsständen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) stieß auf breites öffentliches Interesse.

Auf der anderen Seite muss das Gremium aufgrund der reduzierten Besetzung immer auch abwägen, welche Themen bearbeitbar sind und wo es an personellen Kapazitäten fehlt, wie zum Beispiel bei einer bereits pausierten Fachgruppe zum Thema Strahlenschutz. Wenn noch weitere Personen aus dem Gremium gehen – sei es aufgrund auslaufender Mandate oder aus Frust und Unmut – kann das NBG immer weniger seine gesetzliche Aufgabe erfüllen. Die Folge wäre für das Verfahren fatal. Denn die Endlagersuche braucht Transparenz und Verlässlichkeit, keinen Stillstand.

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